Risikomanagement von Kooperationsverträgen für gemeinsame Studien- und Promotionsprogramme mit ausländischen Partnerhochschulen
Gemeinsame Studien- und Promotionsprogramme mit ausländischen Partnerhochschulen zeichnen sich in der Regel durch ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und einem kontinuierlichen Engagement aller beteiligten Akteur:innen aus. Wenngleich die Rahmenbedingungen mit der/den ausländischen Kooperationshochschule/n sehr günstig sind, stellt die Festschreibung gemeinsamer Konfliktmanagement-Regelungen im Kooperationsvertrag eine wichtige juristische Basis für die Zusammenarbeit dar, um Mediations- bis hin zu Ausstiegsmöglichkeiten zu regeln.
Vor diesem Hintergrund hat das Projekt HRK ADVANCE zusammen mit von der HRK mandatierten Hochschulvertreter:innen und ausgewählten hochschulexternen Expert:innen in einer Expertenrunde und in enger Zusammenarbeit mit einer Kanzlei eine Handreichung erarbeitet, die verschiedene Vertragsoptionen für gemeinsamen Studien- und Promotionsprogramme im Rahmen von Hochschulkooperationen aufzeigt.
Die Handreichung soll den deutschen Hochschulen rechtliche und organisatorische Handlungsoptionen aufzeigen und durch eine Auswahl an Mustervertragsklauseln zum Thema Risikomanagement und der Thematisierung einzelner Prozessschritte in der Anbahnung und Vertragsverhandlung von internationalen Kooperationsverträgen Orientierung bieten. Zugleich ist die Handreichung als Teil eines weitreichenderen Prozesses im Themenzyklus „Governance internationaler Hochschulkooperationen“ des Projekts HRK ADVANCE zu verstehen.
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Handreichung Risikomanagement von Kooperationsverträgen
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Risikomanagement von Kooperationsverträgen für gemeinsame Studien- und Promotionsprogramme mit ausländischen Partnerhochschulen