Rahmenbedingungen virtueller Mobilität von internationalen Studierenden
Das Projekt widmet sich der Klärung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für internationale Studierende bei der Teilnahme an virtuellen Studienangeboten deutscher Hochschulen. Im Zuge der weiteren Internationalisierung nehmen – neben der weiterhin elementar wichtigen realen Mobilitätserfahrung – internationale Studienanteile in digitaler Form zu. Sowohl im Kontext der Internationalisierung zu Hause als auch hinsichtlich der Gewinnung internationaler Studierender für den Studienstandort Deutschland werden sowohl hybride als auch vollständig digitale Studienangebote einen weiteren Bedeutungszuwachs erfahren.
Mit der Teilnahme von internationalen Studierenden an Online-Lehrveranstaltungen an einer deutschen Hochschule verbindet sich aber auch eine Reihe von rechtlichen Fragen, wie Status, Gebühren und Beiträge, Krankenversicherung und ähnliches. Für die deutschen Hochschulen ist es von großem Interesse, diese Fragen zu klären und rechtliche Hürden abzubauen, im Sinne der Gewinnung internationaler Studierender die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hochschulen weiter zu steigern.
Rahmenbedingungen bei der Teilnahme an virtuellen Studienformaten
Die Zulassung von internationalen Studierenden zu virtuellen Lehrangeboten ist abhängig davon, ob an der deutschen Hochschule ein Abschluss angestrebt wird oder ob bei einem befristeten Studium Prüfungen an der deutschen Hochschule abgelegt werden sollen. Zudem ist die Dauer der (virtuellen) Mobilität relevant für bestimmte Studienformate. Bei der Betrachtung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und bei Online-Lehre bietet sich die Differenzierung nach folgenden Studienformaten an:
- Virtuelle Studienanteile im Rahmen eines Regelstudiums: Ausländische Studierende streben einen Abschluss an einer deutschen Hochschule an und absolvieren im Rahmen dieses Studiums einen ganzen Studiengang oder einen Studienabschnitt online (mit Abschlussabsicht).
- „Virtual Mobility“: Ausländische Studierende absolvieren im Rahmen ihres Studiums im Ausland einen ganzen Studienabschnitt online an einer deutschen Hochschule (Prüfungsmöglichkeit, ohne Abschlussabsicht).
- „Shared Virtual Classroom“: Ausländische Studierende absolvieren im Rahmen ihres Studiums im Ausland ein einzelnes Modul oder eine einzelne Lehrveranstaltung ganz oder in Teilen an einer deutschen Hochschule (ggf. Prüfungsmöglichkeit, ohne Abschlussabsicht).
Für die Teilnahme am Lehrangebot einer deutschen Hochschule benötigen die Teilnehmenden einen rechtlichen Status, der die Zugehörigkeit zur Hochschule festlegt. Mit der Frage nach dem Status verbinden sich zugleich verschiedene rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, die für internationale Studierende relevant sind. Im Fokus stehen insb. folgende Rahmenbedingungen:
- Landesrechtliche Vorgaben für Status, Studiendauer und Prüfungsanspruch
- Gebühren und Beiträge
- Krankenversicherung
- Identitätsmanagement, IT-Infrastruktur (z.B. Lernplattformen) und Bibliothek
Projektziele und -phasen
Um die Hochschulen in ihrer weiteren Internationalisierung zu unterstützen, erarbeitet das Projekt HRK ADVANCE zusammen mit von der HRK mandatierten Hochschulvertreter:innen und ausgewählten hochschulexternen Expert:innen in Expertenrunden eine Handreichung, die den Hochschulen dazu dienen soll, Handlungssicherheit bei der Einrichtung virtueller Studienformate und der Umsetzung attraktiver Rahmenbedingungen für die Teilnahme von internationalen Studierenden an diesen Studienangeboten zu erlangen. Die Handreichung wird anschließend sowohl mit den Leitungen der deutschen Hochschulen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und absehbaren Effektivität rückgekoppelt, als auch im Rahmen von Praxiswerkstätten und einer Thementagung mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern aus den Hochschulen reflektiert.
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Expertise
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Expertenrunden
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Rückkopplung mit Hochschulleitungen
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Handreichung
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Praxiswerkstatt
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Themenzyklustagung
→ Erfahren Sie mehr zu den Aktivitäten des Projekts HRK ADVANCE.