Zur Fortführung der Exzellenzinitiative


Entschließung der 18. HRK-Mitgliederversammlung am 12.5.2015

I. Ausgangslage


1. Mit den Exzellenzvereinbarungen von 2005 und 2009 haben Bund und Länder das Förderinstrument Exzellenzinitiative mit den drei Förderlinien Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte ab 2006 eingeführt und bis 2017 fortgesetzt. Hierfür stehen im Durchschnitt 385 Mio. Euro jährlich zur Verfügung, wovon der Bund 75 Prozent übernimmt. Die jährliche Förderung entspricht 1,4 Prozent der öffentlichen Ausgaben für die Hochschulen bezogen auf 2014. Derzeit werden 99 Vorhaben an 44 Universitäten gefördert. 29 Vorhaben, nämlich zwölf Graduiertenschulen, zwölf Exzellenzcluster und fünf Zukunftskonzepte, werden seit 2012 erstmals gefördert.

2. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die das Förderprogramm betreut, und der Wissenschaftsrat, der für die Bewertung der Zukunftskonzepte zuständig war, werden im Sommer 2015 einen Bericht zur Umsetzung der Exzellenzinitiative vorlegen.
Eine von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz eingesetzte und unabhängige Internationale Expertenkommission, unter dem Vorsitz von Prof. Imboden, wird das Förderinstrument sowie dessen Auswirkungen auf das deutsche Wissenschaftssystem bis Ende 2015 evaluieren.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben im Dezember 2014 befunden, dass die Exzellenzinitiative „in sehr erfolgreicher Art und Weise eine neue Dynamik in das deutsche Wissenschaftssystem gebracht“ habe. Sie streben daher unter Nutzung der neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume an, dass „Mittel mindestens im selben Umfang auch künftig für die Förderung exzellenter Spitzenforschung an Hochschulen zur Verfügung stehen“. In diesem Sinne sind die Regierungsparteien des Deutschen Bundestages im April 2015 übereingekommen, die Exzellenzinitiative um zehn Jahre zu verlängern und jährlich mit mindestens 400 Mio. Euro auszustatten.

3. Die Hochschulrektorenkonferenz hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass mit diesem fokussierten Bund-Länder-Programm über einen relativ geringen Mitteleinsatz eine dynamische Leistungsspirale in Gang gesetzt werden konnte, die auch im Ausland große Beachtung findet.
Die deutschen Universitäten haben ihre internationale Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit stark erhöht, ihre institutionellen Profile geschärft und Differenzierungsprozesse befördert, ihre wissenschaftliche Produktivität gesteigert, ihre Kooperationen mit außeruniversitären Partnern aus- oder aufgebaut und nicht zuletzt hervorragend qualifiziertes Personal angeworben.
Die breite Akzeptanz, welche die Initiative in der Wissenschaft als Instrument zur Förderung der Spitzenforschung erfährt, beruht auch auf der weltweit anerkannten, außerordentlich hohen Reputation der Gutachterinnen und Gutachter.
Die Internationalität der Begutachtung ist wesentliches Charakteristikum der Exzellenzinitiative.


II. Empfehlungen

Die HRK plädiert mit großem Nachdruck für eine dauerhafte wettbewerbliche Fortführung der Exzellenzinitiative, um die bislang erzielten Erfolge zu sichern und um die wissenschaftliche Leistungsspirale in Gang zu halten, die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nötig ist.

Die HRK dankt den Regierungschefs von Bund und Ländern für die Bereitschaft, „exzellente Spitzenforschung“ mit mindestens demselben Mittelumfang auch künftig und nach Maßgabe des im Dezember 2014 geänderten Art 91 GG weiter zu fördern; sie begrüßt nachdrücklich die von den Regierungsparteien des Deutschen Bundestages vorgenommene Reservierung entsprechender Haushaltsmittel.

Die HRK empfiehlt, bei der Ausgestaltung des Nachfolgeprogramms die folgenden Grundsatzpositionen umzusetzen:

1. Ziel und Zweck
Das auf Dauer angelegte Förderkonzept bezweckt – gemäß
höchsten internationalen Maßstäben – die Stärkung der bottom up konzipierten und institutionell verantworteten Spitzenforschung in Universitäten, um diese international wettbewerbsfähig zu halten. Den Universitäten wird insbesondere die Einbindung der bestqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Inland und Ausland ermöglicht. Der Wettbewerb fördert die Universitäten in ihrer Funktion als regionale Forschungszentren; er stärkt die Rolle der Universitäten im Wissenschaftssystem und er fördert die Kooperation der Universitäten mit allen Typen von Hochschulen, mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und mit Unternehmen. Ein Förderantrag wird allein nach Maßgabe wissenschaftlicher Exzellenz bewilligt.
Neben der Förderung exzellenter Forschung zielen die Maßnahmen auch auf die gendergerechte Förderung forschungsorientierter Rahmenbedingungen, welche institutionelle Governance, forschungsbezogene Lehre, Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wissenstransfer berücksichtigen.

2. Fördermaßnahmen
Der erfolgreiche Prozess der Ausdifferenzierung der Universitäten wird durch drei Typen wettbewerblicher Fördermaßnahmen im Bereich der Forschung unterstützt. Die drei Fördermaßnahmen erlauben jeweils eine erhebliche finanzielle Bandbreite; sie beinhalten keine systematische Hierarchie untereinander und sie gelten als gleichwertig und sind kombinierbar.

a) Großformatige und thematisch definierte Forschungsschwerpunkte

Die bisherigen ‚Exzellenzcluster‘ haben sich bestens bewährt, insofern exzellentes Personal unter internationaler Perspektive in hinreichender Anzahl regional konzentriert kooperiert. Um die besten Kooperationspartner für die Bearbeitung von profilbildenden Forschungsthemen zusammen zu bringen, ist indes vielfach eine Arbeitsteilung unter Einbeziehung auch überregionaler Partner angezeigt, seien es Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder private Unternehmen.
Die weitere Förderung der Exzellenzcluster – als Kern des Nachfolgeprogramms – erlaubt deshalb eine größere Flexibilität in der Organisation des Clusters, so dass dieser als fokussiertes Zentrum oder gegebenenfalls auch als vertraglich geregelter regionaler oder überregionaler Verbund ausgestaltet ist. Ausschlaggebend ist dabei stets, dass an jedem einzelnen Standort auf der Basis einer ausgezeichneten Koordinierung die Forschung exzellent voran gebracht und jeweils das fachliche Profil geschärft wird.
Die Organisation großer Forschungsschwerpunkte berücksichtigt insbesondere interdisziplinäre Forschungsansätze. In Übereinstimmung mit dem ‚Orientierungsrahmen‘ der HRK machen die Anträge überdies substanzielle Aussagen zur Personalentwicklung der involvierten Postdoktoranden (Phase II).

b) Institutionelle Förderung
Profilbildende Forschungsleistungen und forschungsbezogene Kooperationskompetenz werden nur erreicht, sofern dafür zielführende institutionelle Strategien und geeignete Organisations- und Governance-Strukturen vorhanden sind. Diese beziehen sich in der Regel auf die Universität als Forschungseinrichtung, aber auch auf Universitäten als Zentrum institutioneller Verbünde mit außeruniversitären Partnern und weiteren Hochschulen. Der Zusammenschluss von Forschungseinrichtungen in regionalen Verbünden kann die Effizienz des Wissenschaftssystems steigern und die internationale Sichtbarkeit der deutschen Forschungslandschaft weiter verbessern.
Die präzise konzipierte Optimierung der entsprechenden institutionellen Strukturen hat wesentlichen Einfluss auf die erreichbaren Forschungsleistungen, so dass einschlägige Vorhaben unmittelbar der Forschungsförderung auf höchstem Niveau dienen.

c) Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Doktoranden und junge Postdoktoranden (gemäß Phase I des HRK-Orientierungsrahmens) bringen die Forschung durch eigene Leistungen voran und stellen später ihre fachliche und methodische Qualifikation in den Dienst des Gemeinwesens, ggf. weiterhin im engeren akademischen Umfeld.
Deshalb ist es fachlich wie strategisch sinnvoll, den wissenschaftlichen Nachwuchs sowohl thematisch zu fördern als auch organisatorisch im Sinne der bisherigen Graduiertenschulen zu betreuen. Dabei sind auch kooperative Promotionsverfahren mit den Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaft vorzusehen.

3. Organisation und Verfahren
Der Erfolg der laufenden Bund-Länder-Initiative gibt Anlass, in Bezug auf Organisation und Verfahren zwei Positionen als unverzichtbar herauszustellen:

a) Bewilligung auf Basis wissenschaftlicher Exzellenz
Die Förderung vollzieht sich in einem offenen und auf Dauer angelegten Wettbewerb. Dieser wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft betreut und vom Wissenschaftsrat beratend begleitet. Der Wettbewerb basiert auf einem rein wissenschaftsgeleiteten Verfahren, das ausschließlich dem Kriterium wissenschaftlicher Exzellenz verpflichtet ist.
Dafür ist die Mitwirkung der weltweit bestqualifizierten Gutachterinnen und Gutachter unverzichtbar. Die Mitwirkung dieses internationalen Personenkreises gelingt jedoch nur, wenn für die Bewilligungen keine weiteren, wissenschaftsfernen Kriterien in Anschlag gebracht werden (etwa politische Vorgaben in Bezug auf regionale Konzentration oder Streuung).

 
b) Moderate Modifikationen

Die Regeln des Verfahrens werden – nach Maßgabe angemessener Evaluierungen – stets nur stückweise modifiziert. Die Verfahrenskontinuität ist notwendig, um allgemein mit neuen Anträgen sinnvoll und praktikabel an vorherige Vorhaben anschließen zu können; sie ist von besonderer Bedeutung für die 29 in 2012 erstmals geförderten Vorhaben, denen die Option auf Fortsetzungsanträge im GWK-Grundsatzbeschluss bereits eröffnet wurde. Für alle Partner bzw. Bewilligungsempfänger eines Vorhabens gelten auch weiterhin dieselben Exzellenzkriterien wie für die antragstellenden Universitäten.
Um indes rascher als bisher sowohl dem jeweiligen Stand der institutionellen Ausdifferenzierung Rechnung tragen als auch auf Antragsbedürfnisse reagieren zu können, ist es jedoch angezeigt, den Zyklus der Bewilligungsrunden von derzeit fünf (in manchen Fällen sechs) Jahren zu verkürzen, unbeschadet der inhaltlich notwendigen Laufzeiten (fünf Jahre oder länger).
In jedem Falle aber bleibt sichergestellt, dass die Begutachtung mehrstufig erfolgt: die Ergebnisse aus den fachlichen (bzw. interdisziplinären) Begutachtungspanels werden in vergleichender Bewertungsrunde beraten, in welcher die versammelten Gutachterinnen und Gutachter darüber befinden, welche Vorhaben mit welchen Vorgaben dem Bewilligungsausschuss mit Bund und Ländern zur Entscheidung vorgelegt werden. In diesem Ausschuss hat die Wissenschaftsseite die Mehrheit.