Zur Einführung von Akkreditierungsverfahren


Entschließung des 186. Plenums vom 2. November 1998

  1. Das Plenum der HRK begrüßt, daß die Kultusministerkonferenz grundsätzlich positiv die Einrichtung von Akkreditierungsverfahren auf der Grundlage des Vorschlags der gemeinsamen KMK/HRK-Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung der Struktur des Hochschulwesens" in der Fassung des HRK-Plenarbeschlusses vom 6. Juli 1998 beraten hat. Es sieht in der Tatsache, daß einige Länder noch offene Fragen klären wollen, einen guten Ansatz für eine einvernehmliche Lösung und geht davon aus, daß die KMK in ihrer Plenarversammlung am 3. Dezember 1998 der Einrichtung von Akkreditierungsverfahren zustimmt.

  2. Vereinzelt werden noch Vorbehalte geäußert, mit dem vorgesehenen zweistufigen Verfahren der Akkreditierung mit einer Akkreditierungskommission bei (nicht in!) der HRK und mit fachbezogenen Gutachtergruppen unter Beteiligung von Berufs- und Fachverbänden würden die bisherigen langwierigen und bürokratisch aufwendigen Verfahren durch neue bürokratische Verfahren ersetzt. Die Sorge ist unbegründet. Es geht nicht um die Abstimmung von bundesweit gleichförmigen Regelungen, sondern um die Akkreditierung von individuellen Studiengängen auf der Basis fachbezogener Grundsätze von Mindeststandards. Die Akkreditierung bezieht sich zunächst nur auf Studiengänge mit dem Abschluß Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master, die von den Hochschulen im Wettbewerb um Studierende eingerichtet werden.

  3. Das Plenum beschließt, zur Vorbereitung des Tätigwerdens der Akkreditierungskommission nach Beschluß der KMK am 3. Dezember 1998 fachbezogene Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Berufs- und Fachverbände sowie der Fakultäten- und Fachbereichstage einzusetzen und bittet das Präsidium, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Die Arbeitsgruppen sollen zunächst für die Fächer Wirtschafts­wissenschaften, Informatik, Chemie (einschl. Chemieingenieurwesen), Psychologie, Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen und Werkstoffwissenschaften gebildet werden. Die Mitglieder der HRK werden binnen zwei Wochen dem Präsidium Vorschläge für die personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppen vorlegen.