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Das Projekt HRK ADVANCE ist erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden zum 31.12.2024 archiviert und bleiben langfristig erhalten.

Auswertung der Hochschulgesetze zum Thema „Mehrsprachigkeit in Studiengängen“

Im Rahmen des Projekts HRK ADVANCE wurde mit Hilfe von juristischer Expertise und einer Expertenrunde eine Handreichung zum Thema „Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen fremd- und mehrsprachiger Studiengänge“ veröffentlicht. Diese Publikation wird um eine zusammengestellte Sammlung von Auszügen aus den Landeshochschulgesetzen (LHG) und Hochschulzulassungsgesetzen ergänzt.

Im Fokus der Auswertung der Hochschulgesetze zum Thema Mehrsprachigkeit in Studiengängen stehen folgende Leitfragen:

  • Welche Vorgaben und Regularien zu Immatrikulationsvoraussetzungen mit Fokus Sprache gilt es zu berücksichtigen?
  • Welche Spielräume bestehen für die Hochschulen, eigenständige Zulassungsprüfungen vorzunehmen?
  • Welche Verfahren zur Studiengangeinrichtung, Rahmenordnungen und die Änderung von Studiengangsatzungen werden in relevanten Gesetzestexten geregelt? Gibt es explizite Hinweise zur (Re-)Akkreditierung?
  • Welche Spielräume benennen die LHG für die Lehrveranstaltungsorganisation? Welche Regularien gibt es für fremdsprachige Prüfungen?

Ziel der Veröffentlichung der Auswertung der Hochschulgesetze ist es, die HRK ADVANCE-Handreichungen um die landesrechtlichen Grundlagen zu ergänzen und den Akteur:innen in den deutschen Hochschulen einen ersten, überblicksartigen und vergleichenden Zugang zu den rechtlichen Bedingungen in den Bundesländern zu ermöglichen. Die Auswertung der Gesetzestexte zeigt, dass die Internationalisierung und die damit verbundenen, im Projekt HRK ADVANCE behandelten Themen nicht immer explizit benannt werden. Die Auszüge bieten daher einen möglichst breiten Ansatz der Zusammenstellung der für die Themen relevanten gesetzlichen Regelungen an. 

Die Auszüge aus relevanten Gesetzestexten entsprechen dem Stand vom 11.12.2023. Es erfolgt keine Aktualisierung. Die Veröffentlichungen ersetzen keine juristische Beratung.