Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses


Stellungnahme des 193. Plenums vom 19./20. Februar 2001


Eine Präsidialarbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat im letzten Jahr Empfehlungen zur zukünftigen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die DFG vorgelegt [1]. Die Hochschulrektorenkonferenz begrüßt die schon eingeleiteten Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen, insbesondere die erweiterten Möglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler(innen) zur Beantragung der eigenen Stelle.


Neue Formen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Zukunft stellen einen wesentlichen Teil der anstehenden Dienstrechtsreform dar, der in der öffentlichen Debatte bisher vernachlässigt wurde. Die Konzentration der Diskussionen auf die Professorenbesoldung läßt außer acht, dass die Veränderungen in den Qualifikationsstrukturen eine grundlegende Neuordnung auch der Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Bereichs gerade unterhalb der Professorenebene dringend erfordert.


Die Hochschulrektorenkonferenz gibt in diesem Zusammenhang folgende Anregungen:


Die Stellenpläne, in denen jede Professoren- und Mitarbeiterstelle verbindlich festgelegt ist, müssen durch eine flexible Personalentwicklung in Eigenverantwortung der Hochschulen ersetzt werden.Die Hochschulrektorenkonferenz schließt sich hierin den kürzlich veröffentlichten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Personalstruktur und Qualifizierung an [2]. Von staatlicher Seite festgelegte Quotierungen verschiedener Stellenkategorien sollen abgeschafft werden; stattdessen müssen die Hochschulen in die Lage versetzt werden, Aufgaben, Status und Vergütung der jeweiligen Mitarbeiter nach den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Faches eigenständig festzulegen. Dabei ist zu beachten, dass die Junior- oder Qualifikationsprofessur nicht der einzige Weg zu einer unbefristeten Professorenstelle sein kann. Entsprechend müssen die Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche Mitarbeiter so flexibel sein, dass sie Weiterqualifizierung, Aufstiegsmöglichkeiten und eine wettbewerbs- bzw. marktorientierte wie auch leistungsbezogene Vergütung beinhalten [3].


Möglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler zur Beantragung der eigenen Stelle müssen weiter ausgebaut werden.Die hierzu getroffenen Maßnahmen der DFG sind ein wichtiger Schritt, reichen aber noch nicht aus. Soweit die DFG und andere Förderinstitutionen Doktoranden mit Stipendien fördern, sollte diese Praxis überdacht werden. Sofern eine Absicherung über einen förmlichen Doktorandenstatus im Rahmen einer Einschreibung an der Hochschule nicht besteht, sind Stipendiaten gehalten, sich privat gegen Krankheit zu versichern. Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen ohnehin. Unter diesem Gesichtspunkt könnten, sofern die Betroffenen dies wünschen, die Mittel an die Hochschule fließen, die ihrerseits eigene Doktoranden-Stellen - verbunden natürlich mit beitragsabhängigen finanziellen Abstrichen für die Betroffenen - einrichten könnte. Eine "Auffüllung" der hier gemeinten Leer-Stellen mit anderen freien Mitteln sollte möglich sein.


Eine realistische konsequente Personalentwicklung der Hochschulen verlangt es, dem wissenschaftlichen Nachwuchs künftig verstärkt Karrierewege außerhalb der Wissenschaft zu öffnen.Hochschulen sollten nicht nur dafür Sorge tragen, dass die Qualifikationszeiten, etwa durch Einführung der Juniorprofessur, verkürzt werden [4]. Hochschulen sollten sich künftig verstärkt dafür einsetzen, dass etwa durch career centers und die Vermittlung von wirtschaftsnahen Zusatzqualifikationen den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen nach der Promotions- und Postdoktorandenphase weitere Karrierewege in der Wirtschaft eröffnet werden.


Die Hochschulrektorenkonferenz appelliert an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Vergütung der Nachwuchswissenschaftler stärker wettbewerbs- und leistungsorientiert zu gestalten und deren Dienstaufgaben flexibel festzulegen, ohne an starre Stellenkategorien gebunden zu sein. Wenn diese Rahmenbedingungen fehlen, wird sich die Tendenz noch weiter verstärken, direkt nach dem Abschluss des Hochschulstudiums in die Wirtschaft zu wechseln. Um das Innovationspotential Deutschlands zu erhalten, ist es aber unerlässlich, eine ausreichende Zahl von Nachwuchswissenschaftlern für Wissenschaft und Wirtschaft heranzubilden. Die Hochschulen sind dabei, das ihnen Mögliche in die Wege zu leiten. Um eine nachhaltige Verbesserung der Nachwuchsausbildung zu bewirken, ist die gegenwärtig stattfindende Reform des Hochschuldienstrechts der richtige Zeitpunkt.


 


Anmerkungen


[1] Deutsche Forschungsgemeinschaft, "Die zukünftige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die DFG. Empfehlungen der Präsidialarbeitsgruppe Nachwuchsförderung.", 2000.


[2] Wissenschaftsrat, "Personalstruktur und Qualifizierung: Empfehlungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses", 2001.


[3] S. a. Hochschulrektorenkonferenz, "Zum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen", 1998.


[4] Zur Verkürzung der Qualifikationszeiten s. a. die einschlägigen Stellungnahmen der HRK, insbesondere zum Promotionsstudium und zur Qualifikation der Postdoktoranden, einsehbar im Internet unter www.hrk.de.