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HRK Hochschulrektorenkonferenz - die Stimme der Hochschulen

Newsflash 29.4. - 3.5.2024

→  KMK-Vorausberechnung: Mehr Studienanfängerinnen erwartet
→  Nachhaltigkeitsberichterstattung: Berichtspflicht für Hochschulen?
→  Dual Use: HRK-Stellungnahme zum Weißbuch der Europäischen Kommission
→  MODUS Online-Kurztagung: Microcredentials an Hochschulen
→  HFD: Das Inverted Classroom Model in der medizinischen Ausbildung
→  Qualitätsentwicklung an Hochschulen im südlichen Afrika
→  Bildung für Nachhaltige Entwicklung: Nationale Plattform BNE
→  Social-Media-Aktionstag 2024 für HRK-Hochschulkompass

An die Rektorate und Präsidien der HRK-Mitgliedshochschulen

KMK-Vorausberechnung: Mehr Studienanfängerinnen erwartet

Nachdem zuletzt ein leichter Rückgang vermeldet wurde, werden in den kommenden zehn Jahren deutlich mehr Studienanfänger:innen erwartet. Dies geht aus der Anfang dieser Woche veröffentlichten Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) hervor. Demnach wird ab 2027 mit einer kontinuierlich steigenden Anzahl von Studienanfängerinnen und -anfängern gerechnet. 2035 werde das bisherige Spitzenjahr 2011 voraussichtlich um 7.500 Personen übertroffen (526.200 Studienanfänger:innen insgesamt). In einer Stellungnahme erklärte HRK-Präsident Walter Rosenthal, dass der Gesamttrend die unverändert zentrale Bedeutung der Hochschulen im deutschen Bildungssystem unterstreiche. Daher bleibe eine dieser Entwicklung angemessene Finanzierung der Hochschulen unverzichtbar. „Die Hochschulen benötigen weiterhin das bewährt verlässliche Engagement von Bund und Ländern, um ihren gesetzlichen Auftrag qualitätsbewusst erfüllen zu können“, so Rosenthal.


Nachhaltigkeitsberichterstattung: Berichtspflicht für Hochschulen?

Die 2022 auf EU-Ebene erlassene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Kapitalgesellschaften einer bestimmten Größe, eine differenzierte Nachhaltigkeitsberichterstattung in ihre Jahresabschlüsse zu integrieren. Mit dem
Referentenentwurf bereitet nun das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Übertragung der EU-Richtlinie in deutsches Recht vor. Auf Grundlage entsprechender Landesverordnungen werden Hochschulen in einigen Bundesländern wie große Kapitalgesellschaften behandelt. In NRW betrifft dies alle Hochschulen, in anderen Ländern keine oder nur einige wenige. In ihrer Stellungnahme hat die HRK das BMJ darauf aufmerksam gemacht, dass die Hochschulen bereits eigene Nachhaltigkeitsreportings etabliert haben, die eng an eigene Entwicklungsziele, Strategien und Steuerungssysteme (z.B. Zielvereinbarungen, Hochschulverträge) gekoppelt sind. Eine – zudem nur eine zufällige Teilmenge der Hochschulen betreffende – zusätzliche Berichtspflicht nach CSRD unterlaufe die etablierten Reportingsysteme der Hochschulen und binde in unzweckmäßiger Weise personelle Ressourcen. Die HRK fordert daher eine Bereichsausnahme für den Wissenschafts- und Hochschulbereich, um auf den bereits etablierten Transformationspfaden weiterhin gezielt über Fortschritte und Bedarfe berichten zu können.


Dual Use: HRK-Stellungnahme zum Weißbuch der Europäischen Kommission

Januar 2024 hat die Europäische Kommission ein Weißbuch veröffentlicht, das die Möglichkeiten der Forschungsförderung von Technologien erörtert, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können (Dual Use). Das Weißbuch empfiehlt, im Kontext des EU-Forschungsrahmenprogramms die Förderung von Dual-Use-Forschung zu ermöglichen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu dem Weißbuch erklärt die HRK, dass die deutschen Hochschulen und Forschungsorganisationen sowie die Bundesregierung weiterhin für eine Trennung von ziviler und Verteidigungsforschung eintreten und entsprechend das europäische Forschungsrahmenprogramm ausschließlich ziviler Forschung vorbehalten sein sollte. Zur Begründung weist die HRK unter anderem auf das Fehlen einer in der Forschungsförderung anwendbaren Definition von Dual Use-Forschung sowie auf Zielkonflikte zwischen ziviler Forschung und Verteidigungsforschung hin.


MODUS Online-Kurztagung: Microcredentials an Hochschulen

Microcredentials werden von Hochschulen immer häufiger als Möglichkeit genutzt, um Studiengänge zu flexibilisieren, individuelle Lernwege zu fördern und zukunftsorientierte Kompetenzen zu vermitteln. Die digitale Tagung „Microcredentials an Hochschulen: Studiengänge flexibilisieren, Kompetenzerwerb individualisieren“ des HRK-Projekts
MODUS am 13. Juni widmet sich verschiedenen Einsatzmöglichkeiten von Microcredentials, insbesondere ihrer curricularen Anbindung an Studiengänge. Dabei steht beispielsweise die Frage im Fokus, welche Vorgehensweisen und Instrumente notwendig sind, um Microcredentials qualitätsgesichert in bestehende Strukturen einzubinden und ihre Anerkennung sowie Anrechnung zu ermöglichen. Ein Vortrag, eine Diskussionsrunde und mehrere Praxisbeispiele liefern Einblicke in Ansätze zur Implementierung von Microcredentials und den damit verbundenen Herausforderungen. Das Programm und die Anmeldung sind ab sofort online zugänglich.


HFD: Das Inverted Classroom Model in der medizinischen Ausbildung

„Das Inverted Classroom Model (ICM) in der medizinischen Ausbildung“ steht im Zentrum einer virtuellen Veranstaltung der Arbeitsgruppe „Digitalisierung der Fachbereiche: Medizin“ des Hochschulforum Digitalisierung (HFD) am 15. Mai von 15:00-16:00 Uhr. Dabei sollen die Anwendbarkeit des didaktischen Ansatzes für die medizinische Ausbildung erörtert und Vor- als auch Nachteile beleuchtet werden. Des Weiteren wird die Eignung des ICM für reine Online-Veranstaltungen diskutiert und ein Ausblick darauf gegeben, wie Blended-Learning-Szenarien im Rahmen der neuen Approbationsordnung gestaltet werden könnten. Eine Anmeldung zur Veranstaltung (ZOOM) ist nicht erforderlich (mehr).


Qualitätsentwicklung an Hochschulen im südlichen Afrika

Mit einer Abschlusskonferenz zur Qualitätsentwicklung an Hochschulen im anglo- und frankophonen Afrika (SADC-QA) endete ein weiterer, einjähriger Schulungskurs des Training on Internal Quality Assurance (TrainIQA). Bei der Tagung stellten rund 30 Qualitätssicherungsbeauftragte aus 12 südafrikanischen Ländern den beteiligten Hochschulleitungen sowie den regionalen und europäischen Projektpartnern, Trainer:innen und Expert:innen die Ergebnisse ihrer institutionellen Veränderungsprojekte vor. Weitere Schwerpunkte der Tagung fokussierten auf die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Studium und Lehre sowie auf den Beitrag der Hochschulen zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele. Der TrainIQA-Lehrgang wird gemeinsam von DAAD, HRK und der Universität Potsdam im Rahmen des DIES-Programms getragen (mehr).


Bildung für Nachhaltige Entwicklung: Nationale Plattform BNE

Die Bundesregierung beteiligt sich an der Umsetzung des UNESCO-Rahmenprogramms "Bildung für nachhaltige Entwicklung: Die globalen Nachhaltigkeitsziele verwirklichen" – kurz "BNE 2030". Das federführende Ressort ist das BMBF. Dieses hat bereits zur Umsetzung des vorherigen UNESCO-Weltaktionsprogramms "Bildung für nachhaltige Entwicklung" eine Nationale Plattform BNE und mehrere Foren eingerichtet, welche auch das neue UNESCO Programm "BNE 2030" begleiten. Auf der Website der NP BNE werden die einzelnen Mitglieder vorgestellt. Die HRK wird in der NP BNE auf Leitungsebene durch Dorit Schumann, HRK-Vizepräsidentin für Transfer und Nachhaltigkeit, vertreten (mehr).


Social-Media-Aktionstag 2024 für HRK-Hochschulkompass

Kommenden Dienstag, 7. Mai, findet der bundesweite Social-Media-Aktionstag 2024 für den Hochschulkompass statt. An diesem Tag werden Hochschulen in einer von der HRK koordinierten Aktion auf Instagram und Facebook mit einem einheitlichen Posting für den Hochschulkompass werben. Der Hochschulkompass ist das reichweitenstärkste Hochschul- und Studieninformationsportal in Deutschland. Der diesjährige Social-Media-Aktionstag richtet den Fokus auf die über 400 Hochschulen und rund 22.000 Studiengänge, die im Hochschulkompass gelistet sind: Alle Hochschulen. Alle Studiengänge. Das Portal liefert Informationen zu allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und ihrem Studienangebot – und das auch noch werbefrei und unabhängig. Durch den Social-Media-Aktionstag erwartet der Hochschulkompass noch mehr Studieninteressierte zu erreichen sowie eine deutliche Zunahme der Zugriffe auf die Website und die beiden Social-Media-Kanäle.

Dieser Newsletter wird bereitgestellt von:
Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz

Prof. Dr. Walter Rosenthal (Vorstandsvorsitzender)
Ahrstraße 39
53175 Bonn
Tel.: +49 228 887-153
Fax: +49 228 887-280
E-Mail: post@hrk.de

Zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln
Stiftungsregister des Landes NRW: AZ: 15.2.1.- 23/ 65
USt-IdNr.: DE224596228

Inhaltlich verantwortlich:
Dr. Jens-Peter Gaul
gaul@hrk.de 
Adresse s.o.
Tel.: +49 228 887-114

Im Auftrag des Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz versandt durch:
Ralf Kellershohn
kellershohn@hrk.de 
Tel.: +49 30 206 292-227

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