Empfehlung der HRK zu den "Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area" (ESG)


Empfehlung des 103. HRK-Senats vom 13. Februar 2007


Die Hochschulrektorenkonferenz beschließt zu den "Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area" (im Weiteren kurz: ESG):


Die HRK begrüßt die Ziele der von den europäischen Bildungsministern in Bergen gebilligten ESG.


Die HRK unterstützt den Prozess der nationalen Umsetzung der ESG, insbesondere der in Verantwortung der Hochschulen stehenden Aspekte und begleitet dies mit Empfehlungen und Informationsdienstleistungen. Die HRK wirkt an dem auf europäischer Ebene verabredeten Prozess der Berichterstattung zur nationalen Umsetzung mit.


Die HRK weist darauf hin, dass deutsche Hochschulen in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen haben, Verfahren der Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Studium zu etablieren und dass dabei eine Reihe der in den ESG empfohlenen Maßnahmen umgesetzt wurden. Die HRK begrüßt die in den ESG formulierte Erwartung, den Aufwand für die externe Qualitätssicherung mit dem Ausbau der internen Qualitätssicherung schrittweise zu minimieren.


Die HRK empfiehlt ihren Mitgliedern die Umsetzung des die Hochschulen betreffenden Teils der ESG und hält zu einer erfolgreichen Implementierung folgende Voraussetzungen für wesentlich:


Grundlagen der Qualitätssicherung sind die Formulierung der Qualitätsziele und die Entwicklung eines im Einklang mit diesen Zielen stehenden Systems interner Qualitätssicherung und -förderung durch die Hochschule. Beides sind wesentliche Elemente der Autonomie. In einem öffentlich dokumentierten Qualitätskonzept sind die Qualitätsziele transparent dargelegt und die Verantwortlichkeiten der Qualitätssicherung eindeutig zugewiesen.


Die Qualitätssicherung der Hochschule erfolgt über ein strukturiertes hochschulweites Verfahren unter Beteiligung von Studierenden und Absolventen, das einen integralen Bestandteil der Gesamtstrategie darstellt.


Die Hochschulleitung gründet strategische Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium auf relevante und aktuelle Informationen. Diese werden systematisch gesammelt, analysiert und zur kontinuierlichen qualitativen Verbesserung der universitären Arbeit verwendet. Hierbei werden auch Informationen über Studienverlauf und Studieneffektivität einbezogen.


Die Hochschule verfügt über Mechanismen für Genehmigung, Überprüfung oder Monitoring ihrer Studienprogramme sowie über explizite und im Vorfeld definierte und publizierte Qualifikationsziele ("learning outcomes"). Die Studierenden sind hierbei zu beteiligen.


Die Leistungsbeurteilung erfolgt nach einem öffentlich kommunizierten Konzept und nach einheitlichen Kriterien.


Die Hochschule veröffentlicht regelmäßig Informationen über ihre Studienprogramme und Studienabschlüsse.