Aktualisierung des HRK-Faltblatts „Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Staaten“
Seit der ersten Auflage im Jahr 2013 bietet das HRK-Faltblatt „Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Staaten: Vergleichende Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel im deutschen Aufenthaltsgesetz“ Welcome Centern, Akademischen Auslandsämtern und anderen Stellen an den Hochschulen eine wichtige Hilfe bei der täglichen Beratung von internationalen Wissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Staaten. Durch das im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes angepasste Aufenthaltsrecht haben sich insbesondere hinsichtlich der Mobilität internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten einige positive Neuerungen ergeben. Aufgrund dieser Änderungen hat die HRK aktualisiert. Im Rahmen des HRK ADVANCE Themas „Gewinnung internationaler Professor:innen“ beteiligte sich das Projekt HRK ADVANCE an der Überarbeitung des Faltblatts und stellt dies ab sofort auch auf der Projektwebsite zum Download zur Verfügung.
Das Faltblatt kann auf der HRK-Website heruntergeladen werden: HRK-Faltblatt „Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Staaten
Veröffentlichung der Auswertung von Hochschulgesetzen
Ab sofort stehen bundeslandspezifische Auswertungen der Landeshochschulgesetze sowie weiterer relevanter Gesetzestexte zu den im Projekt HRK ADVANCE bearbeiteten Themen der Mehrsprachigkeit in Studiengängen, virtuelle Mobilität, internationale Berufungen sowie internationale Lehrendenmobilität langfristig der Hochschulöffentlichkeit zur Verfügung. Die Auszüge aus den Rechtstexten ergänzen die Handreichungen, die sich mit konkreten organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen im Kontext der Internationalisierung von Hochschulen auf institutioneller Ebene und Systemebene befassen. Ziel der Veröffentlichung der Auswertung der Hochschulgesetze ist es, den Akteur:innen in den deutschen Hochschulen einen ersten, überblicksartigen und vergleichenden Zugang zu den rechtlichen Bedingungen in den Bundesländern zu ermöglichen.