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Das Projekt HRK ADVANCE ist erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden zum 31.12.2024 archiviert und bleiben langfristig erhalten.

Auswertung der Hochschulgesetze zum Thema „Strukturelle Verankerung von Lehrendenmobilität in internationalen Kooperationen“

Im Rahmen des Projekts HRK ADVANCE wurde mit Hilfe von juristischer Expertise und einer Expertenrunde eine Handreichung zum Thema „Strukturelle Verankerung von Lehrendenmobilität in internationalen Kooperationen: Strategien und Praktiken“ veröffentlicht. Diese Publikation wird um eine zusammengestellte Sammlung von Auszüge aus den Landeshochschulgesetzen und anderen relevanten Gesetzestexten wie Lehrverpflichtungsverordnungen sowie Beamten- und Nebentätigkeitsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes, ergänzt.

Im Fokus der Auswertung der Hochschulgesetze zum Thema „Strukturelle Verankerung von Lehrendenmobilität“ stehen folgende Aspekte:

  • Hochschulaufgaben und Dienstaufgaben des Lehrpersonals mit ausdrücklichem Bezug zum Handlungsfeld Internationalisierung und potenzieller Relevanz im Kontext der Lehrendenmobilität
  • Berücksichtigung(sfähigkeit) von Lehre im Ausland im Rahmen der Lehrverpflichtung
  • Potenzielle Anknüpfungspunkte im Nebentätigkeitsrecht

Ziel der Veröffentlichung der Auswertung der Hochschulgesetze ist es, die HRK ADVANCE-Handreichungen um die landesrechtlichen Grundlagen zu ergänzen und den Akteur:innen in den deutschen Hochschulen einen ersten, überblicksartigen und vergleichenden Zugang zu den rechtlichen Bedingungen in den Bundesländern zu ermöglichen. Die Auswertung der Gesetzestexte zeigt, dass die Internationalisierung und die damit verbundenen, im Projekt HRK ADVANCE behandelten Themen nicht immer explizit benannt werden. Die Auszüge bieten daher einen möglichst breiten Ansatz der Zusammenstellung der für die Themen relevanten gesetzlichen Regelungen an. 

Die Auszüge aus relevanten Gesetzestexten entsprechen dem Stand vom 14.10.2024. Es erfolgt keine Aktualisierung. Die Veröffentlichungen ersetzen keine juristische Beratung.