Deutschland im europäischen Hochschulraum - Plenar-Entschließung der HRK zu den Schlussfolgerungen aus der Bologna-Erklärung


Entschließung des 193. Plenums der HRK vom 19./20. Februar 2001



I. Zur Bedeutung des europäischen Hochschulraumes


II. Inhalt der Bologna-Erklärung


III. Position der HRK zu den einzelnen Zielen der Erklärung

  • Gestufte Studienabschlüsse
  • Internationale Vergleichbarkeit
  • Leistungspunktesystem (ECTS)
  • Diploma Supplement
  • Qualitätssicherung / Akkreditierung
  • Beseitigung von Mobilitätshemmnissen
  • Europäische Dimension in der Hochschulbildung

 


I. Zur Bedeutung des europäischen Hochschulraumes


Die Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes ist das wichtigste Projekt, das bisher zur Förderung der europäischen Hochschulzusammenarbeit beschlossen wurde. Es muss im Zusammenhang mit dem Projekt eines Europäischen Forschungsraumes gesehen werden. Die Initiative zum Europäischen Hochschulraum ging nicht in erster Linie von den Hochschulen, sondern von einer großen Zahl europäischer Regierungen aus. Um so wichtiger ist es, dass die Hochschulen sich jetzt mit dem Prozess befassen, seine Anforderungen und Auswirkungen diskutieren und damit sicherstellen, dass sie die weitere Planung und Umsetzung aktiv und in der ihnen zukommenden Weise mitgestalten.


Die HRK begrüßt deshalb die Serie von Konferenzen, die im März 2001 in Salamanca beginnt und die den europäischen Hochschulen die Gelegenheit zum Meinungsaustausch und zur Formulierung gemeinsamer Positionen bieten wird. Die HRK spricht sich dafür aus, dass sich die europäischen Hochschulen, v.a. im Rahmen der European University Association , auch im weiteren Verlauf des Bologna-Prozesses regelmäßig zu Konsultationen treffen, unabhängig von den Gesprächen mit den Regierungsvertretern über die weitere Realisierung des Hochschulraumes.


Der Europäische Hochschulraum ist mehr als ein Projekt zur Annäherung von nationalen Studienstrukturen: Die darin enthaltenen Aktionslinien entsprechen überwiegend den Zielen der Hochschulreform in Deutschland und sie werden eine beschleunigende und vertiefende Wirkung auf die deutsche Reform haben. Die Hochschulen sollten deshalb die Gelegenheit nutzen, sich über die Implikationen der laufenden und der für die Zukunft angestrebten Veränderungen klar zu werden.


Insbesondere ist hierbei zu denken an die Bedeutung für die wissenschaftliche Entwicklung in Lehre; Weiterbildung und Forschung, die politischen Implikationen (u.a. für das Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen, die zukünftige Rolle der Universitäten und der Fachhochschulen, das Verhältnis beider zueinander); die Implikationen für das Management der Hochschulen (Bedeutung von ECTS für die Prüfungsämter; künftige Rolle der Akademischen Auslandsämter); die finanziellen Folgen (u.a .durch die evtl. sich ändernde Studierendenstruktur durch Studiengebühren sowie durch Unterschiede in der Finanzierung der zwei Stufen).


Die HRK wird diesen Fragen in ihren Erörterungen in den kommenden Jahren eine angemessene Stellung einräumen.


Neben den Auswirkungen auf nationaler Ebene kommt dem Bologna-Prozess auf europäischer Ebene eine Bedeutung zu, die vielfach noch nicht erkannt worden ist. Zum einen stellt die freiwillige und eigenverantwortlich gesteuerte Zusammenarbeit von 29 europäischen Ländern (weitere haben bereits Interesse an einer Mitarbeit erklärt) eine Vorwegnahme künftiger Strukturen der Kooperation dar: Im Hochschulbereich werden so Formen der Abstimmung und des gemeinsamen europäischen Handelns erprobt, die der gesamtpolitischen Realität vorgreifen und sich als wegweisend für diese erweisen können.


Zum anderen steht die EU mit der geplanten Aufnahme mehrerer mittel- und osteuropäischer Länder (die zugleich am Europäischen Hochschulraum mitarbeiten) vor einer gewaltigen Herausforderung. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates anlässlich seiner Tagung in Lissabon im März 2000 wird für das kommende Jahrzehnt das Ziel formuliert, "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen". Wesentlicher Bestandteil eines wissensbasierten Wirtschaftsraums muss notwendigerweise die Bildung und insbesondere die Hochschulbildung sein.


Die EU hat sich also für die kommenden Jahre die ehrgeizigen Ziele einer politischen Erweiterung und Vertiefung und zugleich einer Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gesetzt. Den Hochschulen fällt dabei eine Doppelrolle zu: Einerseits sollen sie durch Spitzenleistungen in Ausbildung und Forschung helfen, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den angestrebten "wissensbasierten Wirtschaftsraum" zu verwirklichen.


Andererseits werden die Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger der EU im Hinblick auf Beweglichkeit, Sprachkenntnisse, Offenheit für bisher Fremdes, Arbeiten in einem europäischen und internationalen Kontext stark zunehmen. Die Hochschulen können sie dabei unterstützen und dazu beitragen, soziale Verwerfungen, Ausgrenzungen und Fremdenfeindlichkeit zu minimieren, wobei den Geistes- und Sozial­wissenschaften eine zentrale Rolle zukommt.


Die HRK stellt deshalb fest, dass der Europäische Hochschulraum ein Gebot der Stunde ist, wenn die genannten Ziele erreicht werden sollen. Die kulturelle Vielfalt gilt es hierbei zu bewahren. Gerade in seiner Offenheit für neue Mitglieder bietet er zugleich die Gewähr dafür, dass "Europa" nicht als Festung begriffen wird. Neben den in der Bologna-Erklärung aufgeführten Aktionslinien muss insbesondere die Mobilität von Hochschulangehörigen deutlich gesteigert werden. Dies ist allerdings nicht mit einer geringfügigen Anhebung der zur Verfügung stehenden Mittel zu erreichen. Die HRK appelliert an die Regierungen von Bund und Ländern, hierfür zusätzliche finanzielle Anstrengungen zu unternehmen.


Überzeugte Europäer werden nicht durch politische Beschlüsse geschaffen, sondern durch entsprechende Bildung und eigenes Erleben. Die in der HRK zusammengeschlossenen Hochschulen sind bereit, ihren Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums zu leisten.


II. Inhalt der Bologna-Erklärung


Die Bildungsminister aus 29 europäischen Staaten haben sich in der Bologna-Erklärung am 19. Juni 1999 auf die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes mit dem Ziel einer größeren Kompatibilität und Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme in Europa verständigt. Sie bekennen sich darin zu der Absicht, den europäischen Hochschulsystemen mit ihren besonderen kulturellen und wissenschaftlichen Traditionen zu einer weltweit größeren Anerkennung und Anziehungskraft zu verhelfen. Die Unterzeichnerstaaten haben verbindlich ihre Absicht erklärt, unter uneingeschränkter Achtung der Autonomie der Hochschulen folgende Ziele zu erreichen:

  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement);
  • Einführung von gestuften Abschlussgraden in allen Ländern, mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss nach frühestens drei Jahren; ECTS-kompatible Leistungspunktsysteme, die auch auf den Bereich des lebenslangen Lernens anwendbar sind;
  • Beseitigung noch bestehender Mobilitätshemmnisse für Studierende, Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie Verwaltungsangehörige;
  • ein europäisches System der Qualitätssicherung mit vergleichbaren Methoden und Kriterien;
  • Förderung der erforderlichen europäischen Dimension im Hochschulbereich.

Diese Ziele stehen im Einklang mit den Zielsetzungen, die die Hochschulen selbst, aber auch Bund und Länder für die Modernisierung des Hochschulwesens in Deutschland und die Stärkung seiner internationalen Attraktivität in den letzten Jahren entwickelt haben. Sie fanden ihren Niederschlag u.a. in einem gemeinsamen Bericht des Bundes und der Länder an die Regierungschefs sowie in der gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern zur "Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts Deutschland" vom Dezember 1999. Die HRK ihrerseits hat die Bologna-Erklärung aufgegriffen und mehrere Empfehlungen zur konkreten Umsetzung in Deutschland gegeben. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die Empfehlungen zur Einführung von Studiengängen mit gestuften Abschlüssen und zu ECTS sowie die Handreichungen zu Internationalisierungsstrategien für Hochschul- und Fachbereichsleitungen zu nennen.


III. Position der HRK zu den einzelnen Zielen der Erklärung


Zusammenfassend nimmt die HRK zum Bologna-Prozess und seiner weiteren Ausgestaltung wie folgt Stellung:


Gestufte Studienabschlüsse


Die HRK hat schon mehrfach die durch das neue HRG von 1998 eingeführte Möglichkeit, gestufte Abschlüsse neben dem herkömmlichen "einphasigen" Graduierungssystem einzuführen, begrüßt. Sie weist grundsätzlich darauf hin, dass es sich beim Bakkalaureus um einen alteuropäischen Abschlussgrad handelt, der bis in die 1830er Jahre auch an deutschen Universitäten vergeben wurde.


Gestufte Studienabschlüsse bieten die Chance, das Studiensystem sowohl insgesamt als auch auf der Ebene einzelner Studiengänge neu zu strukturieren. Bei gleichzeitiger Anwendung von Modularisierung und von Leistungspunktsystemen erlauben gestufte Abschlüsse eine individuelle und "passgenaue" Konzeption des Studiums, auch unter Einschluss von Angeboten des lebens- und berufsbegleitenden Lernens. Dies ist zu begrüßen, da der fachliche Bezug zwischen einem Studienabschluss und der späteren beruflichen Tätigkeit heutzutage in vielen Fällen nicht mehr so eindeutig ist wie früher und sich zudem in rascher Folge neue Berufsbilder entwickeln.


Gestufte Studienabschlüsse ermöglichen im zweiten Studienzyklus einerseits die Vertiefung der im ersten Zyklus vermittelten Kenntnisse, andererseits die Kombination mit anderen Studienrichtungen.


Nach Ansicht der HRK sollte auf Dauer auch in Deutschland ein gestuftes System das einphasige in allen Studiengängen, die dies als sinnvoll erscheinen lassen, ablösen. Es sollte allerdings bis auf weiteres die Möglichkeit für besondere Fächer und Fachbereiche vorbehalten bleiben, einen durchgängigen grundständigen Studiengang beizubehalten. Auch die beibehaltenen Studiengänge sollten allerdings modularisiert werden, um den Wechsel zwischen durchgängigen und gestuften Studiengängen zu erleichtern.


Internationale Vergleichbarkeit


Die HRK begrüßt das Ziel, einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen, wobei durch die europaweite Vergleichbarkeit der Abschlüsse die Mobilität von Studierenden sowie die berufliche Anerkennung erleichtert werden. Sie appelliert in diesem Zusammenhang an Bund und Länder, endlich das "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (Lissabon 1997) zu ratifizieren, dem mittlerweile zahlreiche Staaten beigetreten sind. Bedenken, wie sie von den Justizministerien des Bundes und einiger Länder vorgebracht wurden, halten einer kritischen Überprüfung nicht stand.


Gestufte Studiengänge vereinfachen die internationale Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen. Dabei ist Vergleichbarkeit nicht im Sinne einer Harmonisierung von Studienanforderungen zu verstehen, sondern als Gleichwertigkeit unter Respektierung fachlich-disziplinärer Differenzierungen. Bei der Definition von Kriterien der Gleichwertigkeit sollten europäisch-internationale Maßstäbe und nicht allein tradierte nationale Perspektiven Berücksichtigung finden.


Die HRK appelliert an die europäischen Bildungsminister, bei der Umsetzung des weiteren Arbeitsprogramms für den europäischen Hochschulraum besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Anerkennung akademischer Abschlüsse in den verschiedenen Berufen zu legen und zu diesem Zweck die zuständigen nationalen Stellen einzubeziehen. Zugleich wird die HRK, gemeinsam mit den europäischen Hochschulen, verstärkt an der weiteren Verbesserung der akademischen Anerkennung arbeiten.


Leistungspunktesystem (ECTS) Leistungspunktsysteme in Verbindung mit der Modularisierung von Studieninhalten sind ein geeignetes Instrument zur effizienteren Gestaltung von Studienstrukturen und zur Verkürzung von Studienzeiten. Die notwendige Weiterentwicklung von ECTS von einem reinen Transfersystem zu einem Transfer- und Akkumulierungssystem wird von der HRK ausdrücklich begrüßt. KMK und HRK haben die Einführung und Anwendung von ECTS durch entsprechende Beschlüsse konkretisiert, um das Maß an Einheitlichkeit bei der Entwicklung zu gewährleisten, das erforderlich ist, um die länder- und hochschulübergreifende Mobilität der Studierenden im föderalen deutschen Bildungssystem zu gewährleisten.Die HRK warnt zugleich davor, ECTS im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung durch weitere administrative Vorgaben zu bürokratisieren: Wenn seine Anwendung für Hochschullehrer und Studierende zu aufwändig wird, verkehrt sich die ursprüngliche Intention von ECTS - nämlich die Erleichterung von Mobilität - in ihr Gegenteil.


Außerdem appelliert die HRK an ihre Mitgliedshochschulen, Fragen der Anerkennung im Rahmen von ECTS großzügig zu handhaben, indem sie sich auf Prüfung der Gleichwertigkeit beschränken und den Bildungswert, den Mobilität unabhängig vom rein akademischen Gewinn darstellt, anerkennen.


Diploma Supplement


Die HRK fordert die konsequente Einführung des Diploma Supplements (DS) für alle Abschlusszeugnisse, um damit die akademische und berufliche Anerkennung zu verbessern. Sie bedauert zugleich, dass erst vergleichsweise wenige Hochschulen in Deutschland das DS eingeführt haben. Das DS unterstützt die transparente Darstellung von Studien- und Ausbildungsprofilen angesichts flexibler werdender Studienstrukturen und -abschlüsse. Es dient damit der Qualitätssicherung. Das DS sollte als Möglichkeit genutzt werden, Qualifikationen vor allem in Hinblick auf externe Adressaten (und nicht als reine Prüfungsdokumentation) zu beschreiben.


Qualitätssicherung / Akkreditierung


Die in der HRK zusammengeschlossenen Hochschulen unterstützen das Bemühen, die Qualität der Studienprogramme und die europaweite Vergleichbarkeit der Abschlüsse durch flexible und transparente Qualitätssicherungsverfahren unter Beteiligung der Hochschulen zu prüfen und abzustimmen. Insbesondere bietet das neu entstandene European Network for Quality Assurance (ENQA) Evaluationsagenturen und -netzwerken ein Forum für Austausch über Qualität in Lehre und Studium. Die sich in den einzelnen europäischen Staaten etablierenden Akkreditierungssysteme sollten durch länderüberschreitende Zusammenarbeit, z.B. in grenzüberschreitenden Akkreditierungsagenturen oder -absprachen, ihre Kriterien und Verfahren abstimmen.


Ein funktionierendes Evaluations- und Akkreditierungssystems unter Beteiligung der Hochschulen ist ein Gradmesser für die Verwirklichung ihrer Autonomie und ihrer Qualitätsstandards innerhalb eines europäischen Hochschulraumes.Beseitigung von MobilitätshemmnissenDie HRK-Mitgliedshochschulen messen der weiteren Förderung der innereuropäischen und internationalen Mobilität von Studierenden und Lehrenden große Bedeutung bei.


Im Rahmen der europäischen Mobilitätsprogramme sind die ausländerrechtlichen Fragen weitgehend beantwortet, aber es bleiben Probleme bei der Anerkennung, Betreuung und Integration von Gaststudierenden bestehen. Die HRK appelliert an ihre Mitgliedshochschulen, ihrer Verantwortung als Gastgeber für ausländische Studierende und Wissenschaftler durch geeignete Maßnahmen gerecht zu werden und verweist auf entsprechende Handreichungen, die im Juli 2000 vom HRK-Plenum zustimmend zur Kenntnis genommen wurden.


Für Studierende und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Ländern existieren zusätzliche Mobilitätshindernisse rechtlicher Art. Die HRK appelliert deshalb an die Regierungen von Bund und Ländern, endlich Bedingungen zu schaffen, die ein erfolgreiches Marketing deutscher Hochschulbildung überhaupt erst möglich machen. Dazu zählt insbesondere die Gestaltung der ausländer- und arbeitserlaubnisrechtlichen Bestimmungen in Deutschland in einer Weise, die den Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern erleichtert und Mobilitätshemmnisse rasch abbaut. Dies setzt eine grundlegende Revision der betreffenden Regelungen sowie der damit verbundenen Verwaltungspraxis voraus, insbesondere die Schaffung einer Aufenthaltsgenehmigung zur wissenschaftlichen Qualifikation, die ein kontinuierliches, effizientes und planbares Studium bzw. wissenschaftliches Arbeiten an Forschungsprojekten in Deutschland ermöglicht.


Ferner muss es Wissenschaftlern ermöglicht werden, von Deutschland aus eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung bzw. eine Neuerteilung für einen anderen Zweck beantragen zu können. Schließlich fordert die HRK die Schaffung eines wissenschaftlichen Besuchervisums für die Dauer von mindestens sechs Monaten, das Tätigkeiten im Rahmen wissenschaftlicher Arbeit erlaubt. In Ergänzung dieser konkreten Einzelmaßnahmen ist allerdings eine Veränderung der mentalen Einstellung der zuständigen Verwaltungen gegenüber ausländischen Studierenden und Gastwissenschaftlern vonnöten, die zu einer positiven Auslegung und Handhabung von Vorschriften und Ermessensspielräumen führt.


Die HRK begrüßt das neue europäische Aktionsprogramm Sokrates II mit dem Hochschulkapitel Erasmus, in dem der Hochschulzusammenarbeit und insbesondere der Mobilität auch weiterhin eine zentrale Stellung eingeräumt wird. Allerdings hält sie die Finanzausstattung auch des neuen Programms für nach wie vor völlig ungenügend. Es ist allgemein anerkannt, dass die Bildungsprogramme eine Spitzenstellung unter allen EU-Fördermaßnahmen einnehmen, was das positive Verhältnis von Mitteleinsatz und erzieltem europäischen Mehrwert betrifft. Bei der bevorstehenden Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union kommt dem im Aufbau befindlichen Europäischen Bildungsraum eine besondere Bedeutung zu. Die HRK erwartet deshalb von Bund und Ländern, dass sie eigene zusätzliche Anstrengungen zur finanziellen Förderung studentischer Mobilität in Europa zu unternehmen.


Europäische Dimension in der Hochschulbildung


Neben der Mobilität von Studierenden und Lehrenden stellen Maßnahmen zur Europäisierung der Lehrinhalte und die gemeinsame Entwicklung von Curricula die wichtigsten Instrumente zur Schaffung einer europäischen Dimension in der Hochschulbildung dar. Das Leben und Lernen in einem gemeinsamen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensraum und die damit verbundenen Herausforderungen sollten auch Eingang in Studienkonzepte und Curricula finden. Wirtschaftliche, rechtliche und kulturelle Dimensionen sind beispielsweise schon jetzt nicht mehr nur auf den nationalen Kontext beschränkt, sondern bedürfen übergreifender Lösungsansätze mit europäischen und internationalen Perspektiven. Es liegt in erster Linie an den Hochschulen selbst, dieser Forderung Rechnung zu tragen.


Die HRK begrüßt deshalb die im Rahmen der Mobilitätsprogramme zur Verfügung gestellten entsprechenden Fördermöglichkeiten. Zugleich weist sie darauf hin, dass die deutsche Beteiligung an Curricularprojekten und "Thematischen Netzwerken" noch ungenügend ist, ebenso wie die Zahl der im Rahmen von Erasmus nach Deutschland kommenden ausländischen Studierenden und Lehrenden. Die HRK appelliert an ihre Mitgliedshochschulen, sich in diesen Bereichen noch stärker zu engagieren. Dies gilt zugleich für die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (e-learning) , deren Anwendung im Kontext der Europäisierung und Internationalisierung von den Mobilitätsprogrammen besonders gefördert wird.


Die HRK verweist im übrigen auf die zahlreichen nationalen Initiativen und Programme, wie etwa auf die vom BMBF geförderten "Auslandsorientierten Studiengänge", die verschiedenen Programme zur Förderung integrierter Studiengänge und Doppeldiplomstudiengänge und auf neue Formen europäischer, institutioneller Zusammenarbeit, wie die Deutsch-Französische Hochschule und die International Max-Planck Research Schools u.a.


Die Mitgliedshochschulen begrüßen den von der Bologna-Erklärung ausgehenden Reformprozess und werden im Rahmen ihrer nationalen Verpflichtungen und Ziele an der Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums mitwirken.