Empfehlung zur Verwendung der Programmpauschale


Empfehlung des 105. HRK-Senats vom 16.10.2007



Die Hochschulrektorenkonferenz begrüßt nachdrücklich die im 'Hochschulpakt 2020' vorgesehene Einführung von Programmpauschalen für DFG-geförderte Forschungsprojekte und sie dankt dem Bund für die Bereitstellung einschlägiger Mittel (insgesamt €703,5 Mio.) für die Programmphase bis Ende 2010. Obwohl die zur Finanzierung indirekter Kosten eingeführte Pauschale mit 20% der jeweils bewilligten und verausgabten direkten Projektmittel die tatsächlichen indirekten Kosten einer Hochschule regelmäßig bei weitem nicht deckt, entlastet die Programmpauschale die Hochschule wesentlich dabei, weiterhin eine international wettbewerbsfähige Forschungsinfrastruktur bereit zu stellen. Diese ist Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung und die Entwicklung neuer ergebnisrelevanter Forschungsvorhaben.


Insofern alle Drittmittelprojekte die Infrastruktur einer Hochschule belasten, sollte grundsätzlich bei jedem Projekt die Erstattung der vollen Kosten, also der direkten wie auch der indirekten Kosten, beantragt und bewilligt werden. Dies setzt eine betriebswirtschaftliche Kostenrechnung voraus, die beide Arten von Projektkosten präzise erfasst und die auch allgemein bei der Festlegung realistischer fachbezogener Gemeinkostenpauschalen Verwendung findet.


Die in der HRK zusammenwirkenden Hochschulen sind sich der Herausforderung bewusst, ihre Haushalte in jeweils autonomer Verantwortung flächendeckend auf die Vollkostenrechnung umzustellen.Dieses Ziel sollte bis zum Beginn des 8. EU-Forschungsrahmenprogramms im Jahre 2014 erreicht sein, denn die EU-Kommission hat bereits mit dem laufenden 7. Rahmenprogramm das 'Zusatzkostenmodell' abgeschafft und die Abrechnungsmodalitäten unwiderruflich auf die Erstattung indirekter Kosten umgestellt.


Die HRK empfiehlt ihren Mitgliedern daher, die innerhochschulische Verwendung der Programmpauschale bei DFG-Projekten (und ggf. bei anderen Drittmittelgebern) im Sinne einer Interimslösung bis 2014 zu konzipieren und schon bei deren Umsetzung die Einübung in betriebswirtschaftliche Verfahren der Mittelverwaltung zu fördern.Die HRK empfiehlt ihren Mitgliedshochschulen, unbeschadet ihrer unterschiedlichen Profile, dabei die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Die Hochschulen müssen die Beiträge zur Finanzierung indirekter Projektkosten - getreu der Vorgabe des 'Hochschulpaktes' ohne weitere staatliche Regulierung - in autonomer Verantwortung intern verwenden können.

  • Die Hochschulen sollten dabei jeweils ein transparentes Verfahren zur Verwendung der Programmpauschale (auf Zeit) etablieren. Hierbei können zwei Prinzipien zum Tragen kommen:

a. Die Hochschule verwendet die Mittel projektnah, indem sie die indirekten Kosten so exakt wie möglich ermittelt.

b. Die Hochschule verwendet die Mittel strukturell zur Stärkung von Profilbildung und entsprechenden Leistungsanreizen.