Ablauf des Audit kompakt

Mit dem Audit kompakt durchläuft die teilnehmende Hochschule einen ca. zehnmonatigen Prozess. Die zentralen Meilensteine sind der schriftliche Selbstbericht der Hochschule, der Besuch des Audit-Teams an der Hochschule sowie der abschließende Konsolidierungsworkshop. Die HRK behält sich vor dem Hintergrund der Pandemielage das Recht vor, den Audit-Prozess teilweise oder vollständig virtuell durchzuführen.

Erhalt der Audit kompakt-Unterlagen

Das Audit kompakt beginnt für die Hochschule mit dem Erhalt eines Leitfadens und einer Vorlage für die Erstellung des Selbstberichts. Die erste Aufgabe für die Hochschule besteht darin, eine interne Projektgruppe einzusetzen, die die Auditierung an der Hochschule umsetzt.

Vorgespräch (Monat 1-2)

Zu Beginn des Audit-Prozesses kommen zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der HRK zu einem dreistündigen Vorgespräch an die Hochschule, um mit den Mitgliedern der Projektgruppe den Audit kompakt-Prozess zu besprechen und offene Fragen zu klären.

Erstellung des Selbstberichts (bis Monat 4)

Die Hochschule erhält mit dem Startpaket des Audit-Prozesses eine strukturierte Vorlage zur Erstellung eines kurzen Selbstberichts, in der die Leitfragen zur institutionellen Einordnung der Hochschule und zum Status Quo der Internationalisierung enthalten sind. Im Einzelnen sollen Motive und Ziele, Stärken und Schwächen sowie Entwicklungspotentiale der Hochschule mit Blick auf ihre Internationalisierung benannt werden. Die Hochschule hat zur Erstellung des Berichts ca. vier Monate Zeit. Der Selbstbericht wird vertraulich behandelt und es bleibt der Hochschule überlassen, ob sie ihn Dritten zugänglich macht. Auf der Grundlage des Selbstberichts identifiziert das Audit-Team Akteur_innen, mit denen während des Audit-Besuchs Gespräche geführt werden.

Audit-Besuch (Monat 6)

Der zweitägige Audit-Besuch ist das zentrale Instrument der Beratung: Hier kommen die hochschulinterne Projektgruppe und das Audit-Team (bestehend aus den zwei Berater_innen sowie Mitarbeiter_innen der HRK) zusammen, um gemeinsam auf der Grundlage des Selbstberichts Handlungsbedarfe und Entwicklungsperspektiven für die Hochschule zu identifizieren. Neben dem Austausch mit der Projektgruppe stehen außerdem Einzel- und Gruppengespräche mit weiteren Angehörigen der Hochschule im Mittelpunkt des Audit-Besuchs. Auf der Grundlage der Gespräche und des Selbstberichts entwickeln die Beraterinnen und Berater Empfehlungen für die weitere Internationalisierung der Hochschule.

Empfehlungskatalog (Monat 8)

Der Empfehlungskatalog systematisiert die Empfehlungen zur strategischen Ausrichtung der Internationalisierung sowie zur Optimierung der Internationalisierungsprozesse und -maßnahmen der auditierten Hochschule. Er geht der Hochschule etwa zwei Monate nach dem Audit-Besuch zu. Wie bereits der Selbstbericht wird auch der Empfehlungskatalog vertraulich behandelt und es bleibt der Hochschule überlassen, ob sie ihn Dritten zugänglich macht.

Konsolidierungsworkshop (Monat 10)

Um die Erarbeitung einer mit den Zielen und Ressourcen der Hochschule abgestimmten Umsetzungsstrategie zu unterstützen, führt die HRK zum Abschluss des Audit kompakt einen Konsolidierungsworkshop durch. Die Projektgruppe stellt im Konsolidierungsworkshop die ersten Ergebnisse des internen Abstimmungsprozesses vor und hat Gelegenheit, mit den Mitarbeiter_innen der HRK darüber zu diskutieren. Darüber hinaus kann in diesem Rahmen ein erster Einstieg in eine Priorisierung der künftigen Ziele und Maßnahmen oder in eine nachhaltige Umsetzungsplanung erfolgen. Im Anschluss an den Konsolidierungsworkshop erhält die Hochschule ein elektronisches Teilnahmesiegel.