Ablauf des Re-Audit

Das Re-Audit „Internationalisierung der Hochschulen“ ist für einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren konzipiert. Die zentralen Meilensteine sind die Erarbeitung einer Umsetzungsplanung zu Beginn, zwei Berichte der Hochschule zur Dokumentation des Umsetzungsfortschritts sowie der abschließende Besuch des Re-Audit-Teams an der Hochschule.

Erhalt der Re-Audit-Unterlagen

Zu Beginn des Re-Audit-Prozesses erhält die Hochschule Startunterlagen, bestehend aus Vertrag, Leitfaden und einem Muster des Umsetzungsplans. Die Hochschule hat in der Folge etwa ein halbes Jahr Zeit, den Umsetzungsplan zum Re-Audit zu erarbeiten.

Einreichung des Umsetzungsplans (Monat 7)

Der Umsetzungsplan bildet die Grundlage für das begleitende Monitoring und die abschließende Beurteilung des Umsetzungserfolgs. Er enthält eine detaillierte Übersicht und Beschreibung aller Internationalisierungsziele und -maßnahmen, die die Hochschule im Laufe der kommenden drei Jahre erreichen bzw. umsetzen will. Darüber hinaus soll im Umsetzungsplan dargelegt werden, wie sich die geplanten Internationalisierungsschritte in die Hochschulentwicklungsplanung einordnen. Das Re-Audit-Team behandelt den Umsetzungsplan vertraulich. Es bleibt der Hochschule überlassen, ob und wie sie die darin enthaltenen Informationen Dritten zugänglich macht.  

Planungsworkshop (Monat 9)

Etwa drei Monate nach Einreichung der Umsetzungsplanung kommt das Re-Audit-Team für einen halbtägigen Planungsworkshop an die Hochschule. Der Workshop dient der kritischen Diskussion der Umsetzungsplanung. Besprochen wird neben übergreifenden strategischen Aspekten insbesondere die Stringenz und Realisierbarkeit der formulierten Ziele und geplanten Maßnahmen.

Im Anschluss an den Planungsworkshop hat die Hochschule die Gelegenheit, ihre Umsetzungsplanung auf Basis der Diskussionsergebnisse noch einmal zu überarbeiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die Umsetzungsplanung auch hochschulintern in den relevanten Gremien abgestimmt und offiziell in Kraft gesetzt werden, um eine hochschulweite Verbindlichkeit herzustellen.

Zwischenbericht der Hochschule (Monat 25)

Im Sinne der Systematik und Transparenz des Prozesses reicht die Hochschule einen Zwischenbericht bei der HRK ein. Darin dokumentiert die Hochschule den aktuellen Implementierungsstand der Umsetzungsplanung. Zudem hat sie Gelegenheit, auf eventuelle Veränderungen interner oder externer Rahmenbedingungen einzugehen, die die ursprüngliche Planung beeinflusst haben bzw. künftig beeinflussen könnten. 

Das Re-Audit-Team analysiert den Zwischenbericht und trifft auf dieser Basis eine Einschätzung bzgl. des zu erwartenden Umsetzungserfolgs am Ende des Prozesses. Die Hochschule hat daraufhin die Gelegenheit zur Abstimmung von Änderungen und Anpassungen der Umsetzungsplanung.

Abschlussbericht der Hochschule (Monat 38)

Zum Ende der Umsetzungsphase reicht die Hochschule bei der HRK einen Abschlussbericht ein. Ähnlich wie im Zwischenbericht gibt sie darin Auskunft über den abschließenden Implementierungsstand der Umsetzungsplanung. Des Weiteren soll die Hochschule im Abschlussbericht einen Ausblick auf künftige Prioritäten ihrer Internationalisierung geben.
Das Re-Audit-Team nimmt eine Analyse des Abschlussberichts vor und erarbeitet auf dieser Grundlage ein Programm für den Re-Audit-Besuch. Das Programm wird mit der Hochschule abgestimmt.

Re-Audit-Besuch (Monat 40)

Der Re-Audit-Besuch an der Hochschule dient zum einen der exemplarischen Überprüfung des Umsetzungsstandes einzelner Internationalisierungsmaßnahmen gemäß den Angaben im Abschlussbericht. Zum anderen erörtert das Re-Audit-Team in Einzel- und Gruppengesprächen mit Hochschulangehörigen, wie das internationale Profil der Hochschule in Zukunft weiterentwickelt werden sollte.

Die Ergebnisse des Re-Audit-Besuchs bilden gemeinsam mit dem Abschlussbericht der Hochschule die Grundlage für den Ergebnisbericht des Re-Audit-Teams.

Ergebnisbericht (Monat 42)

Etwa drei Monate nach dem Re-Audit-Besuch erhält die Hochschule einen Ergebnisbericht. Dieser nimmt eine abschließende Beurteilung des Umsetzungserfolgs vor und liefert Empfehlungen für die zukünftige Internationalisierung.
Es bleibt der Hochschule überlassen, ob sie den Ergebnisbericht Dritten zugänglich macht.
Zum Abschluss des Re-Audits erhält die Hochschule ein elektronisches Teilnahmesiegel.