Frequently Asked Questions


Antragsstellung

1. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Bitte reichen Sie für Ihren Antrag folgende Unterlagen ein:

• Eine Vorhabenbeschreibung

Die Vorhabenbeschreibung sollte maximal zwölf DIN A4-Seiten umfassen (ohne Anlagen). Die inhaltliche und formale Gestaltung der Vorhabenbeschreibung liegt im Ermessen der Hochschulen. Neben der ausführlichen Beschreibung des Gesamtkonzepts sollte die Vorhabenbeschreibung auch einen Arbeitsplan mit chronologischer Maßnahmenübersicht und einen Verwertungsplan enthalten. Für die Anlagen ist keine maximale Seitenbegrenzung vorgesehen. Wir würden Sie jedoch bitten, nur solche Unterlagen beizufügen, die für die Begutachtung Ihres Antrags relevant sind.

• Einen Finanzierungsplan

Bitte nutzen Sie für Ihren Finanzierungsplan das vorbereitete Formular. Der Finanzierungsplan sollte die Maßnahmen des Gesamtkonzepts und die einzelnen Ansätze für deren finanziellen Aufwand enthalten. Bitte wählen Sie für die einzelnen Ansätze die jeweils passende zuwendungsfähige Ausgabenart aus (Drop Down). Falls für einzelne oder alle Maßnahmen Eigen- oder Drittmittel zur Verfügung stehen, können Sie dies im hinteren Bereich der Tabelle eintragen. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Ausgabendeckung durch zweckgebundene Eigen- oder Drittmittel auch Personal- und Sachausgaben, der Erwerb geringfügiger Wirtschaftsgüter und investive Ausgaben dem Grunde nach zuwendungsfähig sind.

• Ein Begleitschreiben der Hochschulleitung

Das Begleitschreiben sollte die Zustimmung der Hochschulleitung für den eingereichten Antrag zum Ausdruck bringen. 

2. Welche formalen Vorgaben müssen die einzureichenden Dokumente erfüllen?

• Die Vorhabenbeschreibung

Für die Ausgestaltung der Vorhabenbeschreibung gibt es keine formalen Vorgaben. Formalia wie die Schriftgröße, der Zeilenabstand etc. liegen im Ermessen der Hochschule. Für die Weiterleitung der Anträge an das Begutachtungsgremium sollte jedoch eine gute Lesbarkeit gewährleistet sein.

• Der Finanzierungsplan

Bitte nutzen Sie ausschließlich das hierfür bereitgestellte Formular.

• Das Begleitschreiben

Formale Voraussetzung für das Begleitschreiben ist die Unterschrift der Hochschulleitung (Rektorat/Präsidium). Darüber hinaus gibt es keine formalen Vorgaben.

3. Wie unterscheiden sich die Förderlinien A und B?

Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Förderlinien in der maximalen Förderhöchstsumme. 

Förderlinie A: 50.000 Euro

Förderlinie B: 25.000 Euro


Darüber hinaus unterscheiden sich die Förderlinien durch den Fokus des vorgelegten Konzepts.

Förderlinie A: Ganzheitlichkeit und institutionelle Verankerung

Förderlinie B: Entwicklungspotential, Nachhaltigkeit und voraussichtliche Wirkung


Der jeweilige Fokus wird bei der Begutachtung der Anträge durch das Begutachtungsgremium entsprechend höher gewichtet (40%).
Bei der Wahl für eine passende Förderlinie können Sie sich daher an der Ausrichtung Ihres Gesamtkonzeptes und am geplanten finanziellen Aufwand orientieren.

4. Kann sich eine Hochschule für beide Förderlinien bewerben?

Es kann nur jeweils ein Antrag pro Hochschule eingereicht werden. Bitte entscheiden Sie sich daher vor Antragsstellung für eine der beiden Förderlinien.

5. In welcher Höhe müssen Eigenmittel für dem Grunde nach zuwendungsfähige Ausgaben in den Finanzplan mitaufgenommen werden?

Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben zur Höhe der einzubringenden Eigenmittel. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass dieser Posten in starker Abhängigkeit z.B. zu den individuellen Ressourcen der Hochschulen und den jeweiligen Konzeptentwürfen steht und daher nicht im Vorfeld für alle Hochschulen verbindlich geregelt werden kann.

6. Ist es für die Umsetzung der Maßnahmen möglich, Personalmittel zu beantragen?

Gemäß der Ausschreibung ist es möglich Personalmittel „in begründeten Fällen“ und „in geringfügigem Umfang“ zu beantragen. Sollten Sie daher planen Personalmittel zu beantragen, würden wir Sie bitten die Notwendigkeit im Rahmen der Vorhabenbeschreibung zu erläutern. Der Umfang sollte dabei in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen Ihres Gesamtkonzeptes stehen.