Eckpunkte zum Hochschulpakt 2020


102. Senat vom 10.10.2006



1. Herausforderungen


Die deutschen Hochschulen sehen sich in der Lehre drei zentralen Herausforderungen gegenüber:

  • dem steigenden Bedarf an Studienplätzen,
  • der im Rahmen des Bologna-Prozesses bis 2010 einzuführenden betreuungsintensiven gestuften Studienstruktur sowie
  • dem festgestellten erhöhten Bedarf an qualifizierten Akademikern für eine international wettbewerbsfähige Wissensgesellschaft.

2. Ziele


Der von der HRK vorgeschlagene Hochschulpakt 2020 von Ländern, Bund und Hochschulen muss darauf abzielen, dass

  • allen jungen Menschen, die studieren wollen, Studienplätze zur Verfügung stehen,
  • bei der Bereitstellung der Studienplätze gleichzeitig erhöhte Anforderungen an die Qualität der Lehre im Zuge der Einführung der gestuften Studienstruktur erfüllt werden und
  • die Zahl und Qualität von Akademikern ausgebildet wird, die der Arbeitsmarkt der Wissensgesellschaft verlangt.

Es gilt sicherzustellen, dass die erforderlichen Mittel direkt den Hochschulen zukommen, damit diese in ihrer Autonomie und Wettbewerbsorientierung gestärkt werden. Ein fairer Wettbewerb um Studierende kann nur stattfinden, wenn zunächst unterschiedliche Ausgangsbedingungen der Hochschulen insbesondere in Ost und West berücksichtigt werden und dann erfolgsabhängig gefördert wird. Bei der Finanzierung müssen die Länder ihren Verpflichtungen nachkommen. Eine aktive Rolle des Bundes bei der Bewältigung der Mehrbelastung in den kommenden Jahren ist unumgänglich.


3. Mittelbedarf


Um die Ziele des Hochschulpakts 2020 zu erreichen, bedarf es einer Kraftanstrengung von Ländern und Bund, die auch die Bereitstellung erheblicher Finanzmittel einschließt. Gegenüber 2005 entsteht zum Höhepunkt des Studierendenandranges im Jahr 2013 ein Mehrbedarf von 3,4 Milliarden Euro. Bereits für 2007 sind gegenüber 2005 Mehrausgaben von 600 Millionen Euro nötig. Noch im Jahr 2020 wird es gegenüber 2005 einen Mehrbedarf von 1,8 Milliarden Euro geben. Dies heißt, dass von 2007 bis 2020 durchschnittlich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr notwendig sind. Diese Zahlen beziehen die aufgrund des Studierendenandranges notwendigen investiven Maßnahmen ein. Inflation und die bisherige Unterfinanzierung der Hochschulen werden hingegen in diesen Berechnungen nicht berücksichtigt. Es muss zudem darauf hingewiesen werden, dass eine deutlich verbesserte Betreuungsqualität im Rahmen der gestuften Studienstruktur mit diesen Finanzmitteln nicht erreicht werden kann.


4. Maßnahmen


Im Rahmen des Hochschulpakts 2020 werden von der HRK folgende Maßnahmen empfohlen:

a. Es ist nach den demografischen Daten zu erwarten, dass die Studienplätze an den ostdeutschen Hochschulen nach 2008 nicht mehr im vollen Umfang nachgefragt werden. Eine über 2008 hinaus gehende Hilfe zur Aufrechterhaltung der Studienplätze sollte an die tatsächlich erreichte Zuwanderung von Studierenden gebunden werden. Die Hochschulen in den neuen Bundesländern könnten dann mindestens ein Viertel der national zusätzlich benötigten Studienplätze bereitstellen.

b. Damit die Studierenden die verfügbaren Studienplätze nutzen, müssen weniger nachgefragte Hochschulen in die Lage versetzt werden, attraktive Studienbedingungen sowie ein entsprechendes Marketing zu etablieren. Hierfür sind innerhalb des Hochschulpakts ebenso zunächst bis 2010 Mittel bereitzustellen.

c. Auch bei gleichmäßiger Auslastung der Hochschulen in allen Bundesländern sind zusätzliche sächliche, investive aber vor allem personelle Ressourcen unabdingbar. Insbesondere sollten ab 2015 frei werdende Professorenstellen im Rahmen einer fachlichen Bedarfsanalyse ab sofort besetzt werden können, so dass für den besonders hohen Studierendenandrang eine doppelte Besetzung von Professuren möglich ist. Eine gesonderte Finanzierung hierfür ist erforderlich.

d. Gebraucht wird eine Vielfalt von Maßnahmen zur Stärkung der Lehre, die von den Hochschulen flexibel umgesetzt werden. Hierzu gehört die Schaffung einer neuen Personalkategorie für die Universitäten mit erhöhtem Lehrdeputat. Für die Fachhochschulen bedarf es ebenfalls zusätzlichen Lehrpersonals. Beide müssen befristet mit Verlängerungsmöglichkeit nach einem neuen Wissenschaftstarifrecht gestaltet werden. Außerdem müssen Lehraufträge für Doktoranden, die Einrichtung von Seniorprofessuren mit Schwerpunkt in der Lehre sowie Lehrprofessuren auf Zeit für Habilitierte möglich sein. Von Bedeutung ist auch eine Flexibilisierung der Lehr- bzw. Forschungstätigkeit von Professoren.

e. Die Qualität der Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses muss neben der Verbesserung der Betreuungsintensität im Studium durch die Beratung und Betreuung von Studierenden bei Studienwahl und Berufseintritt gesichert werden. Dazu können u. a. durch Verbesserung der Studieninformationen im Übergangsbereich Schule/Hochschule entsprechende "Career Centers" beitragen. Die Effizienzkriterien - Verringerung der Abbrecherquote und Steigerung der Absolventenquote - müssen dabei einen hohen Stellenwert haben.

f. Investitionsdefizite beim Hochschulbau gilt es unverzüglich zu beseitigen. Neben befristeten Sondermaßnahmen des Bundes sind vor allem die Länder gefordert, durch Selbstverpflichtungen langfristig ausreichende Mittel für Hochschulbau und -instandhaltung bereit zu stellen. Um- und Neubaumaßnahmen müssen den Raumerfordernissen aufgrund der gestuften Studienstruktur - z. B. spezielle Prüfungs- und Tutorienräume - Rechnung tragen.

g. Zur effizienten Information über Zulassungsangebot und -nachfrage muss unverzüglich eine zentrale Servicestelle für Zulassungsmanagement als Nachfolgeinstitution der ZVS etabliert werden. Die Aufgabe der Servicestelle muss es sein, Mehrfachbewerbungen und Nachrückverfahren so zu regeln, dass eine Auslastung der Studienplätze verlässlich sichergestellt wird. h. Damit die Studienplätze optimal ausgenutzt werden, müssen die Studierenden, die nur einen Teil ihrer Arbeitszeit für ihr Studium aufwenden, einen besonderen Status bezüglich der Inanspruchnahme von Hochschulangeboten und ggf. dafür zu entrichtender Beiträge erhalten. Die dazu erforderlichen staatlichen Rahmenbedingungen - insbesondere bei BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung - sind zu schaffen.

5. Fazit


Die von der HRK vorgeschlagenen Instrumente, Lösungsstrategien und Maßnahmen berücksichtigen sowohl die kurzfristigen Herausforderungen des Studierendenandranges als auch die langfristige Ausrichtung des Hochschulsystems. Insofern bietet der von der HRK vorgeschlagene Hochschulpakt 2020 die besondere Chance, mit Hilfe eines gemeinsamen Maßnahmenkatalogs von Ländern und Bund das deutsche Hochschulsystem im internationalen Wettbewerb strategisch zu positionieren.