
Der Erfolg des Bologna-Prozesses setzt gute Studienbedingungen für die Studierenden voraus. Die Studierbarkeit der Studiengänge steht dabei an vorderster Stelle. Probleme, die bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgetreten sind, müssen behoben werden. Die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz setzen sich gemeinsam dafür ein:
- die Prüfungsbelastungen zu reduzieren, indem grundsätzlich nicht mehr als eine Prüfung pro Modul vorgesehen wird,
- die Arbeitsbelastung für die Studierenden zu überprüfen und ein realistisches und vertretbares Maß zu gewährleisten,
- die Anerkennung der Prüfungsleistungen zwischen den Hochschulen national und international zu vereinfachen, um die Mobilität der Studierenden zu gewährleisten,
- die ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Bachelor- und Masterstudiengänge weitgehend zu flexibilisieren und
- keine über die ländergemeinsamen Strukturvorgaben hinausgehenden spezifischen Länderregelungen zu treffen, die die Gestaltungsfreiheit der Hochschulen einengen.
Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz haben damit Kritikpunkte der Studierenden zum Bologna-Prozess aufgenommen und Entscheidungen getroffen. Sie sind der Auffassung, dass es an der Zeit ist, wieder zu einem geregelten Studienbetrieb überzugehen.
Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz setzen sich gemeinsam dafür ein, dass das Ziel des Bildungsgipfels, 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung aufzuwenden, erreicht wird und aus diesen Mitteln auch die Umsetzung des Bologna-Prozesses vorangetrieben wird.
Anlässlich des gemeinsamen Treffens von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz: Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz handeln gemeinsam! [Größe 0.21 MB, Typ pdf]