Zum Bologna-Prozess nach 2010


Entschließung der 5. Mitgliederversammlung am 27.1.2009



1. Hintergrund


Knapp zehn Jahre nach Beginn des Bologna-Prozesses sind viele grundlegende Reformmaßnahmen durchgeführt oder in Angriff genommen worden. Vielerorts sind positive Ergebnisse - beispielsweise im Bereich der Studienstrukturreform und der Qualitätssicherung - bereits sichtbar. Allerdings wurden elementare Ziele des Bologna-Prozesses - z. B. im Hinblick auf grenzüberschreitende akademische Mobilität oder die Anerkennung von Studienabschlüssen/-leistungen - bislang nicht erreicht. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Reformen auf rechtliche, organisatorische, finanzielle und mentale Barrieren stießen, welche sowohl die Umsetzung als auch die Akzeptanz der Reformen behindern.


Unabhängig davon stehen die deutschen Hochschulen vor der neuen Herausforderung, ihre Studiengänge nach einer Phase der überwiegend strukturellen Reform noch konsequenter am individuellen Kompetenzerwerb und an den Chancen auf einem veränderten Arbeitsmarkt der Zukunft zu orientieren. Studienangebote sind mit Blick auf wachsende und zunehmend differenzierte Gruppen von Studierenden in internationaler Perspektive weiterzuentwickeln. Zugänge zum Studium müssen transparenter und offener werden, aus dem In- und Ausland, aus "klassischen" Bildungsverläufen heraus und aus Bildungsbiographien, die heute noch als ungewöhnlich erachtet werden. Alle diese Aufgaben müssen in die hochschulinterne und in die externe Qualitätssicherung einbezogen werden. Schließlich müssen die veränderten Möglichkeiten, die sich den Studierenden durch die Reformen im Hochschulbereich bieten, umfassend kommuniziert werden, um Wirkung entfalten zu können. Hiermit wird auch die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen im Hochschulbereich erreicht, der Transparenz, Mobilität und Durchlässigkeit fördern will.


Das Jahr 2010, ursprünglich als Zielmarke anvisiert, wird deshalb nur eine Durchgangsstation auf dem Weg zum gemeinsamen Europäischen Hochschulraum (EHR) werden. Die Frage, wie der Reformprozess nach 2010 europaweit in Gang gehalten und weitergeführt wird und welche Inhalte dabei im Vordergrund stehen, wird entscheidend dafür sein, wie zügig und umfassend der EHR tatsächlich verwirklicht werden kann. Die entsprechenden politischen Weichen werden auf der Ministerkonferenz gestellt, die im April 2009 in Leuven stattfindet. Dort werden die für Hochschulbildung zuständigen Ministerinnen und Minister der Bologna-Signatarstaaten eine europäische Agenda zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses im kommenden Jahrzehnt ("Bologna 2020") beraten und beschließen.


2. "Bologna 2020": Prioritäten aus Sicht der deutschen Hochschulen


Bereits im Frühjahr 2007 hat die European University Association (EUA) in ihrer "Lissabon-Erklärung" zur Entwicklung von Europas Universitäten nach 2010 betont, dass eine Re-Fokussierung auf die Kernziele der Bologna-Reform notwendig sei: Im entstehenden EHR müssten die Studierenden im Mittelpunkt stehen und Mobilität, Arbeitsmarktrelevanz, Attraktivität und soziale Gleichberechtigung fest verankert sein.


Aus Sicht der deutschen Hochschulen wird die entscheidende Aufgabe im Bologna-Prozess nach 2010 darin bestehen, auf nationaler Ebene die in Angriff genommenen Reformvorhaben konsequent zu Ende zu führen, die bisher erreichten Ergebnisse zu konsolidieren, aber auch den staatlichen Rechtsrahmen auf seine Kohärenz hin zu überprüfen und ggf. Korrekturen vorzuschlagen. Gleichzeitig muss die europäische Dimension des Reformprojekts gestärkt werden. Es bedarf eines intensiven Austausches mit den Hochschulen und nationalen Hochschulsystemen in Europa, um in einem kontinuierlichen Prozess der Koordinierung, der Weitergabe und Übernahme von Beispielen erfolgreicher Reformpraxis die Verwirklichung des EHR sicherzustellen.


Konkret ergeben sich aus Sicht der deutschen Hochschulen folgende Prioritäten für die Weiterentwicklung des Hochschul-Prozesses nach 2010:


a. Lernergebnisse, Kompetenzorientierung und die Entwicklung von Qualifikationsrahmen


Viele Ziele der Studienreform sind nur zu erreichen, wenn die Studiengänge und die individuelle Lehre systematisch aus der Perspektive der zu erreichenden Lernergebnisse und der gewünschten Kompetenzen der Absolventen geplant werden. Qualifikationsrahmen sind stärker zu nutzen, um in diesem Sinn die Entwicklung von Studiengängen und die Anrechnung von Studienleistungen in der nationalen und der internationalen Mobilität zu erleichtern. Curricula und Lehr-/Lernformen müssen ausreichend Freiräume geben, um auch selbstorganisiertes Arbeiten und Lernen zu stimulieren. Lehre versteht sich insofern als Unterstützung des eigenständigen Kompetenzerwerbs der Studierenden.


b. Mobilität, Anerkennung und der Einsatz von Transparenzinstrumenten


Der Gemeinsame Europäische Hochschulraum ist nur durch studentische und akademische Mobilität zu verwirklichen. Die Mitnahme von Altersversorgungsansprüchen und Renten für Wissenschaftler ist eine Voraussetzung dafür und durch stärkere Koordinierung und Beratung zu verbessern. Für die großzügige Anerkennung von Studienleistungen sind die Transparenzinstrumente ECTS und Diploma Supplement konsequent einzusetzen. Der Einbau von Mobilitätsfenstern in die Curricula und die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme fördern die Mobilität zusätzlich.


c. "Studierbarkeit" und Attraktivität: Gestaltung der gestuften Studiengänge


Um ein erfolgreiches Studium zu gewährleisten, müssen Lehr-, Lern- und Prüfungsformen stärker koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Viele Curricula wurden zu dicht konzipiert und mit einem zu hohen Prüfungsaufwand versehen, der weder für die Studierenden, noch für die Lehrenden zu leisten ist. Die gestuften Studienstrukturen gewinnen nur dann an Attraktivität, wenn in ihrer Gestaltung die studentische Arbeitszeit, die Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt und die Einrichtung von flexiblen Modellen für Vollzeit- und Teilzeitstudierende hinsichtlich der vielfältigen Bildungswege systematisch berücksichtigt werden. In der EDV-gestützten Studierenden- und Prüfungsverwaltung sollen die Hochschulen zudem auf den Einsatz einer geeigneten Software achten, die mit den Zielen und Instrumenten des Bologna-Prozesses kompatibel ist.


d. Arbeitsmarktrelevanz und Beschäftigungsbefähigung


Die Qualifikationsziele der Studiengänge umfassen sowohl die Fähigkeit der Hochschulabsolventen, sich in einem schnell wandelnden Arbeitsmarkt langfristig auf Grundlage von wissenschaftlicher Fach- und Persönlichkeitsbildung integrieren zu können als auch ihre Befähigung zu gesellschaftlicher Teilhabe. "Employability" und "citizenship" sind komplementäre Leitbilder der europäischen Hochschulpolitik und haben die Annäherung von Bildungs- und Beschäftigungssystem zur Folge. Sie sind daher nur im intensiven Dialog zwischen Regierungen, Hochschulen und Arbeitgebern umzusetzen.


e. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung


Die vollständige Umsetzung der "European Standards and Guidelines", besonders in der hochschulinternen Qualitätssicherung, ist intensiv weiter zu verfolgen. Zugleich kommt es darauf an, Kompetenzorientierung - z.B. durch Nutzung der Qualifikationsrahmen - auch in der Qualitätssicherung zu verankern. Grundsätzlich stellt sich die Aufgabe, eine Qualitätskultur in den Hochschulen und Wissenschaftssystemen zu fördern. Sie muss die Autonomie der Hochschulen stärken und einen effizienten, von allen Beteiligten getragenen Verbesserungsprozess unterstützen statt einseitig auf überregulierte Qualitätskontrolle zu setzen.


f. Lebenslanges Lernen: Hochschulzugang, akademische Weiterbildung und soziale Gerechtigkeit


Die Studienstrukturen orientieren sich bisher noch zu sehr am traditionellen Vollzeitstudierenden mit Abitur. Daher sollte mehr Transparenz bei der Hochschulzugangsprüfung gewährleistet und eine größere Durchlässigkeit zur beruflichen Bildung geschaffen werden. Außerhochschulisch erbrachte Leistungen sollten im Sinne einer qualitätsorientierten Anerkennung stärker auf das Studium angerechnet werden. Zugleich sind das Teilzeitstudium wie auch weiterbildende und berufsbegleitende (Master-)Studiengänge flächendeckend auszubauen.