Stellungnahme der HRK zum EU Memorandum über lebenslanges Lernen


Zustimmend zur Kenntnis genommen vom 194. Plenum am 3. Juli 2001


Die HRK begrüßt ausdrücklich, dass die Bedeutung des lebenslangen Lernens mit Vorlage des Memorandums auf höchster politischer Ebene bekräftigt wurde und hofft, dass damit ein längst überfälliger Handlungsdruck in den einzelnen Mitgliedstaaten entsteht, der zu konkreten Maßnahmen führt.


Die Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Strategie des lebenslangen Lernens in Deutschland muss wegen der besonderen Bedeutung aktueller Forschungsergebnisse in der wissenschaftlichen Weiterbildung unter Beteiligung der Hochschulen erfolgen. Deren Bedeutung wird zukünftig noch wachsen: Die ohnehin vorherrschende Tendenz zur "Erreichung insgesamt höherer Bildungs- und Qualifikationsniveaus" trägt dazu bei, und sicherlich auch diese Nennung als explizites Ziel im EU-Memorandum (S. 5), von der eine zusätzliche Schubkraft erwartet werden darf.


Insofern ist es sehr verwunderlich, dass das EU-Memorandum hier keinen stärkeren Akzent setzt. Die Hochschulen werden sogar in der Auflistung der zentralen Akteure, denen der "Schlüssel zum Erfolg" dadurch zugesprochen wird, dass sie sich "alle ihrer gemeinsamen Verantwortung für lebenslanges Lernen bewusst sind" (vgl. S. 5), überhaupt nicht angemessen berücksichtigt.


Da die Hochschulen mit anderen Weiterbildungsträgern bei nicht wissenschaftsbezogenen Angeboten nicht konkurrieren sollen, sind sie gehalten, sich auf die (berufsbezogene) wissenschaftliche Weiterbildung zu konzentrieren, für die sie besondere Kompetenz und Erfahrung besitzen. Sie tragen damit dem Anspruch an "Profiltreue" ihrer Angebote Rechnung und fungieren selbst als Motor lebenslangen Lernens: Sie können sich als innovative Kraft erweisen, sofern sie den Technologietransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft fördern. Gleichzeitig können Fragen und Anforderungen der Praxis zurück auf Lehre und Weiterbildung wirken und dazu beitragen, ihre Aktualität und inhaltliche Erneuerung zu sichern.


Weiterbildung ist zwar eine gesetzliche Aufgabe der Hochschulen. Die dienst- und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und Anreize reichen in vielen deutschen Ländern aber noch nicht aus, um ein größeres institutionell getragenes Engagement der Hochschulen zu erreichen und sie in die Lage zu versetzen, konkurrenzfähig am Markt zu agieren. Nötig sind u.a. folgende Schritte:


Weiterbildungsaufgaben müssen bei der Ressourcenzuweisung berücksichtigt werden, Einnahmen aus der Weiterbildung voll bei den Hochschulen verbleiben können.


Die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um zusätzliche Lehrleistungen in der Weiterbildung auch innerhalb der Hochschulen angemessen honorieren zu können. Der Erschließung zusätzlicher Lehrkapazitäten darf durch das öffentliche Dienst-, Kapazitäts- und Haushaltsrecht keine Grenzen gesetzt werden.


Lehrleistungen in der Weiterbildung müssen auf Wunsch auch auf das Lehrdeputat anrechenbar sein können.


Sofern Firmen Lehrpersonal der Hochschulen individuell anwerben, müssen Rahmenverträge mit der Hochschule auch hinsichtlich der Erstattung von Overhead-Kosten geschlossen werden.


Die HRK teilt die Einschätzung der EU-Kommission, dass es eine "bisher nicht bekannte Nachfrage nach zertifiziertem Lernen" (vgl. S. 17) gibt und dass im Bereich der Hochschulbildung (und der reglementierten beruflichen Tätigkeiten) bereits "wichtige Fortschritte [...] in der Förderung der Transparenz und der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationsnachweisen" erzielt wurden (vgl. S. 17). Gefordert und gestärkt werden müssen allerdings transparente und vergleichbare Verfahren der Qualitätssicherung - und Qualitätsentwicklung nicht nur für das grundständige Studium, sondern auch für den Bereich der Weiterbildung. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Boom im Bereich der Weiterbildung auch unseriöse oder suboptimale Angebote hervorbringt. Im Sinne des Verbraucherschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Geldern muss sich die Qualitätssicherung in diesem Bereich zu einer festen Größe etablieren. Hier herrscht noch großer Handlungsbedarf angesichts weitgehender Intransparenz der bisherigen Lage.


Die Teilnahme an Veranstaltungen/Bausteinen der wissenschaftlichen Weiterbildung sollte von den Hochschulen bzw. ihren Partnern grundsätzlich bescheinigt werden. Dabei sollte die Art und Verbindlichkeit von Zertifikaten abgeklärt und verlässlich geregelt werden. Förmliche Abschlüsse sollten auf solche weiterbildende Studien beschränkt werden, für die ein Studienkonzept in Bausteinen mit den entsprechenden Prüfungsanforderungen vorliegt und die den Standards anderer Abschlüsse entsprechen. Über die faktische Anerkennung (über die formale hinaus) von weiterbildenden Modulen oder Studien wird der Markt entscheiden.


Die neuen Medien müssen eher traditionelle Vermittlungsformen (Vortrag, Seminar) durch mediale Lehr-Lernkonzepte ergänzen und damit auch Medienkompetenz aufbauen. Darüber hinaus werden auf die besonderen Bedürfnisse berufstätiger Erwachsener zugeschnittene Präsenz-Lern-Formen in den Hochschulen genutzt werden müssen. Das in den neuen Medien liegende Potential zur Erschließung neuer (Lern-)Zielgruppen aufgrund der Ortsunabhängigkeit des Lernens (virtuelle Hochschulangebote) und ggf. auch aufgrund der Personenunabhängigkeit (Interaktive Lernsysteme, die einen "Dialog" zwischen Nutzer und Programm - unabhängig von der ständigen Präsenz einer Lehrperson ermöglichen) muss genutzt werden.


Das EU-Memorandum fordert zu Recht eine "graduelle Osmose" zwischen Angebotsstrukturen" sowie eine Öffnung des Hochschulstudiums für "neue, breitere Kreise" und damit einhergehend eine Änderung der "Hochschuleinrichtungen selbst - und zwar nicht nur intern, sondern auch in ihren Beziehungen zu anderen Lernsystemen" (vgl. S.11). Die Hochschulen tragen dieser Forderung bereits zum Teil Rechnung, unter anderem durch Angebote für "Gaststudierende" sowie spezielle Angebote für ältere Menschen ("Seniorenstudium"), die es weiter auszubauen gilt. An qualitativ strengen Eignungsanforderungen für wissenschaftliche Studien mit Abschluss darf es allerdings keine Abstriche geben.


Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang nach Ansicht der HRK die Modularisierung, verbunden mit der Vergabe von Kreditpunkten, der Bildung - sowohl im Bereich des grundständigen Studiums, als auch des postgradualen und des weiterbildenden Studiums, damit ein Wechsel zwischen Bildungs- und Berufsphasen bzw. eine zeitgleiche Verknüpfung der Phasen überhaupt möglich wird. Damit einher geht die Notwendigkeit einer inhaltlichen Abstimmung zwischen den Studienphasen.


Die HRK empfiehlt des weiteren zusätzlich zu den bereits genannten Punkten:


Transparenz bezüglich Art, Umfang, Organisation, Finanzierung etc. von Weiterbildungsangeboten an Hochschulen zu schaffen, z.B. in Form einer umfassenden Erhebung, mit dem Ziel einer Art Kartographie der Weiterbildungslandschaft der Hochschulen, die durchaus Teil des "HRK-Hochschulkompass" werden kann, personell und sächlich angemessen ausgestattete Weiterbildungszentren in den Hochschulen einzurichten, denen vor allem folgende Aufgaben zukommen sollten: Herstellung und Koordinierung des vertraglich gesicherten Kontaktes zwischen den Partnern innerhalb und außerhalb der Hochschulen (Kooperation mit Firmen, Verbänden, Kammern), qualifizierte Beratung und Betreuung von Interessierten, Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen, Ermittlung des Bedarfs bei Unternehmen und Interessierten und Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote (Nachfrageorientierung!), Marketing. Ihre Unterhaltung ist durch insgesamt mindestens kostendeckende Preise zu sichern, über eine Anschubfinanzierung durch Bund und Länder ist nachzudenken. In diesem Zusammenhang erhalten transparente Weiterbildungs-Datenbanken als Beratungs- und Informationsinstrument (s. oben) ihre praktische Bedeutung, nationale und internationale good practice-Beispiele, wie wissenschaftliche Weiterbildung mit Erwerbstätigkeit verknüpft werden kann, zu identifizieren; danach eine entsprechende Weichenstellung von Seiten der Politik und der Sozialpartner zur Förderung solcher Konzepte in Deutschland vorzunehmen, zinsgünstige Bildungskredite auchfür Weiterbildung zu initiieren, wenn Firmen die Kosten nicht voll tragen können.