Im Selbstbericht dokumentiert die Hochschule den Status Quo ihrer Internationalisierung. Zudem sollen Motive und Ziele, Stärken und Schwächen sowie Entwicklungspotenziale der Hochschule mit Blick auf ihre Internationalisierung benannt werden. Die Hochschule erstellt ihren Selbstbericht anhand einer Vorlage der HRK und hat hierzu ca. vier Monate Zeit. Der Selbstbericht wird vertraulich behandelt und es bleibt der Hochschule überlassen, ob sie ihn Dritten zugänglich macht. Auf der Grundlage des Selbstberichts identifiziert das Audit-Team Akteur_innen, mit denen während des Audit-Besuchs Gespräche geführt werden.