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Risikomanagement in Kooperationsverträgen für gemeinsame Studien- und Promotionsprogramme mit ausländischen Partnerhochschulen

Durch die verstärkte internationale Vernetzung von Lehre und Forschung steigt die Anzahl strategischer und institutionalisierter Hochschulkooperationen, in deren Rahmen gemeinsame Studien- und Promotionsprogramme mit ausländischen Partnereinrichtungen angeboten werden. Diese Kooperationen zeichnen sich im Regelfall durch ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und ein kontinuierliches Engagement aller Beteiligten aus. Dennoch können unvorhergesehene Entwicklungen, z. B. grundlegende Konflikte zwischen den Partnern oder veränderte geopolitische Rahmenbedingungen für die Kooperation, rechtssichere Ausstiegsmöglichkeiten erfordern.

Rechtssichere Rahmenbedingungen für gemeinsame Programme

Der dritte Themenzyklus des Projekts HRK ADVANCE beschäftigt sich mit der Ausgestaltung von Mustervertragsklauseln zu Mediations- und Ausstiegsoptionen für gemeinsame Studien- und Promotionsprogramme mit ausländischen Partnerhochschulen. Im Fokus stehen gemeinsame Studiengänge auf Bachelor- und Masterniveau sowie Promotionsprogramme mit ausländischen Partnerhochschulen. Dies schließt zum einen Double Degrees, Joint Degrees und Cotutelle-Programme ein, zum anderen aber auch Programme, welche einen studienbezogenen Aufenthalt einer ausländischen Partnerhochschule im Curriculum vorsehen, aber allein zu einem Abschluss an der deutschen Hochschule führen.

Projektziele und -phasen

Um die Hochschulen in ihrer weiteren Internationalisierung zu unterstützen, erarbeitet das Projekt HRK ADVANCE zusammen mit von der HRK mandatierten Hochschulvertreter:innen und ausgewählten hochschulexternen Expert:innen in Expertenrunden eine Handreichung. Diese soll den Hochschulen dazu dienen, Handlungsmöglichkeiten bei der Rechtssicherheit bei gemeinsamen Studien- und Promotionsprogrammen im Kontext von Hochschulkooperationen zu erlangen. In diesem Zyklus wird die Expertenrunde durchgängig durch einen Juristen begleitet, der die oben genannten Mustervertragsklauseln aufsetzen wird. Die Ergebnisse werden anschließend im Rahmen einer Thementagung präsentiert und weiter diskutiert.

 

 

  • Expertise
  • Expertenrunden
  • Handreichung
  • Themenzyklustagung