Antrag auf ein „Vereinfachtes Verfahren“ zur Erteilung eines Visums für das Studium an einer deutschen Hochschule

Die erste Akademische Prüfstelle wurde wegen der hohen Zahl an chinesischen Studieninteressierten zur Arbeitserleichterung für die Visumstelle der Deutsche Botschaft im Juli 2001 in Beijing eingerichtet. Die APS ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie überprüft die Richtigkeit der vorgelegten Nachweise, wie sie in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegt sind, und führt mit den Studienbewerberinnen und -bewerbern ein Interview durch.
Die Deutsche Botschaft vergibt Studienvisa nur an Bewerberinnen und Bewerber mit dem Prüfsiegel der APS.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Akademischen Prüfstellen in China und Vietnam wurde 2022 die Akademische Prüfstelle Indien (www.aps-india.de) eingerichtet. Sie wird ab September 2022 die Prüftätigkeit für individuelle Studienbewerberinnen und -bewerber für das Sommersemester 2023 aufnehmen.

Die  „Regelungen zum Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern aus Staaten mit Akademischer Prüfstelle (APS) zu deutschen Hochschulen“ (Regelungen), durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006 i.d.F. vom 10.12.2015 neu gefasst, sehen neben einem „allgemeinen Verfahren“ drei Fälle vor, in denen Bewerbungen für ein Studium an deutschen Hochschulen bei der APS in einem „Vereinfachten Verfahren“ zur Erteilung eines Visum behandelt werden:

Die drei Fälle des „Vereinfachten Verfahrens“ betreffen Bewerbungen

  • für Studienangebote mit hochschuleigenem Auswahlverfahren;
  • im Rahmen von Partnerschafts- und Austauschabkommen;
  • von Absolventinnen/Absolventen von Außenstellen deutscher Studienkollegs.

Dabei werden die häufigsten Anträge auf ein Vereinfachtes Verfahren mit der Begründung eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens gestellt.

Beteiligung der HRK

Bei  dem „Vereinfachten Verfahren“ (Studienangebote mit hochschuleigenem Auswahlverfahren) ist die HRK in mehrfacher Weise beteiligt:

  • Information und Beratung zur Antragstellung auf ein „Vereinfachtes Verfahren
  • Adressat für Anträge von Hochschulen
  • Koordination des Antragsverfahren
  • Entscheidung über die Anträge zusammen mit KMK/ZaB und DAAD
  • Auflistung der Anträge in der APS-Referenzliste auf der HRK-Website