Rechenschaftsbericht 2003 des Präsidenten Professor Dr. Peter Gaehtgens


vorgelegt dem 202. Plenum 8. Juni 2004


Inhalt:


1. Vorbemerkungen
1.1.1 Amtswechsel: Kontinuität
1.1.2 Neue und alte Ziele
1.1.3 Die Lage der Hochschulen und das Verhältnis Staat/Hochschule
1.1.4 Strategische Ziele und Arbeitsverfahren der HRK
1.1.5 Organisatorisches


2. Hochschulrecht
2.1 Föderalismusreform
2. Hochschulreform
2.2.1 Studierendenauswahl durch die Hochschulen
2.2.2 Ausbildungskapazität
2.2.3 Dienst- und Besoldungsrecht, Tarifrecht


3. Forschung, Technologie- und Wissenstransfer
3.1 Forschung
3.2 Technologietransfer
3.3 Wissenstransfer


4. Wissenschaftlicher Nachwuchs
4.1 Promotionsstudium
4.2 Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses


5. Studienreform
5.1 Bologna-Prozess
5.2 Neue Medien in der Lehre


6. Qualitätssicherung
6.1 Etablierung eines nationalen Qualitätssicherungssystems Projekt Qualitätssicherung


7. Studentische Angelegenheiten
7.1 BAFöG
7.2 Hochschulen und Studentenwerke


8. Internationale Beziehungen
8.1 Der Europäische Hochschulraum
8.2 Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transformationsländern
8.2.1 DIES Nairobi
8.2.2 Tagung zu Qualitätssicherungsnetzwerken
8.3 Regionalberichte
8.3.1 Westliches und südliches Europa
8.3.2 Nördliches und östliches Europa
8.3.3 Nord-Amerika
8.3.4 Zentral- und Südamerika
8.3.5 Asien, Australien, Ozeanien
8.3.6 Afrika


9. Zulassung ausländischer Studierender
9.1 Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
9.2 Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (ASSIST)


10. Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit
10.1 Publikationen
10.2 Pressearbeit


 


1. Vorbemerkungen


1.1 Amtswechsel: Kontinuität und Veränderung


Dieser "Jahresbericht des Präsidenten" betrifft einen Zeitraum, in dem ein "fliegender Wechsel" in der HRK-Leitung stattfand. Denn nach der im Februar 2003 erfolgten Wahl des neuen Präsidenten endete mit dem 31. Juli 2003 die zweite der beiden Amtszeiten des Präsidenten Professor Dr. Klaus Landfried. Seine Tätigkeit wurde anlässlich einer kleinen Feierstunde in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin durch den Ministerpräsidenten Kurt Beck gewürdigt und durch Verleihung des Bundesverdienstkreuzes mit Anerkennung und Dank bewertet. Anlässlich der offiziellen Verabschiedungsfeier im November 2003 in der Universität Bonn wurden die Leistungen des scheidenden Präsidenten in den sechs Jahren seiner Amtswaltung, sein Engagement für Reformen im deutschen Hochschulsystem und die dabei immer wieder auf unnachahmliche Weise an den Tag gelegte persönliche Note vor Mitgliedern des HRK-Plenums und zahlreichen prominenten Gästen ausführlich von Frau Bundesministerin Bulmahn und mehreren Landesministern beschrieben und kommentiert: Ohne Zweifel - die "Ära Landfried" war in der Tat eine markante Periode in der Entwicklung des deutschen Hochschulwesens.


Wechsel gab es auch bei den Vizepräsidenten der HRK: Das HRK-Plenum wählte in seiner Sitzung im Juni 2003 den Vizepräsidenten Professor Dr. Hormuth, Präsident der Universität Gießen, für eine weitere Amtszeit im Ressort Internationale Angelegenheiten. Als Nachfolger des satzungsgemäß ausscheidenden Professor Dr. A. Mehlhorn wurde Herr Professor Dr. Ruppert, Präsident der Universität Bayreuth, als Vizepräsident mit dem Ressort Studium und Lehre gewählt.


Damit war des Wechsels in der HRK noch kein Ende: Im Juli 2003 beschloss das HRK-Präsidium die Besetzung der Stelle des HRK-Generalsekretärs, die zu Beginn des Jahres 2003 vakant geworden war, mit Frau Dr. Christiane Ebel-Gabriel, damals Generalsekretärin der Niedersächsischen Kommission in Hannover. Sie trat dementsprechend ihr Amt am 1. Oktober 2003 an.


1.2 Neue und alte Ziele


Dieser Jahresbericht liefert durch die Berichte der Referate der Geschäftsstelle einen Überblick über das breite Spektrum der Themen, die in der HRK - in Kontinuität der voraufgegangenen Jahre - bearbeitet wurden; insoweit muss hier nicht vorwegnehmend auf einzelne Teilthemen eingegangen werden. An dieser Stelle soll aber auch ein Bericht gegeben werden über die in den letzten Monaten des Jahres 2003 in Gang gekommenen Ansätze zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung in solchen Themenfeldern, die - über Organisatorisches hinaus - infolge der zunehmend schwierigen Lage der Hochschulen im Spannungsfeld zwischen Anforderungen und Möglichkeiten sich neu oder in neuer Deutlichkeit stellen. Hierzu gehören neben der Studienreform (BA/MA-Umsetzung, Akkreditierung, Auswahlrecht der Hochschulen, strukturierte Graduiertenausbildung, etc.), die in besonderer Weise die Entwicklung der Hochschulautonomie tangiert, das Thema der Forschung und die zunehmende Bedeutung der europäischen Ebene.


Eine auch nur kursorische Lektüre der früheren Jahresberichte des Präsidenten Professor Landfried - für den seit 1. August 2003 amtierenden neuen Präsidenten eine Pflichtlektüre zur Einarbeitung - zeigt eindrücklich, wie groß die Beharrlichkeit derer sein muss, die ein so komplexes System wie das der Hochschulen allein schon im Hinblick auf das Studiensystem auf "neue Wege" bringen will. Dies gilt insbesondere, wenn dabei die Überwindung alter und zu ihrer Zeit durchaus angemessener Denktraditionen erforderlich wird, wie das z.B. bei der Einführung der neuen, gestuften Studiensysteme der Fall ist: Es ist nun mal ein sehr elementarer Schritt, wenn nicht mehr die angemessene akademische Repräsentanz der Disziplinen in einem Curriculum das wichtigste Gestaltungskriterium sein soll, sondern die Qualifikation des Studierenden im Blick auf seine anschließende berufliche Tätigkeit; aus einer solchen Neuorientierung ergeben sich unmittelbar weitergehende Fragen und möglicherweise auch strukturelle Konsequenzen für Fächerstrukturen und Profilbildung einer Hochschule.


Die Lektüre früherer Jahresberichte zeigt daher auch, wie notwendig es ist, die Vorstellung zu überwinden, dass nichts besser sein könne als das, was schon ist. Veränderung bedeutet nicht per se auch Fortschritt, aber die Bereitschaft, mit dem "Mut zur Lücke" das noch Unerprobte, vielleicht nur Plausible zu wagen, ist in unserer Gesellschaft nur begrenzt verbreitet. Das gilt auch und besonders deutlich bei der Bereitschaft der staatlichen Verwaltung, durch Delegation von Zuständigkeiten auf die Hochschulen diesen ein größeres Maß an selbständiger Handlungsfreiheit und Verantwortung zu übertragen. Für ein so komplexes System wie das von Wissenschaft und öffentlicher Bildung, in dem der Staat und seine Verwaltungen, Lehrende und Lernende, Beschäftigende in öffentlicher Verwaltung und privater Wirtschaft und schließlich die Gesellschaft als kritisch Begleitende in komplizierter Weise zusammenwirken, sind daher drei Optimierungsvoraussetzungen besonders wichtig - ein möglichst umfassender Zielkonsens, eine funktionierende Selbstverantwortung aller Beteiligten und ein von allen Beteiligten akzeptiertes, unabhängiges und wirksames Verfahren der Qualitätssicherung.


Daher verfolgten auch die im Jahre 2003 - wie schon vorher - fortgesetzten hochschulpolitischen Bemühungen der HRK das Ziel, staatlich-administrative Kontrolle und Steuerung zu Gunsten qualitäts-kontrollierter Hochschulautonomie zu reduzieren. Dies ist besonders deutlich - und das bisher erzielte Ergebnis leider nicht durchweg befriedigend - an den Diskussionen über das Auswahlrecht der Hochschulen für ihre Studienbewerber, dem Gestaltungsfreiraum bei der Einführung der gestuften Studiengänge, bei der Diskussion über Profilentwicklung und Mechanismen der Hochschulsteuerung, oder bei dem Thema Dienst- und Tarifrecht. Die in den Einzeldarstellungen der Referate der HRK-Geschäftsstelle wiedergegebenen Aktivitäten zeichnen in der Summe ein Bild der Bemühungen auf diesem Weg.


1.3 Die Lage der Hochschulen und das Verhältnis Staat/Hochschulen


Die deutschen Hochschulen befinden sich derzeit - über alle Reformzwänge und -bemühungen hinaus - in einer schwierigen Situation. Einerseits stehen sie vor wachsenden Anforderungen und Aufgaben: Die Studierendenzahlen - und insbesondere die der ausländischen Studierenden - nehmen deutlich zu und damit der Bedarf an Betreuung und Unterstützung nicht nur während des Studiums, sondern auch beim Übergang von Studium in den Beruf. Die Umstellung auf das gestufte Studiensystem erfordert erheblichen Personaleinsatz und wünschenswerte Anstrengungen bei der Internationalisierung durch fremdsprachliche Studienangebote und internationalen Austausch beanspruchen zunehmende Ressourcen.


Andererseits werden die finanziellen Zuwendungen für die Hochschulen und damit ihre personelle und sächliche Ausstattung sowohl seitens des Bundes (Projektförderung, Hochschulbau) als auch der Länder (Zuschüsse für Forschung und Lehre) gekürzt - unmittelbare Folge der schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte. Die Folgen dieser Entwicklung sind offenbar, wenn auch in den Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt: Verschlechterung der Betreuungsrelationen in der Lehre, Rückstände in der technischen und baulichen Erneuerung, Stellenstreichungen vor allem im wissenschaftlichen Mittelbau und damit schlechtere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs - die amtlichen Zahlen des Statistischen Bundesamts geben die Bedrohlichkeit dieser Entwicklung nur unzureichend wieder, weil sie um mindestens zwei Jahre zeitlich zurückhängen.


Diese Entwicklung, die ausgerechnet mit einer Pensionierungswelle und damit mit der Notwendigkeit einer relativ tiefgreifenden personellen Erneuerung der Hochschulen durch Neuberufungen zusammenfällt, hat Hochschulen in einigen Bundesländern (z.B. Berlin) zur flächendeckenden Einführung des Numerus clausus gezwungen und - beginnend im Herbst des Jahres 2003 - zu bundesweiten Protestaktionen der Studierenden geführt, die von anderen Hochschulmitgliedern und Hochschulleitungen vielfach unterstützt wurden und nicht unerhebliche öffentliche Sympathie erfuhr. In einzelnen Bundesländern wurde die Diskussion über eine angemessene Hochschulfinanzierung zusätzlich durch Einführung von Gebühren für Langzeitstudierende belastet, deren Erträge nicht einmal den Hochschulen zur Verbesserung der Lehre belassen werden, sondern der Landeskasse zugeführt werden sollen.


Insgesamt wird - so steht zu befürchten - die zunehmende Schere zwischen wachsenden Aufgaben, zunehmend notwendigen Qualitätsanstrengungen und schwindenden Ressourcen zu weiterer Verschlechterung der Studienbedingungen führen und die Bemühungen in Frage stellen, die ohnehin breit kritisierten Defizite (überlange Studiendauer, hohe Abbruchquoten) zu korrigieren; solche Korrektur ist jedoch auch angesichts des wachsenden internationalen Wettbewerbs um die "besten Köpfe" dringend nötig. Die quantitative Belastung mit Aufgaben in der Lehre bedroht ferner die den Hochschulen verbliebenen Potenziale für die Forschung und damit auch für die berufliche Perspektive des wissenschaftlichen Nachwuchses, der an deutschen Hochschulen nach wie vor vorzüglich ausgebildet wird. Nicht auszuschließen ist schließlich, dass diese Gesamtentwicklung zunehmend auch einen negativen Einfluss auf die Reformbereitschaft der Hochschulmitglieder haben könnte; davor ist daher nachdrücklich zu warnen.


Die konkrete Entwicklung der Lage der Hochschulen im Einzelnen wurde im Jahre 2003 zusätzlich kompliziert durch die Diskussion über die Entflechtung von Bundes- und Länderkompetenzen, die im Rahmen der sog. Bundesstaatskommission begonnen hat und neben der Frage der Gestaltung des Hochschulrahmengesetzes auch Themen wie Bildungsplanung, Forschungsförderung und Hochschulbau betrifft; dies war im Laufe des Jahres Inhalt vieler informeller Gespräche zwischen der HRK-Leitung und der Politik. Eine Aufgabe der von Bund und Ländern getragenen Finanzierung der "Gemeinschaftsaufgaben" enthielte aus Sicht der HRK deutlich mehr Risiken für die Hochschulen als förderlich sein könnte - nicht zuletzt den Verlust einer bewertenden, koordinierenden und letztlich auch kostensparenden Aufgabe des Wissenschaftsrats im Interesse der Weiterentwicklung des Hochschulsystems. Inwieweit hier eine sachgerechte Lösung des Bedürfnisses an Verfahrensentflechtung einerseits und Gemeinsamkeit des Engagements andererseits erreicht werden kann, wird in der weiteren Diskussion, die im Laufe des Jahres 2004 zu einer Lösung führen soll, wichtig bleiben.


Auch die praktischen Erfahrungen mit dem Ablauf von Meinungs- und Entscheidungsfindung zwischen HRK und KMK - z.B. im Zusammenhang mit den sog. "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben" für die BA/MA-Studiengänge, dem Auswahlrecht der Hochschulen oder der Akkreditierung von Studiengängen - waren im Jahre 2003 nicht frei von Belastungen auf dem Wege zu mehr Hochschulautonomie und Abbau staatlicher Lenkung. Hier bleibt die Aufgabe, mindestens eine enge Verfahrenskoordination wieder herzustellen, und der Hinweis, dass die dringenden Reformvorhaben im Hochschulsystem nicht erfolgreich gestaltet und umgesetzt werden können, wenn dies vorwiegend durch staatliche "Vorgaben" geschieht.


1.4 Strategische Ziele und Arbeitsverfahren der HRK


Mit Diskussion und Beschlüssen in Präsidium (September 2003), Senat (Oktober 2003) und Plenum (November 2003) ist die HRK in eine Strategie-Diskussion eingetreten, in der die Ziele der Entwicklung des Hochschulsystems aus Sicht der HRK erarbeitet und ihre Arbeitsverfahren der HRK kritisch überprüft werden solle "von außen" auf die Hochschulen einwirkenden Veränderungsinitiativen durch eine eigene Position und konzeptionelle Zielperspektive zu entsprechen und ihnen vorauszusein, statt sich - überwiegend reagierend - auf die Umsetzung politischer Vorgaben konzentrieren zu müssen.


Ein erster Entwurf von Zielvorstellungen zur strategischen Entwicklung des Hochschulsystems in Deutschland, mit dem sich Senat und Plenum im Herbst 2003 in entsprechenden Entschließungen zu einem auf Wettbewerb um Qualität basierenden Hochschulsystem bekannten, wurde als Grundlage für einen nunmehr anstehenden Arbeitsprozess verabschiedet. In diesem soll eine straffere und intensivere Vorbereitung von Positionen zu zentralen Fragestellungen des Gesamtkonzepts erfolgen, die - nach Erarbeitung in spezifischen Projektgruppen - anschließend den HRK-Gremien zur Befassung und Verabschiedung vorgelegt werden. Noch vor Ende des Jahres 2003 wurden einige Projektgruppen eingerichtet und ihre Arbeit zu den folgenden Themenbereichen aufgenommen:

  • Professionalisierung als Leitungsaufgabe
  • Hochschulfinanzierung
  • Hochschulmedizin.

Ferner wurde beschlossen, im Interesse der thematischen Fokussierung und Arbeitseffizienz der HRK-Gremien sowie zur Senkung des mit den Sitzungen verbundenen Aufwands die Frequenz der Plenarsitzungen zu reduzieren und sie inhaltlich auf strategisch relevante Fragestellungen zu konzentrieren.


Angesichts der zunehmenden Bedeutung wissenschafts- und bildungspolitischer Entwicklungen auf der europäischen Ebene für das deutsche Hochschulsystem sieht sich die HRK vor der Aufgabe, eine stärkere Vertretung der Interessen der Mitgliedshochschulen in der European University Association zu sichern. Hier sind zwei Themenbereiche von aktueller Bedeutung:

  1. Die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses erhielt mit der Berliner Nachfolge-Konferenz der Europäischen Bildungsminister im September 2003 einen neuen beschleunigenden Impuls. Nunmehr stehen die Teilnehmerstaaten nach den Beschlüssen von Berlin in der Verpflichtung, bis zur nächsten Konferenz im Mai 2005 in Bergen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung des zweistufigen Studiensystems zu schaffen und die Etablierung eines Qualitätssicherungsverfahrens einzuleiten. Darüber hinaus verknüpfte die Berliner Konferenz die Entwicklung der "European Higher Education Area" mit der "European Research Area", definierte die Promotion als "third cycle" im Rahmen des Bologna-Prozesses und betonte dabei die Notwendigkeit der generellen Einführung einer strukturierten Doktorandenausbildung. In welchem Umfang und mit welchen Einzelaktivitäten die HRK an der Vorbereitung der Berliner Konferenz beteiligt war, ist den Darstellungen der Referate zu entnehmen. Sie sieht sich nach der Konferenz vor der Aufgabe, die Einführung des gestuften Studiensystems in den Mitgliedshochschulen noch stärker zu unterstützen.

  2. Die Formulierung einer EU-Forschungspolitik, die im Zusammenhang mit dem 7. Rahmenprogramm und der Diskussion über die Einrichtung eines European Research Council hohe Aktualität hat, macht es dringend, dass die deutschen Hochschulen, die in den EU-Planungsprozessen bis dato eine allenfalls nachrangige Rolle gespielt hatten, durch stärkere Mitwirkung Einfluss gewinnen. Dies ist der European University Association in den wenigen Jahren seit ihrer Entstehung durch Fusion ihrer beiden Vorgängerinstitutionen deutlich gelungen und sollte daher auch durch stärkeres Engagement von Seiten der HRK unterstützt werden.

Diese Entwicklungen haben die neue HRK-Leitung bewogen, ein stärkeres Profil der HRK auch im Bereich der Forschung zu entwickeln und dadurch auch ihre Stellung in der Allianz der großen Wissenschafts­organisationen zu verstärken. Sie hat daher begonnen - und wird dies fortsetzen - mindestens in der European University Association stärker Präsenz zu zeigen und sich auch darüber hinaus im Hinblick auf die "Bologna-Themen ebenso wie in Fragen der europäischen Forschungspolitik mit anderen europäischen Rektorenkonferenzen eng zu koordinieren.


1.5 Organisatorisches


Schließlich wurde die Organisation der Geschäftsstelle einer Revision unterzogen, um dem gewachsenen Aufgabenspektrum der Hochschulen und damit den Bedürfnissen der HRK-Mitglieder besser entsprechen zu können, die Stellung der HRK unter den anderen großen Wissenschafts­organisationen zu stärken und ein größeres Engagement auf der europäischen Ebene zu ermöglichen. Dies führte u.a. zu intensiven Bemühungen um eine umfassende Erstellung der Aufgabenbeschreibungen und Bewertung aller Stellen, ein aktualisiertes Organigramm und eine Geschäftsordnung; damit wurden auch die infolge der Haushaltslage erforderlichen Anpassungen, die u.a. durch das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen im Juli 2003 sowie Belastungen infolge personeller Veränderungen in der Geschäftsstelle erzwungen wurden, umgesetzt - diese schwierige Maßnahmen der internen Reorganisation waren mit dem Ende des Jahres 2003 noch nicht abgeschlossen.


2. Hochschulrecht


2.1 Föderalismusreform


Bundestag und Bundesrat haben im Oktober 2003 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Bundesstaatskommission) einzusetzen. Ihre Aufgabe besteht darin, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes Vorschläge für eine neue Kompetenzverteilung zu erarbeiten, die die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern verbessert, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuordnet sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung steigert. Sie soll insbesondere die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder in der Bundesgesetzgebung und die Finanzbeziehungen (insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern) überprüfen. Diese Überprüfung soll vor allem auch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Europäischen Union erfolgen.


Für den Wissenschafts- und Hochschulbereich ist die Bundesstaatskommission insofern von besonderer Bedeutung, als sowohl der Hochschulbau als auch die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern als Gemeinschaftsaufgaben (Artikel 91 a und b des Grundgesetzes) geregelt sind und insofern auf dem Prüfstand stehen. Bereits im Vorfeld der Einrichtung der Kommission ist u.a. darüber nachgedacht worden, ob der Hochschulbau vollständig in die Verantwortung der Länder, die gemeinsame Forschungsförderung dagegen in die Verantwortung des Bundes übergehen sollte. Die hat die Hochschulrektorenkonferenz ebenso wie andere Wissenschafts­organisationen veranlasst, nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau für die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Deutschland und vor dem Hintergrund der Entwicklung zum Wissenschafts- und Forschungsraum Europa von entscheidender Bedeutung ist. Sie hat betont, dass der ausgleichende Mechanismus der Bund-Länder-Finanzierung sich in der Vergangenheit als zuverlässiger Motor des Hochschulbaus erwiesen hat.


Nur dank des gemeinsamen Vorgehens von Bund und Ländern und gemeinsamer an Qualitätskriterien orientierter Planungsprozesse sei es möglich gewesen, Ausbau, Sanierung und Ausstattung mit Großgeräten zu sichern. Mit der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe droht der Hochschulbau in den finanzschwachen Ländern gänzlich zum Erliegen zu kommen. Damit würde das Hochschulsystem in seiner Leistungsfähigkeit ernsthaft gefährdet, es würde zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung zwischen den Hochschulen und den besser ausgestatteten außeruniversitären Forschungseinrichtungen kommen, noch mehr Wissenschaftler würden die Hochschulen Richtung Ausland verlassen. Vor allen Dingen würde man sich mit der Abschaffung der Gemeinschaftaufgabe auch eines wichtigen länderübergreifenden Koordinierungsinstruments begeben, das kostspielige Parallelprojekte in verschiedenen Ländern ebenso verhindern kann wie die gleichzeitige Schließung bestimmter Wissenschaftsbereiche an verschiedenen Orten.


Auch die Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung ist in Zukunft nicht verzichtbar. Hier geht es nicht um die Förderung von Landesaufgaben durch den Bund, sondern der Bund hat ebenso wie die Länder eigenständige Kompetenzen und Aufgaben im Bereich der Forschung und der Forschungsförderung. Es geht um eine Bündelung der Potenziale beider Ebenen durch das Zusammenwirken bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der universitären und außeruniversitären Forschung von überregionaler Bedeutung. Diese Positionen hat die Hochschulrektorenkonferenz in verschiedenen Entschließungen der Gremien und in Schreiben an den Bundeskanzler, an die Ministerpräsidenten der Länder, an die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern dargelegt. Im Rahmen der Allianz der Wissenschafts­organisationen wurde eine Entschließung verabschiedet, die diese Argumente ebenfalls aufgreift. Außerdem wurden die Vorsitzenden der Bundesstaatskommission wiederholt wegen dieser Fragestellungen angeschrieben.


Die Hochschulrektorenkonferenz hofft, dass sie der Bundesstaatskommission die herausgehobene Bedeutung der Gemeinschaftaufgaben nach Art. 91 a und b Grundgesetz wird vermitteln können.


2.2 Hochschulautonomie


2.2.1 Studierendenauswahl durch die Hochschulen


Die Hochschulrektorenkonferenz verfolgt seit Jahren eine Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen. In wiederholten Gesprächen mit der Kultusministerkonferenz ist es gelungen, hier konkrete Überlegungen zu einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben für die Studierendenauswahl anzustoßen.


Im Mittelpunkt stand die Diskussion der Reform des ZVS-Auswahlverfahrens. Hierzu verabschiedete die KMK im März 2003 "Eckpunkte zur Hochschulzulassung", es folgte die entsprechende Bundesratsinitiative zur HRG-Änderung vom 11. Juli 2003. Wegen einer ablehnenden Stellungnahme des Bundes stand ein Inkrafttreten der Reform zum WS 2004 / 2005 in Frage. Die HRK setzte sich jedoch in Kontakten mit Bund und Ländern dafür ein, eine Verbesserung und Vereinfachung des komplizierten Kompromiss-Modells zu erreichen.


Bei den lokalen Zulassungsverfahren konnten speziell in Baden-Württemberg auf Grund entsprechender Reformgesetze und Hochschul-Satzungen erste Erfahrungen in der Studierendenauswahl gesammelt werden. Zu einem Verordnungsentwurf des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums nahm der HRK-Präsident Stellung.


2.2.2 Ausbildungskapazität


Eine Reform des auf der Basis von curricularen Normwerten operierenden Systems der Kapazitätsermittlung ist weiterhin dringlich.


Da im Rahmen von Globalhaushalten zunehmend die Recheneinheit "Stelle" nicht mehr verfügbar ist, ist ein Kostennormwert entwickelt worden, über dessen Implementierung im Berichtszeitraum zu entscheiden war. Seine Einführung scheiterte an der erforderlichen Mehrheit von Länder-Stimmen im Verwaltungsausschuss der ZVS und in der KMK. Die Möglichkeit, dieses Modell zumindest als Option weiter zu nutzen, wird von einigen Ländern weiter verfolgt. Da in die Kostennormwerte aber die Curricularnormwerte als Größe eingehen, wäre mit dieser Umstellung ohnehin keine grundlegende Reform verbunden.


Überlegungen zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts sollten sich in eine Richtung bewegen, welche eine stärkere Flexibilität des Systems erlaubt, z.B. in Richtung eines "Vereinbarungsmodell" zwischen Staat und Hochschule.


Bei der Einführung von BA/MA-Studiengängen muss darauf geachtet werden, dass inhaltliche Anforderungen, die bei dieser Studienstruktur eine bessere Betreuungsrelation als bisher erfordern, bei der Ermittlung der Ausbildungskapazität beachtet werden.


Die Verbesserung der Betreuungsrelation durch eine wissenschaftsadäquate Erhöhung der curricularen Normwerte ist eine seit vielen Jahren erhobene und durch Untersuchungen begründete Forderung der Hochschulrektorenkonferenz. Als ein Erfolg kann in diesem Zusammenhang die Erhöhung des CNW im Studiengang Rechtswissenschaft als Bestandteil der 2003 in Kraft gesetzten reformierten Juristenausbildung verstanden werden. Diese wesentliche Verbesserung der Betreuungsrelation ist eine Folge der mit neuen Lehrinhalten und Lehrformen, einer Verlagerung von Prüfungsverantwortung auf die Hochschulen und verstärkter Möglichkeit der Profilbildung der Fakultäten verbundenen Reform der Juristenausbildung, welche viele Elemente der Empfehlung des HRK-Plenums zur Juristenausbildungsreform aus dem Jahre 2001 beinhaltet. Die Hochschulrektorenkonferenz wird auf die konsequente Umsetzung an den juristischen Fakultäten verfolgen.


2.2.3 Dienst- und Besoldungsrecht, Tarifrecht


Im Berichtszeitraum stand weiterhin die Umsetzung der Dienstrechtsreform im Fokus. Hier hatte die Hochschulrektorenkonferenz im Jahre 2002 deutlich gemacht, dass weitere Möglichkeiten befristeter Beschäftigung im Drittmittelbereich geschaffen werden müssen. Der Wissenschaftsrat arbeitete im Berichtszeitraum unter Beteiligung der HRK an einem Modell unbefristeter Beschäftigung mit erleichterter Kündigungsmöglichkeit, das zu Beginn des Jahres 2004 von der Vollversammlung des Wissenschaftsrates verabschiedet wurde. Inwieweit dieser Vorschlag vom Gesetzgeber aufgegriffen und auch kurz- und mittelfristig zu verbesserten Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Ende der Befristungsgrenzen des HRG und derjenigen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes führen wird, bleibt abzuwarten.


Die Umsetzung der Professorenbesoldungsreform in Landesrecht war ein weiterer zentraler Punkt: In diesem Zusammenhang verabschiedete das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz im Juli 2003 mit dem "10-Punkte-Papier" eine Forderung nach Handlungsspielraum für die Hochschulen.


Zu den Verfassungsklagen mehrerer Länder gegen das 5. (Dienstrechtsreform) und 6. HRG-Änderungsgesetz (Studiengebührenverbot etc.) erfolgten Stellungnahmen des HRK-Präsidenten im Sinne der Beschlusslage der HRK. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die den Ländern und Hochschulen Spielräume eröffnen könnten, werden im Laufe des Jahres 2004 erwartet.


Die regelmäßige und gleichberechtigte laufbahnrechtliche Einordnung und Eingruppierung von BA- / MA - Absolventen im BAT ist noch nicht überall möglich: Auch im Berichtszeitraum wirkte die Hochschulrektorenkonferenz deswegen auf die staatliche Seite ein, damit die neuen Abschlüsse in den gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen im Sinne der Empfehlungen von HRK und KMK Berücksichtigung finden. Im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) kam es daraufhin zu einem Beschluss der Mitgliederversammlung, welcher eine Gleichbehandlung auf Länderebene ermöglicht. Die Länder sind gefordert, diesen Beschluss (z.B. durch entsprechende ministerielle Rundschreiben) umzusetzen. Der Bund und die kommunalen Arbeitgeber sind ebenfalls gefordert.


Das Präsidium richtete Ende des Jahres eine Arbeitsgruppe ein, die eine aktuelle Empfehlung "Für einen Wissenschaftstarifvertrag" vorbereitete. Obwohl mit dem Tarifabschluss von Januar 2003 durch eine Prozessvereinbarung eine Neugestaltung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) vereinbart und auch eingeleitet worden war, ändert sich aus Sicht der HRK nichts an der Tatsache, dass der Wissenschaftsbetrieb im allgemeinen und das "kreative System Hochschule" im besonderen nicht dem selben tariflichen Rahmen unterliegen darf wie die allgemeine Verwaltung, sondern einen eigenständigen und einheitlichen Wissenschaftstarifvertrag benötigt, um dauerhaft national und international wettbewerbsfähig zu sein.


3. Forschung, Technologie- und Wissenstransfer


3.1 Forschung


Qualität in der Forschung zu sichern, möglichst noch zu steigern, und die Erfolge sichtbar zu machen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Hochschulen, vornehmlich der Universitäten aber auch der Fachhochschulen. Das Förder-Ranking der Deutschen Forschungsgemeinschaft, das im Sommer 2003 zum dritten Mal vorgelegt wurde, ist hierfür ein wichtiges Instrument. Es leistet einen Beitrag zu mehr Leistungstransparenz, es macht Schwerpunkte und Stärken in der DFG-geförderten Forschung deutlich und zeigt Vernetzungen auf. Die HRK arbeitet im Beirat des zuständigen DFG-Projektteams kontinuierlich mit, die Ergebnisse des Rankings wurden von DFG- und HRK-Präsident gemeinsam vorgestellt. Eine besondere Herausforderung an Verfahren und Methoden des Ranking wird sich bald ergeben, wenn die Hochschulforschung mit der außeruniversitären Forschung quantitativ und qualitativ konkret korreliert werden soll.


Im Sommer 2003 fand im HRK-Senat eine Aussprache mit einem Vertreter der EU-Kommission über die Forschungsförderungsmaßnahmen der Europäischen Union statt. Dabei wurde deutlich gemacht, dass nur mit einer auf das jeweilige Förderinstrument zugeschnittenen Ressourcenbündelung vor Ort die angemessene Infrastruktur aufgebaut und erhalten werden kann, mit der die erforderliche Qualität des Antragstellers unterfüttert wird und die zum Management eines großen multilateralen Projekts erforderlich ist, unabhängig davon, ob dieses ein eng definiertes Forschungsthema oder die Unterstützung der Mobilität oder Netzwerkbildung betrifft.


In der Stellungnahme des Präsidiums zur Mitteilung der EU-Kommission "Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens" - hat die Hochschulrektorenkonferenz über die European Universities Association die Empfehlung an die EU-Kommission herangetragen, im Interesse von Wirtschaft und Wissenschaft auf das Prinzip der akademischen Selbstverwaltung bei der Sicherung und Generierung von Exzellenz und Qualität in der Forschung zu setzen. Konkret hat die HRK das Projekt eines European Research Council unterstützt und empfohlen, dass die EU-Kommission aus dem EU-Haushalt dafür zusätzliche Mittel bereitstelle. Eine Finanzierung aus umgeschichteten Mitteln nationaler Organisationen zur Forschungsförderung wurde nachdrücklich abgelehnt.


Die Mitgliedergruppe Fachhochschulen hat im Oktober 2003 ihre Mitgliederversammlung dem Thema "Forschung" gewidmet. Für das BMBF-Programm "anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen", wurden im November nach Ablauf eines weiteren dreijährigen Zyklus über 100 Gutachterinnen und Gutachter von der Mitgliedergruppe Fachhochschulen neu berufen. Im Programm wurden einige Neuerungen etabliert. Zum einen wurden spezielle "Landesbeauftragte" eingeführt, was nicht nur eine wünschenswerte Dezentralisierung der Verwaltung mit sich bringt, sondern auch und vor allem eine bessere Übersicht in den Ländern über die dort im Wachsen begriffene "scientific community" aus dieser Hochschulart. Zum anderen wird das BMBF mit der anstehenden Förderrunde der Umsetzung von Forschungsergebnissen größeren Wert beimessen und den Fachhochschulen allgemein einen verbesserten Zugang zu den Fachprogrammen des BMBF eröffnen.


3.2 Technologietransfer


Die Hochschulrektorenkonferenz hat im Berichtszeitraum verschiedene Gespräche geführt, die auf eine Förderung des Technologietransfers und der Verwertungspolitik der Hochschulen hinauslaufen. Das Präsidium hat deshalb beschlossen, die bislang losen Kontakte zur Wirtschaft zu bündeln und eine Arbeitsgruppe einzurichten, die den konstruktiven Dialog forcieren soll.


Auf diesem Gebiet ist für die Hochschulrektorenkonferenz die Kooperation mit den Kanzlerinnen und Kanzlern der Mitgliedshochschulen von großer Bedeutung. Dies hat sich im Berichtsraum bei einer Vielzahl von Einzelfragen gezeigt; zu nennen sind hier insbesondere die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung von Auftragsforschung, der Umgang mit den Auswirkungen des Arbeitnehmererfinderrechts, und nicht zuletzt auch Anregungen zur Weiterführung der BMBF-Verwertungsoffensive und der in den Regionen aufgebauten Verwertungsagenturen.


Auch im Bereich des Technologietransfers ist festzustellen, dass internationale Vorgaben, namentlich Grundsatzentscheidungen der Europäischen Union oder spezifische Modelle von US-Hochschulen das nationale Geschehen nachhaltig beeinflussen, so dass die Hochschulrektorenkonferenz sich zukünftig auch beim Technologietransfer noch stärker internationalen Fragestellungen zuwenden muss.


3.3 Wissenstransfer


Zur Umsetzung der entsprechenden Empfehlung des HRK-Plenums aus November 2002 wurden dem HRK-Plenum Modelle alternativer Publikationsformen und des Open Access vorgestellt (abrufbar unter www.epublications.de). Die Zusammenarbeit mit DFG und MPG wurde fortgesetzt, der Präsident unterzeichnete gemeinsam mit allen anderen Präsidenten der deutschen Wissenschafts­organisationen im Oktober 2003 die "Berliner Erklärung" zum Open Access.


Die Herausforderung liegt in diesem Zusammenhang bei der Stärkung der Rolle der Wissenschaftler und Hochschulen im Prozess des wissenschaftlichen Publizierens. Dabei spielt die Förderung durch Hochschulleitungen (z.B. durch die Relativierung des Impact Factor bei Berufungen) und Forschungsförderungseinrichtungen (freier Zugang zu den Veröffentlichungen der Forschungsergebnisse als Fördervoraussetzung) eine nicht zu unterschätzende Rolle.


Durch intensive Überzeugungsarbeit bei Bund und Ländern konnte das Recht auf Zugänglichmachung von auf digitalen Medien gespeicherten Werken im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Forschergruppen (§ 52a UrhG) trotz einer massiven Kampagne der Verlage gesichert werden, allerdings um den Preis einer Befristung dieser Regelung bis 2006. Diese Befristung muss entfallen. Abgesehen von gesetzlichen Regelungen wird sowohl national wie auch international zunehmend der Bedarf gesehen, dem Gestaltungsspielraum des Autors gegenüber der Marktmacht der Verlage zu mehr Geltung zu verhelfen.


4. Wissenschaftlicher Nachwuchs


4.1 Promotionsstudium


Die Hochschulrektorenkonferenz verabschiedete im Februar 2003 eine Entschließung "Zur Organisation des Promotionsstudiums". Sie war zuvor mit den Fakultätentagen besprochen worden und hat sich im Laufe des Berichtsjahres als geeignete Plattform für einschlägige Überlegungen und Maßnahmen erwiesen, nicht nur in den Mitgliedshochschulen, sondern auch bei anderen Wissenschafts­organisationen oder staatlichen Stellen. Sie war auch Gegenstand des DFG-HRK-Symposiums zur Doktorandenausbildung in Würzburg und bietet zudem eine Grundlage für eine offensive und forschungsbezogene Diskussion um die Modalitäten des 'dritten Studienzyklus', wie er im Zuge des Bologna-Prozesses angedacht ist.


Um die besten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Hochschulen zu halten, zu gewinnen oder zurückzugewinnen, müssen optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine strukturierte Doktorandenausbildung ist auch wichtig für die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wichtige Faktoren sind darüber hinaus: die kompetitive Auswahl Doktoranden nach festgelegten Kriterien, die Betreuung und Begleitung der Doktoranden durch erfahrene Wissenschaftler, die Einhaltung der Ausbildungsfristen seitens der Hochschule, themenzentrierte Ausbildung, die breiter ist als das Thema der Dissertation. Nur mit solchen Maßnahmen kann und wird es gelingen, in Zusammenarbeit mit den außeruniversitären Partnern weltweit wahrnehmbare Leistungszentren für Forschung und Nachwuchsförderung aufzubauen.


4.2 Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses


In Schule und Studium haben Mädchen und Frauen über weite Strecken mit den gleichaltrigen männlichen Jugendlichen gleichgezogen, aber bei den akademischen Karrieren sieht es nach wie vor anders aus. Gerade einmal knapp 10 Prozent der Professuren werden von Frauen eingenommen. Weder Sonderprogramme noch die einsetzende Emeritierungswelle haben eine entscheidende Trendwende gebracht.


Die HRK hat deshalb ihre Jahresversammlung 2003 dem Thema Frauenförderung gewidmet. Mehr als 280 Teilnehmerinnen und Teilnehmer au dem In- und Ausland folgten der Einladung zur Hochschulrektorenkonferenz und der gastgebenden Universität Dresden, sich mit dem Thema der Benachteilung vor allem aber auch mit Ansätzen der nachhaltigen Förderung von Frauen im Hochschulbereich auseinander zu setzen. Auf der Veranstaltung setzten vor allem junge Wissenschaftlerinnen Akzente, in dem sie über eigene Erfahrungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen berichten und ihre Vorstellungen zur verbesserten Förderung von Frauen preisgaben. Als wichtige Elemente genannt wurden bessere Betreuungsangebote, vor allem auch für Kleinkinder und flexible Arbeitszeitregelungen wie Lebensarbeitszeitkonten.


Parallel zur Vorbereitung der Jahresversammlung hat die HRK eine Erhebung durchgeführt, wie familienfreundlich Hochschulen sind. Ziel der Initiative war es, den Hochschulen gute Beispiele zum Nachahmen an die Hand zu geben, um vor allem Frauen in ihrem akademischen Werdegang zu unterstützen, weil sie es immer noch sind, die die Hauptlast der Kindererziehung und -betreuung tragen. Dabei ist die HRK sich darüber im Klaren, dass die Tatsache, dass zu wenige Frauen Führungspositionen in der Wissenschaft einnehmen, viele Ursachen hat und nicht alle in der mangelnden Vereinbarkeit mit der Kindererziehung liegen. Doch liegt hier ein zentrales Problem.


Die Umfrage der HRK ergab, dass die deutschen Hochschulen in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen haben, die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Studium bzw. wissenschaftlicher Arbeit zu verbessern. Eine Reihe von Hochschulen bietet Möglichkeiten der Kinderbetreuung an, die vom kommunalen Angebot nicht erfasst werden. Zudem werden Studiengänge angeboten, die speziell auf die zeitlichen Bedürfnisse von Eltern Rücksicht nehmen. Labor- und Praktikumplätze werden für studierende Eltern reserviert, Teilzeitstudiengänge eingerichtet und Prüfungsordnungen geändert. Für Beschäftige an Hochschulen werden verschiedenste Formen der Arbeitsflexibilität erprobt, z. T. werden Telearbeitslätze angeboten. In einer Plenarempfehlung hat die Hochschulrektorenkonferenz die Hochschulen aufgefordert, entsprechende Maßnahmen möglichst flächendeckend anzubieten.


Berichte von Studierenden und jungen Nachwuchswissenschaftlern mit Kindern zeigen, dass vor allem im Kreis der Professorenschaft oft noch erhebliche Vorbehalte gegen eine Vereinbarung von Studium oder wissenschaftlicher Qualifikation und Kindererziehung bestehen. Deshalb wird es darauf ankommen, dass über die Vielzahl der begrüßenswerten Ansätze hinaus, das Ziel der Förderung von Frauen und der Vereinbarung von Studium und wissenschaftlicher Tätigkeit und Kindererziehung im Zielsystem der Hochschulen verankert wird und entsprechende Maßnahmen als profilbildend verstanden und genutzt werden. Die HRK wird den Fortschritt dieser Bemühungen kritisch beobachten.


5. Studienreform


5.1 Bologna-Prozess


Auch im Jahre 2003 bestimmte der sogenannte Bologna-Prozess die Reformbemühungen an deutschen Hochschulen. Die Bologna-Nachfolgekonferenz der europäischen Bildungs- und Wissenschaftsminister im September 2003 in Berlin hat dabei die Dynamik des Prozesses in Deutschland erhöht. Bis 2005 sollen in allen Ländern entsprechende gesetzliche Regelungen für die Einführung von gestuften Studiengängen und -abschlüssen getroffen werden und die Umsetzung begonnen haben. Ab 2010 sollen die Hochschulen europaweit grundsätzlich nur noch eine zweistufige Studienstruktur anbieten.


Die Hochschulrektorenkonferenz begrüßt die Festlegung konkreter Ziele für die kommenden zwei Jahre, in denen auf das gestufte Studiensystem, die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen und die Qualitätssicherung besonderes Augenmerk gelegt werden soll. Die Hochschulen befinden sich in einer Phase, in der die fachbezogenen operativen Fragen der Umsetzung im Vordergrund stehen.


An der Konferenz der Europäischen Bildungsminister in Berlin und ihrer Vorbereitung war die HRK intensiv beteiligt. Eine gemeinsame Projektgruppe von HRK und DAAD unterstützte das BMBF in der Vorbereitung und Durchführung dieses zweiten Nachfolgetreffens der Minister seit der ursprünglichen Bologna-Konferenz. Ein wichtiges Projekt in diesem Kontext war die Erstellung des DUZ-Spezial "Von Bologna nach Berlin" anlässlich der Berliner Konferenz; in diesem Sonderheft berichteten Akteure aus Hochschulen, Politik und Wirtschaft zu zentralen Zielen des Bologna-Prozesses.


Die HRK spielte außerdem eine aktive Rolle bei einer großen Zahl von "Bologna-Seminaren", die in europäischen Ländern zu bestimmten Aspekten des Reformprozesses durchgeführt wurden. Sie war maßgeblich an der Erstellung der wichtigsten Hintergrundstudie für die Berlin-Konferenz beteiligt - dem Bericht "Trends 2003: Progress towards the European Higher Education Area", der einen Überblick über die derzeitige Situation des Bologna-Prozesses in den Ländern Europas gibt und auch auf der Grazer Convention der European University Association im Frühjahr 2003 vorgestellt und diskutiert wurde.


In Vorbereitung der Berliner Bildungsministerkonferenz hat sich die HRK ferner in disziplinenspezifischen Arbeitsgruppen intensiv mit fachspezifischen Herausforderungen und Erfolgen beschäftigt und auf diesen Diskussionen aufbauend im Juli 2003 im Plenum eine Empfehlung und einen Sachstandsbericht verabschiedet.


Dabei zeigt sich auch im Berichtszeitraum (Stand Dezember 2003) eine deutliche Zunahme der Angebote an den Hochschulen: Die deutschen Hochschulen bieten im Sommersemester 2004 bereits 951 Bachelor- (davon 616 an Universitäten, 332 an Fachhochschulen, 3 an Kunst und Musikhochschulen) und 1173 Masterstudiengänge (davon 731 an Universitäten, 431 an Fachhochschulen und 11 an Kunst- und Musikhochschulen) an. Damit machen die neuen Studiengänge insgesamt gut 19 % des Studienangebots an deutschen Hochschulen aus.


Diese Entwicklungen wurden begleitet von der Auseinandersetzung um die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen gemäß § 9 Abs. 2 HRG, die am 10. Oktober von der Kultusministerkonferenz verabschiedet wurden. Die HRK verfolgte in der Diskussion mit der KMK das strategische Ziel, keine Detailregelungen festzuschreiben, um den Hochschulen einen großen Gestaltungsspielraum bei der Entwicklung der neuen Studiengänge zu erhalten. Leitlinien hinsichtlich Studienstruktur und Studiendauer, Modularisierung und Credit Points, Zugangsvoraussetzungen, Übergängen und Abschlüssen sind aus Sicht der HRK eine ausreichende Grundlage, um einen einheitlichen Rahmen zu schaffen. Daher ist es bedauerlich und wurde auch im Plenum der HRK kritisch kommentiert, dass die Kultusministerkonferenz über die von ihr bereits am 12. Juni verabschiedeten zehn Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur hinaus weiteren Regelungsbedarf für die Struktur des gestuften Studiensystems für nötig befand und die "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben" ohne Rücksicht auf das bisher übliche Verfahren ohne eine vorherige Befassung im HRK-Plenum verabschiedete.


Das in den Strukturvorgaben enthaltene Bekenntnis zum European Credit Transfer System und dem Diploma Supplement ist dennoch positiv zu bewerten. Es ist auch gelungen, die Forderung der HRK nach einheitlichen Qualifikationsniveaus für Bachelor- und Masterabschlüsse durchzusetzen. Bei erfolgter Akkreditierung wird so ein Qualitätsniveau gesichert und die Vergleichbarkeit mit den Studiensystemen der anderen am Bologna-Prozess beteiligten Länder erreicht. Die Reduzierung der Abschlussbezeichnungen auf international übliche Titel für konsekutive Studiengänge ist im Sinne der Transparenz ebenfalls positiv zu bewerten. Im weiteren Prozess müssen die Hochschulen bei der Reform ihrer Studienangebote, die Flexibilität, die durch das HRG und die Akkreditierung entsteht, erhalten und weiter entwickeln.


Inzwischen werden auch in der Lehrerbildung in 10 Bundesländern gestufte Studiengänge probeweise eingeführt. Die HRK begrüßt diese Entwicklung - auch in ihrer Vielfalt. Im Zuge der Studienstrukturreform legt die HRK im Interesse eines sich entwickelnden Wettbewerbs und einer zu beobachtenden Profilierung der Studienangebote vor allem darauf Wert, dass die zukünftigen Angebote in der Lehrerbildung Transparenz, Flexibilisierung und eine stärkere Profilierung der Ausbildungsgänge, Mobilität über die Ländergrenzen hinaus sowie die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungen ermöglichen. Die HRK betont die in der Reform beinhaltete Chance, eine qualitativ hochwertige Lehrerausbildung zu sichern, die auf eine Arbeitsmarkfähigkeit zielt, und sich jenseits der Detailsteuerung durch berufsrechtliche Regelungen entwickeln kann. Die HRK hat im Februar 2004 gemeinsam mit der Universität Hannover einen Workshop durchgeführt, um einen intensiveren Dialog zwischen Hochschulvertretern auf der einen Seite und Vertreter der Kultus- und Wissenschaftsministerien auf der anderen Seite zu befördern.


Die Hochschulrektorenkonferenz unterstützt darüber hinaus den Reformprozess an den Hochschulen durch verschiedene Dienstleistungen im Bereich von Information und Beratung. Auch die Veranstaltungsreihe "Bildungsmarkt und Arbeitsmarkt im Dialog", die in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft durchgeführt wurde, widmete sich dem Thema "Mit dem Bachelor ins Unternehmen". Die Ergebnisse sind in einer Publikation zusammengefasst worden. Dieser intensive Dialog mit der Arbeitsgeberseite zu Fragen der Beschäftigungsfähigkeit und auch zu allgemeinen Fragen der Studienreform soll fortgesetzt sowie auf den Bereich der klein- und mittelständischen Unternehmen ausgeweitet werden.


Zur Akzeptanz des gestuften Studiums wurde darüber hinaus unter Beteiligung der HRK im Verbände - Netzwerk "Wege ins Studium" eine Handreichung für Studieninteressenten, Eltern, Lehrer sowie Studien- und Berufsberater vorbereitet, welche die neuen Studiengänge in gut verständlicher Form erläutert.


In Fortsetzung des Engagements für den Bologna-Prozess hat das Präsidium der HRK auch im Jahre 2003 das jährliche Treffen mit den Präsidien der Österreichischen und Schweizer Rektorenkonferenzen in Wien durchgeführt. Dabei standen die Konsequenzen der Berliner Ministerkonferenz für die weitere Entwicklung, die Qualitätssicherung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Mittelpunkt der Diskussion; es wurde vorgesehen, das Thema der Promotionsphase als "third cycle" im Frühjahr 2004 in einem gemeinsamen Arbeitsworkshop in Bonn zu vertiefen - auch im Vorgriff auf die anstehende Behandlung dieses Themas im Rahmen der European University Association.


5.2 Neue Medien in der Lehre


Im Februar 2003 hat das Plenum eine Empfehlung 'Zum Einsatz der Neuen Medien in der Hochschullehre' verabschiedet. Trotz zahlreicher beeindruckender Einzelergebnisse und eines erheblichen Mitteleinsatzes hat sich multimediales Lehren und Lernen im Netz an deutschen Hochschulen bis heute nur an wenigen Stellen durchgesetzt. Dies ist angesichts der sich mit den elektronischen Medien bietenden Chancen wenig zufriedenstellend. Die Bemühungen auf diesem Gebiet müssen deshalb verstärkt werden, individuelle Strategien zur dauerhaften Integration der Neuen Medien in das jeweilige Hochschulkonzept müssen etabliert werden. Dabei sollten sich die Hochschulen keineswegs nur auf Lehreinheiten im engeren Sinne konzentrieren, sondern etwa auch die Nutzung digitaler Bibliotheken oder die Einrichtung digitaler Diskussionsforen mit einbeziehen.


6. Qualitätssicherung


6.1 Etablierung eines nationalen Qualitätssicherungssystems


Nicht zuletzt die Bologna-Folgekonferenz der europäischen Bildungsministerinnen und -minister in Berlin hat den Stellenwert von Qualitätsentwicklung und -sicherung für die Zukunft der Hochschulen nochmals hervorgehoben. Das Berliner Kommuniqué hat auch unterstrichen, dass die Hauptverantwortung für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung gemäß dem Grundsatz der institutionellen Autonomie bei jeder Hochschule selbst liegt.


Bis 2005 sollen nationale Qualitätssicherungssysteme etabliert sein, die folgende Punkte umfassen:

  • Eine Festlegung der Zuständigkeiten der beteiligten Instanzen und Institutionen.
  • Eine Evaluierung von Programmen oder Institutionen, einschließlich interner und externer Beurteilung, Beteiligung der Studierenden und Veröffentlichung der Ergebnisse.
  • Ein System der Akkreditierung, der Zertifizierung oder ähnlicher Verfahren. - Internationale Beteiligung, Kooperation und Vernetzung.

Die deutschen Hochschulen können auf diesem Weg bereits einige Erfolge verbuchen. Dass regelmäßig durchgeführte Verfahren zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre unverzichtbar sind, ist heute zwar allgemein anerkannter Grundsatz in den Hochschulen; auch ist die Methodendiskussion zur Lehrevaluation inzwischen weitgehend abgeschlossen. Hier gilt es, den bisher erreichten Entwicklungsstand weiter zu konsolidieren und zu helfen, noch bestehende "Lücken" zu schließen.