Handreichung für Hochschul- und Fachbereichsleitungen zu Internationalisierungsstrategien


vom 191. Plenum am 3./4. Juli 2000 verabschiedet



Vorbemerkung:


Bei der folgenden Checkliste handelt es sich um Anregungen für Hochschul- und Fachbereichsleitungen zum Umgang mit Situationen, die sich aus der Aufnahme ausländischer Studierender und Lehrender an einer deutschen Hochschule ergeben können. Für diese Situationen bestehen an vielen Hochschulen bereits vielfältige und individuelle Lösungen. Auch sind nicht alle aufgeführten Punkte an allen Hochschulen gleichermaßen relevant.


1. Strategie


Wurde definiert, welche Absicht die Hochschule mit der Aufnahme ausländischer Studierender und Lehrender verfolgt? Ist die Internationalisierung integraler Bestandteil der Gesamtstrategie Ihrer Hochschule?


Gibt es einen konkreten Plan für die Internationalisierung, in dem Prioritäten, einzelne Schritte und genaue Zuständigkeiten definiert werden?


Wurden die damit verbundenen Anforderungen und notwendigen Veränderungen definiert?


Ist der Zusammenhang zwischen diesen Zielen und den bestehenden bzw. künftigen Kooperationsvereinbarungen der Hochschule festgelegt?


Wurde die Möglichkeit erwogen, zwischen der Hochschulleitung und den Fakultäten/Fachbereichen Zielvereinbarungen zur Internationalisierung abzuschließen und diese in die leistungsorientierte Mittelvergabe einzubeziehen?


2. Marketing und Information


Existieren aktuelle und professionelle Materialien (Print, Internet, Video) zur Darstellung der Hochschule, in deutsch, englisch und ggf. weiteren Fremdsprachen?


Ist das Akademische Auslandsamt der Hochschule, auch über eine adäquate englische Übersetzung (Empfehlung: "International Office"), im Internet-Angebot gut erreichbar?


Ist die ausreichende Verbreitung dieser Materialien sichergestellt? (Partnerhochschulen, Studentenmessen, internationale Konferenzen wie die der European Association for International Education (EAIE) und der Association of International Educators (NAFSA).)


Akademischer Inhalt der Materialien: Wird in verständlicher Form informiert über

  • die Art der Hochschule,
  • die Studienangebote (Erststudium, Aufbaustudium, Teilstudium, Promotion),
  • Praktika,
  • Bewerbungsverfahren,
  • Zulassungsvoraussetzungen,
  • die Unterrichtssprache(n) bzw. zu erfüllende Sprachanforderungen,
  • die Studienkollegs,
  • das Noten- und Prüfungssystem,
  • Abschlussgrade,
  • Kreditpunktsysteme,
  • Diploma Supplement?

Sind folgende Informationen allgemeiner Art enthalten:

  • Visumsregelungen,
  • Versicherungsfragen,
  • Hochschulstandort und Region,
  • Unterbringungsmöglichkeiten (Wohnheime, Gästehäuser etc.),
  • Informationen für mitreisende Familienangehörige (Kinderbetreuung, Sprachkurse)?

3. Studierende: Von der Zulassung bis zur Ankunft in Deutschland


Ist sichergestellt, dass die zuständigen Sachbearbeiter/innen mit Äquivalenzabkommen, denen ihre Hochschule beigetreten ist, sowie mit den im Rahmen der Sokrates-Verträge (insbesondere bei Anwendung von ECTS) geltenden Anerkennungsbestimmungen vertraut sind? Wie wird in anderen Fällen (free movers etc.) verfahren?


Ist ihnen die Internationalisierungsstrategie der Hochschule bekannt?


Ist eine Maximaldauer für das Zulassungsverfahren definiert und eine zügige Information der zugelassenen Bewerber/innen sichergestellt?


Werden den zugelassenen Bewerbern/Beweberinnen mit der Zulassung konkrete Ansprechpartner in der Hochschule benannt?


Werden ihnen genaue Informationen für die ersten Schritte nach der Ankunft in Deutschland gegeben (evtl. Abholung)?


Werden Einführungsveranstaltungen zu akademischen und organisatorischen Fragen organisiert?


Ist die Unterstützung der ausländischen Studierenden im Umgang mit Behörden, Krankenkassen usw. sichergestellt?


4. Studierende: Während des Studiums und danach


Bietet Ihre Hochschule den ausländischen Studierenden studienbegleitenden Deutschunterricht an?


Ist die akademische und soziale Betreuung der Studierenden sichergestellt? Gibt es "Paten"- oder "Tandemprogramme" mit deutschen Studierenden (Integrationsstrategien)?


In diesem Zusammenhang: Funktioniert die Zusammenarbeit zwischen dem Akademischen Auslandsamt und den Fakultäten/Instituten in Betreuungsfragen?


Gibt es eine Appellationsinstanz für strittige Fragen bei der Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen?


Gibt es eine/n Ausländerbeauftragte/n als Ansprechpartner/in bei Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit etc.?


Lassen die Promotionsordnungen Ihrer Hochschule Promotionen in Englisch und ggf. in weiteren Fremdsprachen zu?


Hat Ihre Hochschule eine Alumni-Strategie, um mit den heimkehrenden Gaststudierenden und Absolventen/-innen in Kontakt zu bleiben?


5. Gastwissenschaftler/innen


Sind die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter/innen mit der Internationalisierungsstrategie der Hochschule und der damit verbundenen Rolle der eingeladenen Gastwissenschaftler/innen vertraut?


Bestehen definierte Verfahrensweisen für die Beschäftigung von Gastwissenschaftler/innen? Wurden, je nach Dauer des Aufenthaltes, mit der Hochschulverwaltung verschiedene Vertragsformen festgelegt? (Werkvertrag, außertariflicher Vertrag, BAT, etc.)


Wurde mit der Verwaltung ein vereinfachtes Verfahren mit einem definierten Höchstmaß an Dokumenten (incl. Übersetzungen) vereinbart, welches bei kurzfristigen Aufenthalten von Gastwissenschaftler/innen vorzulegen ist?


Ist sichergestellt, dass die Prüfung der fachlichen Qualifikation der Gastwissenschaftler/innen vom einladenden Institut und nicht von der Verwaltungsstelle vorgenommen wird?


6. Ergebniskontrolle


Ist die Abstimmung zwischen allen beteiligten Stellen innerhalb der Hochschule wie Hochschulleitung, Akademischem Auslandsamt, Zulassungsstelle, Pressestelle, Marketingbeauftragten usw. sichergestellt?Erfolgt eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Internationalisierungsbemühungen? Findet eine statistische Auswertung der internationalen Aktivitäten der Hochschule statt? Führen die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme zu operationalen Konsequenzen?


Ist sichergestellt, dass die zuständigen Stellen (AAA, Prüfungsämter usw.) zur Erreichung der strategischen Ziele personell hinreichend ausgestattet sind? Ist für eine adäquate Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesorgt?


Wird besonderes Engagement einzelner Hochschullehrer/innen in der Ausländerbetreuung von der Leitung in irgendeiner Weise honoriert?