HRK-Modell für künftige Hochschulfinanzierung: Zwei Säulen plus

11. Mai 2017

Eine Hochschulfinanzierung, die der starken Nachfrage nach Studienplätzen Rechnung trägt und gleichzeitig international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre in den Hochschulen sichert, hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gefordert. Die HRK-Mitgliederversammlung schlug hierfür in Bielefeld ein „Zwei Säulen-plus“-Modell vor. Dieses soll gewährleisten, dass der Anteil der verlässlichen Grundfinanzierung wieder steigt.

In der jüngeren Vergangenheit waren - vor allem durch den Hochschulpakt - die befristet und zweckgebunden bereitgestellten Mittel stark angestiegen. Diese machen inzwischen im Durchschnitt fast ein Viertel der Hochschulhaushalte aus, was zu erheblichen strukturellen Problemen geführt hat. „Die Bereitstellung ausreichender Studienkapazitäten stand in den letzten Jahren im Mittelpunkt der Finanzierungsbemühungen von Bund und Ländern. Das ist anzuerkennen, aber die langfristige Sicherung einer zukunftsfähigen Finanzierung von Lehre und Forschung, die insbesondere die Entfristung von Professuren und anderen wissenschaftlichen Stellen ermöglicht hätte, wurde verpasst. Zusätzlich sind die Bedarfe beispielsweise in den Bereichen Bau, Ausstattung, Digitalisierung, Transfer, Nationallizenzen und soziale Infrastruktur eklatant. Das gefährdet die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen. Deshalb muss jetzt vor allem im Sinne einer massiven Stärkung der Grundfinanzierung nachgesteuert werden“, erläuterte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin.

Die HRK fordert deshalb eine „Säule 1“ der Hochschulfinanzierung, deren Kern unbefristet bereitgestellte Mittel für Lehre und Forschung bilden und die unter anderem die Einrichtung zusätzlicher Dauerstellen erlaubt. Diese „Säule“ muss in jedem Fall so bemessen sein, dass mindestens eine der Entwicklung der studentischen Nachfrage und dem Bedarf einer international wettbewerbsfähigen Hochschulforschung entsprechende personelle und räumliche Kapazität dauerhaft sichergestellt werden kann.

Im Rahmen der „Säule 2“ sollen die Hochschulen auf Programmbasis zusätzliche Mittel erhalten, die sowohl der Sicherung der Qualität als auch der Zukunftsfähigkeit dienen. Die HRK hebt hervor, dass Programmförderung auch die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Hochschulen und unterschiedlicher Profile/Spezialisierungen unterstützen muss, im Vergleich zur künftigen Säule 1 aber einen deutlich geringeren Umfang haben soll.

Das „Plus“-Element sieht einen Pakt für Bildung, Forschung und Innovation vor, der einen jährlichen Aufwuchs von drei Prozent der Mittel vor allem in Säule 1 sicherstellt.

Im Interesse des gesamten deutschen Wissenschaftssystems bedarf es eines Paktes für Bildung, Forschung und Innovation. Er ist notwendig, um mit der Entwicklung im europäischen und globalen Rahmen Schritt zu halten, aber auch um die Ungleichgewichtigkeit der Förderung von Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen zu beenden“, so Hippler. „Das gesamte deutsche Wissenschaftssystem gerät mittelfristig in eine Schieflage, wenn das nicht gelingt. Die Bundestagswahlen in diesem Jahr, die Überlegungen von Bund und Ländern zur Ausgestaltung des neuen Artikels 91 b Grundgesetz und zur Nachfolge der Pakte sind geeignete Ansatzpunkte, um langfristig die Weichen richtig zu stellen.

Text der Entschließung