Mitgliedschaft in der HRK

Nach der Ordnung der HRK kann Mitglied der HRK jede in Deutschland tätige staatliche oder nach deutschem Recht staatlich anerkannte Hochschule werden.

Darüber hinaus gibt es noch weitere formelle und materielle Voraussetzungen.

Materiell muss jedes neu aufzunehmende Mitglied den Hochschulen der Mitgliedergruppe, in die es aufgenommen werden soll, gleichwertig sein. Die Kriterien für die geforderte Gleichwertigkeit sind insbesondere die Rechtsform, die Größe und Unabhängigkeit der Hochschule, der Umfang des Fächerspektrums und die Qualität der Lehre, der Umfang und die Qualität der Forschung, der Umfang und die Verstetigung der Lehrkörpers und die Infrastruktur.

Formelle Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitgliedshochschulen sind neben dem Antrag eines Mitglieds und der Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz die Vorprüfung des Präsidiums und der Beschluss der Mitgliederversammlung.