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Empfehlung zur Promotion von Fachhochschul-Absolventen


Beschluss des 103. HRK-Senats vom 13. Februar 2007

Die HRK erneuert ihre Auffassung, dass der Zugang zur Promotion sich generell in erster Linie nach der individuellen Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten, wie sie für die Promotion erforderlich ist, richten muss. In diesem Zusammenhang hat das Plenum der HRK den Hochschulen schon in den Jahren 1992 und 1995 empfohlen, hervorragend qualifizierten Fachhochschulabsolventen mit einem Diplomgrad in individuellen Verfahren den Zugang zur Promotion zu ermöglichen, ohne den vorausgehenden Erwerb eines universitären Abschlusses zur Bedingung zu machen. Die HRK begrüßt, dass die Zahl der Promotionen von Fachhochschulabsolventen in den letzten zehn Jahren stetig gestiegen ist. Vor dem Hintergrund der Analysen der HRK zur Promotion von Fachhochschulabsolventen und vor dem Hintergrund der neuen Abschlüsse im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses empfiehlt die HRK ihren Mitgliedshochschulen:

Die HRK fordert die Länder auf, in ihren Landeshochschulgesetzen Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Umsetzung der genannten Empfehlungen erlauben und fördern. Insbesondere müssen sie im Zusammenhang mit der Zulassung von Masterabsolventen der Fachhochschulen sicherstellen, dass Mastergrade der Universitäten und der Fachhochschulen grundsätzlich gleich behandelt werden.



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