HRK-Präsident zu Ergebnissen der Bund-Länder-Beratungen über Energiehilfen

3. November 2022

Zur Einigung von Bund und Ländern auf ein Soforthilfeprogramm und eine nachgelagerte Gas- und Strompreisbremse erklärte HRK-Präsident Peter-André Alt:  „Bund und Länder haben sich auf ein Soforthilfeprogramm und eine nachgelagerte Gas- und Strompreisbremse geeinigt, von der grundsätzlich alle profitieren sollen, die Gas oder Strom verbrauchen. Sehr zu begrüßen ist dabei aus Sicht der HRK vor allem, dass sich das Bundeskabinett auf Initiative des BMBF dafür ausgesprochen hat, beim nun gesetzlich zu verankernden Unterstützungsprogramm in jedem Fall auch Hochschulen und Wissenschaft umfassend zu berücksichtigen. Die gegenwärtigen Energiepreissteigerungen können die Hochschulen trotz entschlossener eigener Sparanstrengungen keinesfalls aus ihren Haushalten tragen, sie sind dringend auf vielseitige finanzielle Unterstützung angewiesen, sowohl aus den Ländern als auch aus dem Bund. Ich appelliere daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die vorgeschlagene Bereichsausnahme für die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen nun rasch gesetzlich umzusetzen.“