Internationale Beziehungen der Hochschulen


Stellungnahme des 164. Plenums der HRK vom 1. Juli 1991



I. Einleitung
II. Organisation und Koordinierung der Auslandsbeziehungen
III. Ausländerstudium
IV. Auslandsstudium
V. Äquivalenzen - Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland
VI. Aktuelle Anforderungen an internationale Hochschulbeziehungen im vereinten Deutschland
VII. Zusammenarbeit und Austausch in der Forschung
VIII. Ausstattung der Hochschulen zur Pflege der Auslandsbeziehungen
IX. Anlage



Internationale Beziehungen der Hochschulen


Beschluß der Internationalen Kommission der Hochschulrektorenkonferenz


 


I. Einleitung


Die historischen Entwicklungen der letzten Jahre nicht nur in Europa, sondern überall in der Welt haben die zwischenstaatlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen nachhaltig verändert. Sie haben neue Perspektiven für die Beziehungen der Völker eröffnet, die noch vor kurzem kaum erwartet werden konnten.


Die internationalen Beziehungen der Hochschulen erhalten dadurch neue Dimensionen, die Hochschulen, Länder und Bund in ihrer jeweiligen Verantwortung gleichermaßen vor neue Herausforderungen und Ansprüche stellen.


Wissenschaft und Kunst sind in ihrem Ansatz und Selbstverständnis international angelegt. Davon zeugt ein dichtes Netz internationaler Kooperationen, das die deutschen Hochschulen nach der internationalen Isolierung in und infolge der Zeit des Nationalsozialismus über mehrere Jahrzehnte mit Schwerpunkten in ihrem jeweiligen politischen Bezugssystem aufgebaut haben. Aufgrund dieses Selbstverständnisses und der bestehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde im Hochschulrahmengesetz als eine der Aufgaben der Hochschulen definiert, "die internationale, insbesondere die europäische Zusammenarbeit und den Austausch zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen (zu fördern) ..." (§ 2 Abs. 6 HRG).


Die Zusammenarbeit mit dem Ausland und die Offenheit der Hochschulen für ausländische Studierende und Wissenschaftler hat unter den spezifischen historisch-politischen Bedingungen der ehemals zwei deutschen Staaten dazu beigetragen, die Kontakte und Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten aufzubauen und ihr Bild im Ausland zu prägen.


Verständnis und Verständigung über nationale Grenzen hinweg können Hochschulen, Wissenschaftler und Studierende als weltweite akademische Gemeinschaft vielfach auch dann vermitteln, aufrechterhalten, fördern oder erneuern, wenn dies im Wege offizieller staatlicher Beziehunen - zeitweise oder strukturell - erschwert oder nicht möglich ist.


Mit der zunehmenden internationalen Verflechtung wurde und wird von den Hochschulen, der Wissenschaft und den Künsten jenseits originärer akademischer Belange und Aufgaben auch die Wahrnehmung wichtiger politisch-ökonomischer Sekundärfunktionen erwartet. Ihre Aktivitäten und Leistungen sind heute ebenso fester Bestandteil und Beitrag zur auswärtigen Kulturpolitik wie zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenwirken von Bund und Ländern geworden.


Konzepte und materielle Rahmenbedingungen, welche durch die politischen Entwicklungen überholt worden sind, setzen den Möglichkeiten der Hochschulen seit geraumer Zeit enge Grenzen, ihre internationale Zusammenarbeit der wachsenden Reichweite und Vielfalt anzupassen, sie auszubauen und konstruktiv zu gestalten. Die Instrumente, Mechanismen und Strukturen, mit denen die Hochschulen ihre internationalen Beziehungen gestalten, sind den vielfältigen Aufgaben und Verpflichtungen zunehmend nicht mehr angemessen.


Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben im Dezember 1989 für die Hochschulkooperation in der EG festgestellt, das Zusammenwachsen Europas erfordere zusätzliche Anstrengungen auch im Hochschulbereich: Auf die Gestaltung der "europäischen Dimension" seien die Hochschulen jedoch nicht ausreichend vorbereitet, weil es ihnen sowohl an der Finanzausstattung als auch an der Infrastruktur fehle, wie sie für ein personell und materiell effektives Management internationaler Funktionen nötig seien.


Infolge der politischen Entwicklungen und der Vereinigung der beiden deutschen Staaten haben sich die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Staaten so grundlegend geändert, daß es dafür auch grundlegend neuer Konzepte und Instrumente bedarf.


Dennoch sind diese neuen Herausforderungen eingebettet in die umfassendere, weltweit ausgerichtete Internationalität der Hochschulen. Denn weder die neuen Formen der Zusammenarbeit innerhalb der EG noch die neu zu gestaltenden Beziehungen zu Hochschulen in den mittel- und osteuropäischen Staaten noch die besonderen Aufgaben der Umstrukturierung der Hochschulen in den neuen Bundesländern dürfen die Fortführung und Entwicklung bestehender Beziehungen und Formen der Zusammenarbeit, nicht zuletzt mit den Hochschulen in Entwicklungsländern, beeinträchtigen. Die neuen Herausforderungen können nur durch die Behebung bisheriger Defizite, Hemmnisse und struktureller Fehlentwicklungen gemeistert werden, die Erfolg und Ertrag des Studiums deutscher Studierender im Ausland und des Studiums von Ausländern an deutschen Hochschulen trotz beeindruckender Zahlen immer noch beeinträchtigen.


Die Hochschulen selbst, aber auch Länder und Bund müssen für die internationalen Hochschulbeziehungen konzeptionell neue Ansätze entwickeln und Rahmenbedingungen, insbesondere auch finanzieller Art, schaffen, innerhalb derer die Hochschulen autonom und initiativ handeln können. Nur so werden sie auch den weitergehenden politischen Erwartungen gerecht werden können, die sich an neue und erweiterte Austauschbeziehungen, Mobilität und akademische Zusammenarbeit knüpfen.


II. Organisation und Koordinierung der Auslandsbeziehungen


Die HRK empfiehlt, innerhalb der Hochschulen den Bereich internationaler Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und Heranbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses einem Mitglied oder Beauftragten der Hochschulleitung zu übertragen, um diesen Bereich als Teil der Schwerpunkt- und Profilbildung der Hochschule zu fördern und zu koordinieren.


Die Akademischen Auslandsämter müssen personell und materiell instand gesetzt werden, die Vielfalt der internationalen Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können. Für die Fachhochschulen sind solche Stellen - gegebenenfalls nach Größe der Hochschule in unterschiedlichen Organisationsformen - einzurichten.


Ausländische Studierende, Wissenschaftler und Künstler müssen während ihres Aufenthaltes an der Gasthochschule eine Betreuung erwarten können, die akademisch fachliche Beratung der Studierenden und allgemeine akademisch-soziale Betreuungsfunktionen einschließt.


Die Verbesserung der Wohnverhältnisse für ausländische Studierende und ausländische Gastwissenschaftler in einer an internationalen Standards zu messenden Weise ist - als wichtigste Aufnahmevoraussetzung - dringlich.


III. Ausländerstudium


Das Profil des Ausländerstudiums weist als Folge unzureichender und unentschiedener Organisation strukturelle Schwächen auf, die mit abgestimmten Maßnahmen in sachgerechter Aufgabenteilung zwischen Hochschulen und staatlichen Verwaltungen zu beheben sind:


Die Zielsetzungen des Ausländerstudiums in den Hochschulen sind zu überprüfen und präziser zu definieren (akademisch; außenkulturpolitisch, entwicklungspolitisch, ökonomisch). Die Hochschulen sollten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags quantitative und qualitative Auswahl- und Zulassungsverfahren praktizieren können, um dem Ausländerstudium dadurch fachlich und/oder regional besonderes Profil geben zu können.


Zu dem auch weiterhin vorherrschenden Vollstudium von Ausländern, insbesondere bei Studierenden aus Entwicklungsländern, sind tragfähige alternative Studienangebote zu entwickeln und zu fördern, die den spezifischen Studien- und Ausbildungsinteressen gezielter entgegenkommen (u. a. Drittland-Förderung, Sandwich-Studium, Aufbaustudiengänge mit besonderen Abschlußgraden).


Information und Beratung im Ausland über Studienangebote deutscher Hochschulen sind zielgruppenorientiert zu verbessern.


Die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bedarf der Revision auf der Grundlage vorliegender Vorschläge für einen neuen Bewertungsrahmen.


Die Studienvorbereitung an den Studienkollegs sollte nach den Vorschlägen der Arbeitsgemeinschaft der Direktoren der Studienkollegs auf ein "Vorstudium" ausgerichtet werden. Die Kollegs sind funktional den Hochschulen zuzuordnen; der Studentenstatus für Kollegiaten ist eindeutig sicherzustellen.


Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen (Ausländerrecht, Visumserteilung, Krankenversicherung) sollten den funktionalen Erfordernissen des Aufenthalts ausländischer Studenten und Wissenschaftler entsprechen.


Die sprachliche Vorbereitung ist mit neuen Formen besonders für Erfordernisse der Studierenden in EG-Mobilitätsprogrammen auszubauen.


IV. Auslandsstudium


Die Notwendigkeit, den Anteil und die absoluten Zahlen deutscher Studierender im Ausland zu erhöhen, ist hochschul- und allgemeinpolitisch unbestritten. Hierfür sollten die Mobilitätsprogramme der EG mit ihren neuen Formen des organisierten Austausches besonders in bisher unterrepräsentierten Disziplinen genutzt werden. Die Internationalisierung von Curricula sollte gleichermaßen zu Auslandsaufenthalten motivieren und allgemein auf international einsetzbare Qualifikationen und berufliche Mobilität vorbereiten.


V. Äquivalenzen - Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland


Die Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland bedarf unter verschiedenen Gesichtspunkten stärkerer Förderung und zielstrebigerer Durchsetzung. Ansätze zur flexibleren Handhabung von Äquivalenz- und Anerkennungsfragen auch außerhalb zwischenstaatlicher Vereinba rungen sollten systematisch weiterentwickelt werden. Die Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland sollte nicht allein als Frage auswärtiger Kulturpolitik betrachtet, sondern auch von anderen Ressorts verfolgt werden (Entwicklungspolitik, wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit).


VI. Aktuelle Anforderungen an internationale Hochschulbeziehungen im vereinten Deutschland


Die politischen und gesellschaftlichen Wandlungsprozesse in der UdSSR und den anderen mittel- und osteuropäischen Staaten erfordern ein Überdenken der bisherigen Instrumente und Programme im gesamten Bereich der Förderung und des Hochschulaustausches. Die Vereinigung Deutschlands bietet dabei mannigfache Chancen, in der Fortführung der Beziehungen der Hochschulen in den neuen Bundesländern sowohl mit den mittel- und osteuropäischen, als auch außereuropäischen Staaten eine Fülle von Verbindungen und Erfahrungen zu nutzen. Die kurz- und mittelfristigen Anpassungen und Erwartungen (personeller Austausch, institutionelle Zusammenarbeit, materielle Unterstützung) sollten geleitet sein von längerfristigen Perspektiven. Dazu gehört in Mittel- und Osteuropa u. a. die Erneuerung der traditionellen Mittlerrolle deutscher Hochschulen für das Geistesleben und die Wissenschaft in diesen Ländern. Dies schließt die breit angelegte Vertretung und Förderung der deutschen Sprache an den Hochschulen dieser Länder ein.


VII. Zusammenarbeit und Austausch in der Forschung


Die internationale Zusammenarbeit in der Forschung wird durch die unmittelbaren Forschungsinteressen der Wissenschaftler bestimmt und ist deshalb vergleichsweise gut entwickelt. Die HRK empfiehlt, die Möglichkeiten des personellen Austausches in grenzüberschreitender Forschungszusammenarbeit weiter zu entwickeln. Formelle und administrative Hindernisse, welche die internationale Mobilität von Forschern hemmen, sollten konsequent abgebaut werden.


VIII. Ausstattung der Hochschulen zur Pflege der Auslandsbeziehungen


Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Umfrage bei den Mitgliedshochschulen plädiert die HRK für eine substantielle Verstärkung der allgemeinen Mittel der Hochschulen zur Pflege der Auslandsbeziehungen. Sie sind generell unzureichend, um akademische Kontakte langfristig zu pflegen oder neue Aktivitäten und Programme zu initiieren. Die Anhebung von Mitteln und ihre flexible Einsatzmöglichkeit sollten die Hochschulen befähigen, Vorhaben (u. a. Kooperationsvereinbarungen, Austausch von Wissenschaftlern, Gastdozenturen, Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden) zeitgerecht zu bündeln, um ausländischen Partnern die unabdingbare Kontinuität in der Zusammenarbeit gewährleisten zu können.


IX. Das Plenum nimmt den Beschluß der Internationalen Kommission der HRK vom 8. März 1991 (s. Anlage) mit detaillierteren Bestandsaufnahmen und Vorschlägen zustimmend zur Kenntnis.


 


 


Anlage:


Internationale Beziehungen der Hochschulen


Beschluß der Internationalen Kommission der Hochschulrektorenkonferenz


11. Sitzung, 8. März 1991


I. Einleitung


Die historischen Entwicklungen der letzten Jahre nicht nur in Europa, sondern überall in der Welt haben die zwischenstaatlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen nachhaltig verändert. Sie haben neue Perspektiven für die Beziehungen der Völker eröffnet, die noch vor kurzem kaum erwartet werden konnten.


Die internationalen Beziehungen der Hochschulen erhalten dadurch neue Dimensionen, die Hochschulen, Länder und Bund in ihrer jeweiligen Verantwortung gleichermaßen vor neue Herausforderungen und Ansprüche stellen.


Wissenschaft ist in ihrem Ansatz und Selbstverständnis international angelegt. Davon zeugt ein dichtes Netz internationaler Kooperationen, das die deutschen Hochschulen nach der internationalen Isolierung in und infolge der Zeit des Nationalsozialismus über mehrere Jahrzehnte mit Schwerpunkten in ihrem jeweiligen politischen Bezugssystem aufgebaut haben. Aufgrund des Selbstverständnisses der Wissenschaft und der bestehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde im Hochschulrahmengesetz als eine der Aufgaben der Hochschulen definiert, "die internationale, insbesondere die europäische Zusammenarbeit und den Austausch zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen (zu fördern) ..." (§ 2 Abs. 6 HRG).


Die Zusammenarbeit mit dem Ausland und die Offenheit der Hochschulen für ausländische Studierende und Wissenschaftler hat unter den spezifischen historisch-politischen Bedingungen der ehemals zwei deutschen Staaten dazu beigetragen, die Kontakte und Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten aufzubauen und ihr Bild im Ausland zu prägen.


Verständnis und Verständigung über nationale Grenzen hinweg können Hochschulen, Wissenschaftler und Studierende als weltweite akademische Gemeinschaft vielfach auch dann vermitteln, aufrechterhalten, fördern oder erneuern, wenn dies im Wege offizieller staatlicher Beziehungen - zeitweise oder strukturell - erschwert oder nicht möglich ist.


Mit der zunehmenden internationalen Verflechtung wurde und wird von Hochschule und Wissenschaft jenseits originärer akademischer Belange und Aufgaben auch die Wahrnehmung wichtiger politisch-ökonomischer Sekundärfunktionen erwartet. Ihre Aktivitäten und Leistungen sind heute ebenso fester Bestandteil und Beitrag zur auswärtigen Kulturpolitik wie zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenwirken von Bund und Ländern geworden.


Konzepte und materielle Rahmenbedingungen, welche durch die politischen Entwicklungen überholt worden sind, setzen den Möglichkeiten der Hochschulen seit geraumer Zeit enge Grenzen, ihre internationale Zusammenarbeit der wachsenden Reichweite und Vielfalt anzupassen, sie auszubauen und konstruktiv zu gestalten. Die Instrumente, Mechanismen und Strukturen, mit denen die Hochschulen ihre internationalen Beziehungen gestalten, sind den vielfältigen Aufgaben und Verpflichtungen zunehmend nicht mehr angemessen.


Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben im Dezember 1989 für die Hochschulkooperation in der EG festgestellt das Zusammenwachsen Europas erfordere zusätzliche Anstrengungen auch im Hochschulbereich: Auf die Gestaltung der "europäischen Dimension" seien die Hochschulen jedoch nicht ausreichend vorbereitet, weil es ihnen sowohl an der Finanzausstattung als auch an der Infrastruktur fehle, wie sie für ein personell und materiell effektives Management internationaler Funktionen nötig seien.


Infolge der politischen Entwicklungen und der Vereinigung der beiden deutschen Staaten haben sich die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Staaten so grundlegend geändert, daß es dafür auch grundlegend neuer Konzepte und Instrumente bedarf.


Dennoch sind diese neuen Herausforderungen eingebettet in die umfassendere, weltweit ausgerichtete Internationalität der Hochschulen. Denn weder die neuen Formen der Zusammenarbeit innerhalb der EG noch die neu zu gestaltenden Beziehungen zu Hochschulen in den mittel- und osteuropäischen Staaten noch die besonderen Aufgaben der Umstrukturierung der Hochschulen in den neuen Bundesländern dürfen die Fortführung und Entwicklung bestehender Beziehungen und Formen der Zusammenarbeit, nicht zuletzt mit den Hochschulen in Entwicklungsländern, beeinträchtigen. Die neuen Herausforderungen können nur durch die Behebung bisheriger Defizite, Hemmnisse und struktureller Fehlentwicklungen gemeistert werden, die Erfolg und Ertrag des Studiums deutscher Studierender im Ausland und des Studiums von Ausländern an deutschen Hochschulen trotz beeindruckender Zahlen immer noch beeinträchtigen.


Die Hochschulen selbst, aber auch Länder und Bund müssen für die internationalen Hochschulbeziehungen konzeptionell neue Ansätze entwickeln und Rahmenbedingungen, insbesondere auch finanzieller Art, schaffen, innerhalb derer die Hochschulen autonom und initiativ handeln können. Nur so werden sie auch den weitergehenden politischen Erwartungen gerecht werden können, die sich an neue und erweiterte Austauschbeziehungen, Mobilität und akademisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit knüpfen.


II. Organisation und Koordinierung der Auslandsbeziehungen


Die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist bei zunehmender Schwerpunkt- und Profilbildung der Hochschulen im vereinten Deutschland Bestandteil der Entwicklungspolitik der einzelnen Hochschule. Sie gehört deshalb zum Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Hochschulleitung. Die Hochschulleitung hat im Interesse der zukünftigen Entwicklung der Hochschule insgesamt eine an den Entwicklungslinien der Hochschule orientierte Koordinierung und Förderung der internationalen Beziehungen zu betreiben. Es wird deshalb empfohlen, diesen Verantwortungsbereich einem Mitglied oder Beauftragten der Hochschulleitung zu übertragen und ihm auch das Akademische Auslandsamt oder vergleichbare Stellen zuzuordnen.

  1. Die Akademischen Auslandsämter und Koordinierungsstellen für internationale Kooperation müssen personell und materiell instand gesetzt werden, die internationalen Aufgaben in ihrer Vielfalt und ihrem Umfang (Information, Beratung und Betreuung ausländischer Studierender und Wissenschaftler; Information und Beratung für das Auslandsstudium deutscher Studierender; Vorbereitung, Koordination und Administration von Austauschprogrammen und institutioneller Zusammenarbeit u. a.) sachgerecht erfüllen zu können. Für die Fachhochschulen sind solche Stellen - gegebenenfalls je nach Größe der Hochschule in unterschiedlichen Organisationsformen - einzurichten.

  2. Ausländische Studierende und Wissenschaftler müssen während ihres Aufenthalts an der Gasthochschule eine angemessene Betreuung erwarten können. Bei längerfristigen Studienaufenthalten sollte ausländischen Studierenden besonders im ersten Studienabschnitt eine akademisch-fachliche Beratung studienbegleitend zur Verfügung stehen, die ggf. bereits im Studienkolleg einsetzt (Akademische Tutoren).

Die Hochschulen sollten für ausländische Studierende und Wissenschaftler auch allgemeine akademisch-soziale Betreuungsfunktionen wahrnehmen, um die Verbindung zwischen Gästen und der Hochschule zu stärken und die Grundlage für langfristig tragfähige und wirksame Kontakte zu schaffen. Dazu gehört auch eine angemessene Pflege der Beziehungen nach Abschluß des Aufenthaltes ("Nachkontaktpflege").


Wohnverhältnisse für ausländische Studierende und Gastwissenschaftler müssen - als wichtigste Aufnahmevoraussetzung - grundlegend verbessert werden und sich dabei in Qualität und Quantität an ausländischen Standards orientieren. Allein für zeitlich begrenzte Studienaufenthalte im Rahmen von EG-Programmen wird der Bedarf auf etwa 5.000 Wohnplätze geschätzt, damit die notwendige Gegenseitigkeit in den Austauschbeziehungen gewährleistet werden kann. Das Programm der "Europa-Häuser" muß deshalb zügig realisiert werden; es sollte längerfristig über den europabezogenen Bedarf hinaus weiter ausgebaut werden.


Die Studentenwerke sollten in der Verwaltung studentischer Wohnheime den Anforderungen flexibler begegnen.


III. Ausländerstudium


Das Profil des Ausländerstudiums an deutschen Hochschulen weist als Folge einer unzureichenden und unentschiedenen Organisation, besonders bei den Studierenden aus Entwicklungsländern, Schwächen auf.


Der Anteil der ausländischen Studierenden liegt, mit kontinuierlicher absoluter Zunahme auf knapp 92.000 im Wintersemester 1989/90, seit längerem zwischen fünf bis sechs Prozent der Gesamtstudierendenzahl. Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich damit in einer mittleren Position im Feld vergleichbarer Staaten. Die Größenordnung bedarf allerdings der Relativierung, da mehr als ein Drittel der ausländischen Studierenden, mit zunehmender Tendenz, "Bildungsinländer" sind. Unter den ausländischen Studienanfängern haben bereits fast 40 Prozent in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben.


Der Anteil der "echten" Ausländer an der Gesamtstudierendenzahl liegt somit unter 4 Prozent.


Die Verteilung ausländischer Studierender nach Herkunftsländern/Herkunftsregionen zeigt markante Ungleichgewichte. Mehr als 50 Prozent kamen im Wintersemester 1989/90 aus nur acht Ländern: Türkei (11.654), Iran (9.958), Griechenland (6.190), Österreich (4.963), USA (4.123), Korea (3.863), Frankreich (3.273), VR China (3.275). Demgegenüber sind Afrika, Lateinamerika und wichtige asiatische Staaten (etwa Indien: 600) signifikant unterrepräsentiert. Bemerkenswerterweise zeigen sich ähnliche Lücken auch in der Verteilung der Kooperationsvereinbarungen zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen.


Um diese Disproportionen zu korrigieren und zugleich das Studium an deutschen Hochschulen für qualifizierte Ausländer attraktiv machen, die sich bisher angesichts mancher Hemmnisse und Besonderheiten des Studiums in Deutschland für Hochschulen in anderen Staaten - vornehmlich U.S.A., Großbritannien und Frankreich - entscheiden, empfiehlt die HRK:

  1. Die Zielsetzungen des Ausländerstudiums in den Hochschulen sind zu überprüfen und präziser zu definieren (akademisch-wissenschaftlich; außenkulturpolitisch, entwicklungspolitisch, ökonomisch). Die Hochschulen sollten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags quantitative und qualitative Auswahl- und Zulassungsverfahren praktizieren können, um dem Ausländerstudium dadurch fachlich und/oder regional besonderes Profil geben zu können. Das Ausländerstudium sollte als Studium "echter" Ausländer definiert und eingegrenzt werden.

    So wie Bildungsinländer in ZVS-Zulassungsverfahren deutschen Bewerbern schon weitgehend gleichgestellt sind, sollte dies auch generell geschehen. Dies ist angezeigt wegen des Verdrängungseffekts, den Bildungsinländer besonders in nc-Fächern zu Lasten der Zulassungsmöglichkeiten für "echte" ausländische Bewerber bewirken. Auch - und mehr noch - die zu erwartende weitere Lebensgestaltung in Deutschland nach Abschluß des Studiums spricht für eine solche Lösung für Bildungsinländer.

  2. Das Studium von Studierenden aus Entwicklungsländern, an das sich durch allgemeine entwicklungspolitische Ziele geprägte Erwartungen knüpfen, ist in der vorherrschenden Form des Vollstudiums nicht optimal: Sprachbarrieren, Studieninhalte, Studiendauer und -organisation sind - im Vergleich zu vielen anderen Staaten - einem effektiven Studium abträglich und komplizieren die Rückkehr in die Heimatländer.

    Deshalb bekräftigt die HRK die Empfehlung der 157. Plenarversammlung vom 13./14.2.1989, für Aufbaustudienprogramme mit spezieller entwicklungsländerbezogener Thematik außerhalb grundständiger Studiengänge unter gewissen Voraussetzungen besondere Abschlußgrade einzuführen, um für qualifizierte Studierende aus Entwicklungsländern eine zeitlich überschaubare Form eines Postgraduierten-Studiums anzubieten. Parallel dazu sollte verstärkt versucht werden, solche Postgraduierten-Studien in das Hauptstudium grundständiger Studiengänge mit entsprechenden Abschlüssen zu integrieren.

  3. Die Information über das Studium an deutschen Hochschulen im Ausland sollte verbessert werden und aktiver für ein Studium in Deutschland motivieren. Die Darstellung der Studienvoraussetzungen und -formen sollte qualifizierte Bewerber ansprechen, potentielle Probleme für weniger qualifizierte verdeutlichen. Die unterschiedlichen Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten an Universitäten und Fachhochschulen sollten explizit dargestellt werden, um Bewerbern valide Entscheidungskriterien zu vermitteln.

    • Die Beratung im Ausland (Botschaften, Goethe-Institute, Lektoren/Hochschullehrer etc.) sollte durch "Handreichungen" (Beraterhandbuch, Leitfaden) für Informationsbedürfnisse unterschiedlicher Adressaten (kultureller Hintergrund, Studienabsichten etc.) effektiver gestaltet werden. Eine im Auftrage des BMBW entstandene Untersuchung enthält hierzu konzeptionelle Ansätze und Vorarbeiten (Sandhaas, B., 1991. Information, Beratung und Rekrutierung ausländischer Studenten aus Entwicklungsländern. Reihe Studien, Bildung, Wissenschaft Nr. 92. Bonn: BMBW).

    • Die Beratung von Studienbewerbern sollte als Gegenstand in die Aus- und Weiterbildung für den Auswärtigen Dienst (Attaché-Ausbildung, regionale Treffen von Kulturattachés unter Beteiligung von HRK, DAAD und Hochschulvertretern) aufgenommen werden.

    • Die deutschen Hochschulen sollten mehr als bisher auf "Studentenmessen"/"Educational Fairs" im Ausland, insbesondere im Zusammenhang mit EG-Aktivitäten (Europa, Asien, geplant Lateinamerika, Afrika) vertreten sein.

    • Besondere Studienangebote (Aufbaustudien, Weiterbildung) sollten in EG-Informationen (bisher Asien, Ausweitung schrittweise auf Lateinamerika, Afrika) für Adressaten außerhalb von Hochschulen in Unternehmen, Berufsorganisationen etc. aufgenommen werden.
  4. Der mit Beschluß der KMK vom 14./15.3.1991 modifizierte Bewertungsrahmen ausländischer Bildungsnachweise der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK sollte zu flexibleren Entscheidungen der Hochschulen über die Zulassung ausländischer Studienbewerber führen.

  5. Die Studienvorbereitung in den Studienkollegs bedarf der Reform. Die HRK unterstützt hierzu die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Direktoren der Studienkollegs, die auf ein "Vorstudium" abzielen, das inhaltlich und zeitlich eine individuell differenzierte Vorbereitung ermöglicht. Die Kollegs sind funktional den Hochschulen zuzuordnen. Für die Kollegiaten ist der Studentenstatus eindeutig sicherzustellen.

  6. Auch bei erweiterten Angeboten zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse im Ausland wird eine sprachliche Vorbereitung in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin erforderlich sein. Sie sollte als Teil des Vorstudiums durch die Studienkollegs und studienbegleitend in den Hochschulen (Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache) angeboten werden. Die Erfahrungen der Hochschulen in den neuen Bundesländern mit studienbegleitender fachsprachlicher Ausbildung sollten hierbei einbezogen werden. Für die Teilnehmer an zeitlich begrenzten Studienaufenthalten, besonders in EG-Programmen, müssen neue Formen kurzzeitiger Intensiv-Kurse entwickelt werden.

    Für ausländische Studierende nicht nur im Rahmen der EG-Programme sollten Studienangebote gefördert werden, die den Teilnehmern allgemein und fachspezifisch deutschlandkundliche Informationen vermitteln (Sozial-, Wirtschafts-, Rechts­wissenschaften; Geisteswissenschaften). Besonderen Studienprogrammen auf der Ebene von Aufbau- und Ergänzungsstudien , die mit Erwerb eines Grades abgeschlossen werden können, kommt dabei spezielle Bedeutung zu.

  7. Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen (Ausländerrecht, Krankenversicherung, Arbeitserlaubnis) müssen den funktionalen Erfordernissen des Aufenthalts ausländischer Studierender und Wissenschaftler entsprechen. Ausländerrechtliche Regelungen für Einreise und Aufenthalt dürfen das Ausländerstudium nicht hemmen. Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen sollten Informationen der Hochschulen über den akademischen Status und die Zweckbestimmung von Aufenthalten zugrunde legen.

    Regelungen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis sollten flexibel handhabbar sein. Bei grundsätzlicher Begrenzung auf vorlesungsfreie Zeiten sollten in besonderen Problemlagen, zumeist für einzelne nationale Gruppen, kurzfristig und gegebenenfalls nach Konsultationen der Hochschulen erweiterte Genehmigungen erteilt werden können.

IV. Auslandsstudium


Die Zahl der deutschen Studierenden im Ausland ist statistisch nur in groben Konturen erfaßt. Nach offiziellen Angaben lag sie 1987 bei 27.000. Das sind weniger als zwei Prozent der Gesamtstudierendenzahl des Wintersemesters 1989/90. Die Hauptzielländer in Europa waren Frankreich (4.000), Großbritannien (2.600), Italien (1.800), Österreich (5.000), Schweiz (3.700) sowie außereuropäisch die U.S.A. (5.000) und Kanada (1.300).


Die Gründe für die niedrige Zahl deutscher Studierender im Ausland sind vielfach unter verschiedensten Gesichtspunkten, aber ohne schlüssige Erklärungen diskutiert worden. Die Notwendigkeit, den Anteil und die absoluten Zahlen deutscher Studierender im Ausland zu erhöhen, ist hochschul- und allgemeinpolitisch unbestritten.


In der Verteilung der Auslandsaufenthalte nach Disziplinen zeigt sich generell ein deutliches Übergewicht der philologischen und kulturwissenschaftlichen Fächer, in der Schweiz ein stärkerer Anteil der Rechts-, Sozial- und Wirtschafts­wissenschaften. In Ungarn, Rumänien und Italien und teilweise auch Belgien ist die Zahl der Medizinstudenten hoch, weil diese Staaten Ausweichländer für den Medizin-nc sind.


Programme für Studierendenaustausch und Auslandsaufenthalte sollten verstärkt zur Förderung von Auslandsstudien in bisher unterrepräsentierten Fächern außerhalb der Geistes-, Rechts- und Sozial­wissenschaften entwickelt werden und Möglichkeiten für den Übergang vom Grund- zum Hauptstudium nach Vordiplom/Zwischenprüfung und für Auslandspraktika bieten.


Zur Intensivierung des Auslandsstudiums sollten vor allem auch Kooperationen in Studium und Lehre gefördert werden, die zu bi- oder multinationalen Abschlüssen führen, ebenso international ausgerichtete Aufbaustudien für Zusatzqualifikationen.


Die Internationalisierung von Curricula unter fachlichen und sprachlichen Bezügen dient der Anregung und Motivation von Auslandsaufenthalten und ermöglicht die Vorbereitung auf international anerkannte berufliche Qualifikation und Mobilität. Sie sollte daher gleichermaßen auch für den größeren Teil der Studierenden gefördert werden, die nicht im Ausland studieren werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen fachspezifischen Lehrinhalten und Formen des "studium generale". Die HRK empfiehlt:

  • Einschlägige Studiengänge sollten obligatorisch fachsprachlich-orientierte Fremdsprachenkompetenz vermitteln.

  • Studiengänge sollten als Wahl- oder Wahlpflichtfächer auslandsbezogene Fachkenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Die Ausgestaltung dieser Komponente wird von Fach zu Fach unterschiedlich sein (z.B. in den Rechts­wissenschaften: Internationales Recht; Rechtsvergleichung; Prozeßrecht anderer Rechtssysteme; Europarecht; Internationales Wirtschaftsrecht etc.; in den Ingenieur­wissenschaften: Internationale Normensysteme; Projektmanagement im Ausland; Internationale Verhandlungen etc.).

Einen Ansatz, die Zahl deutscher Studierender im Ausland zu steigern, bieten die EG-Mobilitätsprogramme. Sie ermöglichen neue Formen des organisierten Auslandsstudiums. Die Planung von Programmen und die Motivation der Studierenden liegen unmittelbar bei den Hochschullehrern, damit auch im engen Studienumfeld der potentiellen Teilnehmer. Das Ziel des Erasmus-Programms, zehn Prozent der europäischen Studierenden ein Studium im europäischen Ausland zu ermöglichen, wird bei dieser Ausgangslage in Deutschland trotz sichtlichen Mobilitätszuwachses in den letzten Jahren allerdings nur längerfristig realisierbar sein. Es wird entscheidend auch von den finanziellen Förderungsmöglichkeiten der EG abhängen.


Die EG-Mobilitätsprogramme (ERASMUS, COMETT etc.) verknüpfen europapolitische Ziele mit akademischen Strukturen und bieten neue Optionen für akademischen Austausch. Sie stellen die teilnehmenden Hochschulen in der Verknüpfung von Studierendenaustausch mit Strukturen der bi- oder multilateralen institutionellen Kooperation auf verschiedenen akademischen und organisatorischen Ebenen vor neue Aufgaben. Sie wirken zurück auf Konzeption und Ausstattung der bestehenden nationalen Austauschbeziehungen und Förderungsprogramme.


Das Ziel der EG, über das ERASMUS-Programm zehn Prozent der Studierenden in den EG-Mitgliedsstaaten für Auslandsstudien innerhalb der Gemeinschaft zu "mobilisieren", darf nicht zu einer "geschlossenen EG-Austauschgemeinschaft" führen, die sich gegenüber dem weiteren Europa isoliert.

Die Programme sollten - mit finanzieller Beteiligung - auch für Hochschulen in Nicht-EG-Staaten offen sein, einschließlich ausgewählter außereuropäischer Staaten. Das heißt für die Bundesrepublik Deutschland, daß die EG-Programme die traditionellen Kontakte mit anderen deutschsprachigen Ländern, den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie den nordischen Staaten nicht schmälern dürfen. In Hinblick auf die mittel- und osteuropäischen Staaten bietet das TEMPUS-Programm hierfür positive Ansätze, die auf nationaler Ebene flankiert werden sollten.


V. Äquivalenzen - Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland


Für die Bundesrepublik Deutschland stellen sich Äquivalenzprobleme auf zwei Ebenen:

  • die akademische Anerkennung von deutschen Studienzeiten, -leistungen und Graden, die für das Studium, Graduierung etc. an ausländischen Hochschulen bedeutsam ist;

  • die Anerkennung deutscher Abschlüsse/Grade im Ausland für berufliche Zwecke. Sie ist für deutsche Absolventen, mehr aber noch für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen bei Rückkehr in das Heimatland bedeutsam.

Auf der ersten Ebene hat die Bundesrepublik Deutschland bisher in Europa eine Politik zwischenstaatlicher bilateraler Äquivalenzabkommen verfolgt, die zu einer Reihe von Abkommen geführt hat. Die Abkommen haben sich jedoch als schwerfällige Instrumente erwiesen, die weithin nur allgemeine Bestimmungen enthalten und konkrete Einzelfragen akademischer Anerkennung Expertenkommissionen überlassen; in diesen Kommissionen überwiegen aber eher staatliche Vertreter.


Auftretende Einzelprobleme könnten vielfach von den Hochschulen selbst angemessener gelöst werden. Die Erfahrung zeigt, daß Anerkennungsfragen als Grundlage der akademischen Freizügigkeit auf andere Weise flexibler geregelt werden können. Dies sollte von allen Hochschulen aufgegriffen werden.


Unter diesen Äquivalenzgesichtspunkten sollte deshalb das Pilot-Projekt eines European Credit Transfer System/ECTS (als Teil des ERASMUS-Programms) mit zunächst freiwilliger Beteiligung von Hochschulen aufmerksam verfolgt und gegebenenfalls als Grundlage weiterer Vereinbarungen gewählt werden.


Zur künftigen Behandlung von Äquivalenzfragen empfehlen sich aus Sicht der HRK Vereinbarungen, die aus Empfehlungen von Expertenkonsultationen hervorgehen und eventuell auch eine entscheidungsbefugte "Appellationsinstanz" für Einzelfälle vorsehen. Nationale Rektorenkonferenzen, Hochschulverbände und Austauschorganisationen sind für die Ausarbeitung solcher Empfehlungen und als Partner von Vereinbarungen geeignete Einrichtungen. Nach einer Konsolidierungszeit könnten solche Vereinbarungen auch im Rahmen staatlicher Kulturabkommen formelle Bestätigung erhalten.


Auf der zweiten Ebene ist - vornehmlich in außereuropäischen Staaten - eine vielfach unbefriedigende Anerkennung (Unterbewertung) sowohl von Universitäts- als auch Fachhochschulabschlüssen zu verzeichnen. Vieles spricht dafür, daß dies weniger auf Informationsmängel zurückgeht, vielmehr oft in berufsständischen Interessen begründet ist. Um hier Abhilfe zu schaffen, empfiehlt die HRK:

  • Hochschulen, Länder und Bund sollten eine aktivere Informationspolitik als bisher verfolgen.
  • In Kulturabkommen sollten Konsultationsmechnismen vorgesehen werden. Eine verschiedenlich bereits praktizierte "Anerkennungsformel" [1] sollte hierfür vom Auswärtigen Amt zielstrebig, gegebenenfalls auch als Junktim zu Stipendienzusagen und Kooperationsprojekten, gefördert werden.
  • Deutsche Zeugnisse über akademische Abschlüsse sollten mit fremdsprachlichen Erläuterungen/Übersetzungen versehen werden, die von Hochschulen in standardisierter Form ausgefertigt werden.
  • Die 1988 in der EG mit der Allgemeinen Richtlinie zur Anerkennung von Hochschuldiplomen zur Ausübung staatlich geregelter beruflicher Tätigkeiten in EG-Staaten erreichte Vereinbarung sollte auch bei außereuropäischen Anerkennungsproblemen als supranationale Referenzgrundlage eingesetzt werden.

VI. Aktuelle Anforderungen an internationale Hochschulbeziehungen im vereinten Deutschland


Die politischen und gesellschaftlichen Wandlungsprozesse in der UdSSR und den anderen mittel- und osteuropäischen Staaten erfordern ein Überdenken bisheriger Instrumente und Programme in der Zusammenarbeit der Hochschulen Deutschlands und der genannten Länder. Das gilt auch für das bisher zentrale Programm "Förderung von Partnerschaften mit ost- und südosteuropäsischen Staaten" des Auswärtigen Amtes.


Die kurz- und mittelfristig orientierten Anpassungen und Erwartungen (personeller Austausch, institutionelle Zusammenarbeit, materielle Unterstützungen) sollten geleitet sein durch die längerfristige Perspektive der Erneuerung und Wiederbelebung der traditionellen Mittlerfunktion deutscher Hochschulen für Geistesleben und Wissenschaft in diesen Ländern.


Aus der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ergeben sich weitreichende Konsequenzen auch hinsichtlich der Wahrung und Fortführung der Auslandsbeziehungen, die zwischen den Hochschulen der ehemaligen DDR und denjenigen der mittel- und osteuropäischen Staaten sowie mit Hochschulen einer Reihe west- und außereuropäischer Staaten bestehen.

  • Die internationalen Beziehungen der Hochschulen der neuen Bundesländer sollten beibehalten und weiterhin gefördert werden, soweit dies im Interesse der einzelnen Hochschulen liegt. Die Fülle von Verbindungen und Erfahrungen insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Hochschulen Mittel- und Osteuropas, aber auch mit einzelnen außereuropäischen Staaten, sollte weiterhin und möglichst von allen deutschen Hochschulen ge meinsam genutzt werden.
  • Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes und der Kontinuität ist es unabdingbar, daß begonnene Auslandsstudien deutscher Studierender aus der früheren DDR und Studien von Ausländern an Hochschulen in den neuen Bundesländern in sinnvoller Weise abgeschlossen werden können.
  • Die an ausländischen Hochschulen, insbesondere in den mittel- und osteuropäischen Ländern bestehenden Lektorate für deutsche Sprache, die von der ehemaligen DDR eingerichtet waren, sollten weitergeführt werden, sofern eine entsprechende Nachfrage besteht, und zusammen mit den Lektoraten der alten Bundesrepublik zur Verbesserung der Vermittlung von deutscher Sprache und Kultur genutzt werden.

Ausgehend von der gegenwärtigen und absehbaren Lage empfiehlt die HRK vorrangig:

  • Für Mittel- und Osteuropa sind zusätzliche Förderungs- und Stipendienprogramme erforderlich, da es nicht im Interesse der Hochschulen und der Bundesrepublik liegen kann, die westeuropäische Hochschulzusammenarbeit zu schwächen, zumal aus den ostdeutschen Ländern ein besonders großes Interesse an Kooperationen mit westeuropäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen besteht.

  • Bei der Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland beim DAAD sollte - gegebenenfalls mit zusätzlichen Mitteln des Bundes - ein eigenes Programm von Kurz- und Langzeitdozenturen an Hochschulen Mittel- und Osteuropas eingerichtet werden.
  • Die Mittel des Auswärtigen Amtes zur Förderung der Partnerschaften mit ost- und südosteuropäischen Hochschulen sind erheblich aufzustocken. Anzahl und Qualität der bestehenden bilateralen Vereinbarungen mit west- und ostdeutschen Hochschulen rechtfertigen eine solche Erweiterung, zumal diese Form der Kooperation dazu beitragen kann, die neugewonnene Autonomie der Hochschulen in diesen Ländern zu festigen.
  • Die deutsche Sprache ist in den Ländern Mittel- und Osteuropas immer noch weithin verbreitet. Ihre Pflege sollte in diesen Ländern auch dadurch Verstärkung erfahren, daß neben den vom DAAD entsandten Lektoren Vertreter der Lehrgebiete Deutsch als Fremdsprache (DaF) aus den Hochschulen in diese Länder entsandt werden, um die Sprachförderung auch außerhalb der Germanistik zu verstärken.
  • In wirtschaftlicher Hinsicht befinden sich alle Länder Ost- und Mitteleuropas in einer extrem kritischen Lage mit weitreichenden Folgen für die Hochschulen. Die HRK sieht aufgrund ihrer Kontakte mit den Rektorenkonferenzen dieser Länder die Notwendigkeit, einen wesentlichen Beitrag zur Milderung von Defiziten der apparativen Ausstattung und in der Versorgung mit wissenschaftlicher Fachliteratur zu leisten. Sie appelliert an die Hochschulen, im Zusammenwirken mit den hierfür infrage kommenden staatlichen Stellen, insbesondere den Ländern, ein großzügiges koordiniertes Programm zur Abgabe von funktionsfähigen, aber nicht mehr zwingend benötigten Geräten und von Bibliotheksbeständen mit gezielten Maßnahmen zu realisieren.
  • Die Entsendung deutscher Wissenschaftler in diese Länder stößt auf Schwierigkeiten infolge eines Mangels an geeigneten Wohnungen und Gastdozentenhäusern. Die HRK schlägt vor, daß - in Anlehnung an das Modell des Heinrich-Heine-Hauses in Paris - Gastdozentenhäuser zumindest in den Hauptstädten der mittel- und osteuropäischen Staaten errichtet werden. Es bieten sich gegenwärtig aus verfügbaren Immobilien der ehemaligen DDR Häuser in Sofia, Budapest und Prag an, die für diese Zwecke in Frage kämen.

VII. Zusammenarbeit und Austausch in der Forschung


Die internationale Zusammenarbeit in der Forschung ist im allgemeinen gut entwickelt, da sie entscheidend durch unmittelbare Forschungsinteressen der Wissenschaftler gestaltet wird. Spezifische Probleme ergeben sich in der Forschungszusammenarbeit in den umfangreichen, mit insgesamt über elf Milliarden DM dotierten EG-Forschungsförderungsprogrammen. Die HRK behält sich dazu eine Stellungnahme zu gegebener Zeit vor.


Unter Berücksichtigung der im Vergleich zum Studierendenaustausch positiven Ausgangslage empfiehlt die HRK:

  • Forschungsvorhaben sollten in Anlage und Planung verstärkt eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit einschließen, die die internationale Mobilität der beteiligten (Nachwuchs-) Wissenschaftler anregt und fördert (Vorbild: Deutsch-französische Zusammenarbeit in PROCOPE-Programmen).
  • Nationale Forschungsförderungsprogramme sollten stets internationale, besonders europäische, Komponenten enthalten, um sowohl die Einladung ausländischer Wissenschaftler als auch die Beteiligung deutscher Wissenschaftler (insbesondere Nachwuchswissenschaftler) an Projekten und Kolloquien zu ermöglichen.
  • Länder und Hochschulen sollten "Stellenpools" in den Hochschulen (auch mit flexiblen Nutzungsmöglichkeiten von Vakanzen) einrichten, um Wissenschaftlern nach längerer Auslandstätigkeit eine unmittelbare Fortsetzung der Arbeit im Inland zu ermöglichen. Damit könnte die Mobilität auch für längere Auslandstätigkeiten gefördert werden.
  • Bund und Länder sollten unnötige formelle Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität von Wissenschaftlern abbauen. Dazu zählen Regelungen zur Freistellung und Beurlaubung aus Stellen bei Stipendien, versorgungsrechtliche Probleme bei Wechsel ins Ausland, Einreisebestimmungen und Aufenthaltsrecht, auch für Familienangehörige.

VIII. Ausstattung der Hochschulen zur Pflege der Auslandsbeziehungen


Eine Umfrage der HRK vom Frühjahr 1990 hat ergeben, daß die Mittel der Hochschulen zur Pflege der Auslandsbeziehungen generell unzureichend sind, um akademische und wissenschaftliche Kontakte langfristig zu pflegen oder neue Aktivitäten und Programme zu initiieren. Die HRK fordert deshalb eine substantielle Verstärkung und flexible Einsatzmöglichkeit von Mitteln in den Hochschulen, um Vorhaben zeitgerecht planen und bündeln und damit ausländischen Partnern die für wissenschaftliche Kooperation in Forschung und Ausbildung unabdingbare Kontinuität gewährleisten zu können.

  • Die Mittel zur allgemeinen Pflege der Auslandsbeziehungen sind generell zu gering. Die Haushaltsansätze für Reisen zur Pflege bestehender und zur Anbahnung neuer Kooperationen bewegen sich bei vielen Hochschulen zwischen 1.000 DM und 5.000 DM pro Jahr. Dieser Rahmen reicht nicht aus, um neue Programme über gemeinsame Veranstaltungen, Vorträge, Besuche etc. vorzubereiten.

Eine kontinuierliche Pflege und Entwicklung von Kooperationsbeziehungen ist bei den meisten Hochschulen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht oder nur bedingt möglich. In einigen Fällen anzutreffende beträchtliche Mittelausstattungen sind weitgehend an einzelne besondere Kooperationsprojekte gebunden und für die Mehrzahl anderer Vereinbarungen nicht einsetzbar.

  • Die Mittel sollten so bemessen sein, daß sie außer für Kontaktreisen von Wissenschaftlern an Partneruniversitäten und für Kolloquien, Seminare, Gastvorträge etc. auch der Unterstützung (nicht der vollen Finanzierung) des Austausches von Wissenschaftlern und Studierenden und der Förderung von Projekten dienen.

Zwar soll zum Wissenschaftsaustausch und zu Projekten immer auf die allgemeine Förderung einschlägiger Organisationen zurückgegriffen werden. Allerdings behindert die Abhängigkeit von zumeist jährlichen Bewilligungen und individuellen Antragsverfahren für Reisebeihilfen, Gastdozenturen, Stipendien etc. Kontinuität und längerfristige Ausrichtung der Zusammenarbeit, ebenso die zeitgerechte Bündelung von Maßnahmen. Dieser Mangel ist besonders in der Zusammenarbeit mit Hochschulen der "Dritten Welt" spürbar, in der Kontinuität und Maßnahmenverbund über längere Zeiträume un abdingbar sind.


Hier sind zusätzliche Mittel in der unmittelbaren Verfügung der Hochschulen zur Ergänzungs- und Ausfallfinanzierung bei eingeworbenen Förderungsmitteln unerläßlich, um mittelfristig Bestandsgarantien für Kooperationsprojekte und Ausbildungshilfen geben zu können. Die wesentlichen Defizite liegen hier bei

  • dem Austausch von Hochschullehrern/Wissenschaftlern, Gastdozenturen;
  • Stipendien für den Studierendenaustausch, Betreuung ausländischer Studierender;
  • der Förderung ausländischer Doktoranden.

Die HRK appelliert an staatlich und nichtstaatlich finanzierte Förderungsorganisationen, bei der Förderung von internationalen Kooperationen dem internationalen Austausch von Wissenschaftlern und Studierenden nicht nur besonderes Augenmerk zu widmen, sondern dafür auch entsprechende Mittel zu bewilligen.


a. Im allgemeinen werden Mitarbeiter deutscher Hochschulen für Auslandsaufenthalte zu Forschung und Lehre unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt. Zu decken sind Mehrkosten des Auslandsaufenthalts, die nicht durch Zuschüsse von dritter Seite aufgefangen werden. Den Hochschulen sollten in begrenztem Umfang entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, damit gegenseitiger Austausch im Interesse der Hochschule begonnen und insbesondere in Entwicklungsländern angemessen realisiert werden kann.


b. Die Einladung ausländischer Wissenschaftler zu Gastprofessuren/-dozenturen zur Verbesserung der Lehre und Förderung der Kooperation ist auch bei Kooperationsvereinbarungen schwierig, weil ihre Finanzierung weitgehend von Vakanzen oder knappen zentralen Reserven abhängig ist. Hierfür sollten den Hochschulen Mittel verfügbar sein, die für die Mehrkostenfinanzierung (vor allem für Wissenschaftler aus den U.S.A. und Europa) oder Vollfinanzierung eingesetzt werden können. Gastprofessuren/-dozenturen für Lehr- und/oder Forschungsaufenthalte fördern nicht nur die Kooperation mit ausländischen Partnern, sondern sind auch eine Bereicherung und Ergänzung des Lehrangebots zur "Internationalisierung" von Lehrangeboten und Lehrinhalten.


c. Bei bestehender wissenschaftlicher Zusammenarbeit in der Forschung könnten zusätzliche Stipendienmittel für ausländische Doktoranden, Postgraduierte und (fortgeschrittene) Studierende direkt und gezielt zur Ausbildung beitragen. Dies gilt vorrangig für die Zusammenarbeit mit Hochschulen in Entwicklungsländern, aber auch für die Vorbereitung intensiverer Zusammenarbeit, weil derzeit über Bundes- und Landesmittel verfügbare Stipendien weitgehend dem Austausch auf der Basis der Reziprozität dienen und dafür langfristig gebunden sind.


Die Erhöhung von Mitteln für Stipendien für ausländische Studierende im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen dürfte mit der beste Weg sein, um Gegenstipendien für den Auslandsaufenthalt deutscher Studierender zu gewinnen; in vielen Fällen bedürfte es dazu keiner Voll-, sondern nur Teilstipendien.


d. Besonders für Studierende aus Entwicklungsländern sind Mittel für kurzfristige Beihilfen (Studienabschlußhilfen; "Notfonds") erforderlich, deren Notwendigkeit sich aus politischen Veränderungen im Heimatland ergibt. In einzelnen Ländern z. T. vorhandene zentrale Fonds sind in der Regel unzureichend oder in den Vergabebedingungen zu restriktiv.


e. Die Mittel zur Betreuung ausländischer Studierender und Wissenschaftler (Bund/DAAD und Länder) in den Hochschulen entsprechen nicht dem wünschenswerten und international üblichen Ausbau von Betreuungsmaßnahmen (z. B. Exkursionsprogramme, allgemeine soziale Betreuung). Angesichts der in der Regel nicht ausreichenden personellen Ausstattung der Auslandsämter kommt einer Stärkung der personellen Betreuungsmöglichkeiten besonders zu Beginn der Semester besondere Bedeutung zu.


f. Stipendienansätze für deutsche Studierende in bestehenden Kooperationsprogrammen auf Hochschul-/Landesebene, in Programmen von Mittlerorganisationen und insbesondere in europäischen Programmen reichen nicht aus, um die allgemeine Nachfrage zu stützen. Gelegentlich anzutreffende mangelnde Ausschöpfung von Mitteln ist darauf zurückzuführen, daß diese auf besondere Förderungsbereiche beschränkt sind (insbesondere bei speziellen Programmen einzelner Bundesländer) und den generellen Bedarf nicht abdecken. Immer wieder genannte Engpässe bestehen in der Finanzierung kürzerer Auslandsaufenthalte im Zusammenhang mit derAnfertigung von Diplom- und Doktorarbeiten.


g. Zur kontinuierlichen Gestaltung der Auslandsbeziehungen sollten die dazu nötigen längerfristigen Mittel auf Hochschulebene flexibler verfügbar und einsetzbar sein. Mangelnde Übertragbarkeit, das Erfordernis von Einzelanträgen mit langen Bearbeitungszeiten und kurzen Bewilligungszeiträumen sowie jährlich wechselnder Mittelumfang sind der für die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern unerläßlichen Kontinuität oft nicht föderlich.


 


______________________


Anmerkung


[1] In der vom Ständigen Gesprächskreis für Äquivalenzen (9. Sitzung am 19.01.1988) beschlossenen Fassung:


"Beide Seiten stimmen darin überein, daß der Nutzen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen - und insbesondere zu diesem Zwecke vereinbarter Studienprogramme - von der angemessenen Anerkennung der dabei erworbenen formalen Qualifikationen im Heimatland bestimmt wird.


Sie werden deshalb - falls eine Seite dies wünscht - in Konsultationen eintreten, um zu gewährleisten, daß die bei den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erworbenen formalen Qualifikationen im Heimatland in einer Weise anerkannt werden, die den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und Laufbahnen (englisch "access to professional activities and careers") auf einem Niveau ermöglichen, das den erworbenen fachlichen Qualifikationen entspricht".