Trilaterales Treffen der Rektorenkonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz


Gemeinsame Erklärung vom 27.9.2003


Die Präsidien der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) und der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK) haben vom 25. bis zum 27. September 2003 ihr jährliches trilaterales Treffen in Wien durchgeführt. Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwicklungen, der Bologna-Prozess, Fragen der Qualitätssicherung sowie die Zusammenarbeit der drei Institutionen auf internationaler Ebene.


Die Präsidien haben zum Abschluss ihrer Tagung folgende Erklärung verabschiedet:


1. Die Rektorenkonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz bekräftigen ihre Entschlossenheit, den durch die Ministerkonferenz von Berlin um zeitliche und strukturelle Vorgaben ergänzten "Bologna-Prozess" weiter voranzutreiben. Die anstehenden Fragen können nicht nur wissenschaftspolitisch gelöst werden, sondern bedürfen zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse in den neuen Studiengängen europaweit der Unterstützung durch zusätzliche Mittel und des Abbaus von Mobilitätshindernissen (z.B. Aufenthaltsregelungen, Übertragbarkeit von Stipendien).


2. Die Initiativen zur Schaffung eines Europäischen Bildungsraumes ("Bologna-Prozess") und eines Europäischen Forschungsraumes sind bestmöglich miteinander zu vernetzen. Daher sehen die drei Rektorenkonferenzen in der Doktorandenausbildung eine zentrale strategische Aufgabe der Universitäten. Die Einbeziehung des Doktorats in die Reform eröffnet weitere Chancen für die Vernetzung der Forschung und setzt angemessene Ausstattungen voraus. Die drei Rektorenkonferenzen werden sich gemeinsam dieser Problematik annehmen und im Frühjahr 2004 entsprechende Vorschläge vorlegen.


3. HRK, CRUS und ÖRK bekräftigen die Bedeutung der European University Association (EUA) für die Realisierung des Europäischen Hochschul- und Forschungsraumes. Sie arbeiten darauf hin, die Einflussnahme der EUA auf die europäische Bildungs- und Forschungspolitik zu stärken.


4. Für die Hochschulen haben die Sicherung und die Entwicklung der Qualität aller ihrer Leistungen, insbesondere in Lehre und Forschung, sowie des Managements hohe Priorität. Die professionelle Qualitätsbeurteilung liegt im unmittelbaren Interesse der Hochschulen. Sie schafft zugleich die Voraussetzung dafür, gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft abzulegen. Qualitätssicherung muss von den Hochschulen eigenverantwortlich gestaltet werden. Die drei Rektorenkonferenzen werden gemeinsam Leitlinien der Qualitätssicherung entwickeln und im Rahmen der EUA in die gesamteuropäische Diskussion einbringen.


Prof. Dr. Peter Gaehtgens (HRK)
Prof. Dr. Georg Winckler (ÖRK)
Prof. Dr. Ulrich Gäbler (CRUS)