Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP): Die Bildung aus den Verhandlungen ausschließen


Entschließung der 18. HRK-Mitgliederversammlung am 12.5.2015

Beschluss:

1. Die HRK fordert die Europäische Kommission auf, den Bereich der Bildung
vollständig aus dem Freihandelsabkommen TTIP auszunehmen.

2. Die HRK fordert Bund und Länder auf, durch Einsprüche bei der EU-Kommission rechtzeitig sicherzustellen, dass sie ihre Gestaltungskompetenz sowohl für die staatliche als auch private Bildung bewahren.


Zum Hintergrund:

Die Europäische Union verhandelt zurzeit mit der US-Regierung über ein Freihandelsabkommen (TTIP). Verhandlungsführer ist die EU-Kommission. Ziel der TTIP-Verhandlungen ist es, die Handels-, Investitions- und öffentlichen Beschaffungsregeln transatlantisch zu harmonisieren. Mit dem Abschluss des TTIP-Abkommens werden die Mitgliedstaaten der EU einen Teil ihrer Souveränität abgeben, denn eine staatliche Regulierung ist in Sektoren, die dem Freihandel unterliegen, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Dienstleistungen der so genannten Daseinsvorsorge sind aktuell von den TTIP-Verhandlungen nicht grundsätzlich ausgenommen. So sind Bildungsdienstleistungen in der Logik von Freihandelsverträgen keine öffentliche Aufgabe („public services“).

Die HRK hat sich bisher auf europäischer Ebene u.a. über die Europäische Universitätsvereinigung (EUA) zu den TTIP-Verhandlungen geäußert. Die EUA hatte dabei im Januar 2015 in einer von allen Präsidenten der europäischen Rektorenkonferenzen unterzeichneten Erklärung auf die Risiken insbesondere für den Bereich der Bildung hingewiesen.

Ergänzend zur Erklärung der EUA erhebt nun die HRK gegenüber der EU-Kommission, aber auch gegenüber der deutschen Bundesregierung und den Ländern die Forderung, den Bereich der Hochschulbildung ganz aus den Verhandlungen herauszunehmen, da beiderseits des Atlantiks kulturell verankerte gegensätzliche Auffassungen über die Rolle von Staat und Individuum und ihrer Verantwortlichkeit für die Bildung bestehen. Während in Deutschland und weiten Teilen Europas Bildung, Kunst und Kultur als gesellschaftliche Aufgaben anerkannt sind, deren Finanzierung in der Verantwortung der Gesellschaft liegt, wird Hochschulbildung in den USA als eine Privatinvestition des Individuums angesehen. Die Inkompatibilität dieser beiden Bildungsverständnisse ist daher Ausgangspunkt für die Forderung, den Bildungssektor aus den Regelungen des Freihandelsabkommens auszunehmen und so auf Dauer in Deutschland eine stärkere Kommerzialisierung der Bildung im Sinne einer individuell zu finanzierenden Dienstleistung zu verhindern.

Die HRK verleiht mit der Forderung nach Ausschluss des Bildungsbereichs aus den TTIP-Verhandlungen einerseits ihrer Überzeugung Ausdruck, dass Bildungsangebote allen Menschen auf Grund ihrer Fähigkeiten zugänglich sein sollten. Andererseits spricht sich die HRK damit nicht grundsätzlich gegen private Bildungsangebote aus. Diese können eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden staatlichen Angeboten darstellen. Die Rahmenbedingungen für private Bildungsanbieter müssen jedoch im Rahmen souveräner Entscheidungen der staatlichen Organe beschlossen werden. Wenn es Fehlentwicklungen gibt, sollten diese politisch korrigiert werden können. Dies wäre im Falle einer unkontrollierten Marktöffnung durch ein Freihandelsabkommen nicht möglich.