Grundsätze zur Fortführung der Exzellenzinitiative


Empfehlung der 19. HRK-Mitgliederversammlung am 10.11.2015

Die Fortführung der Exzellenzinitiative über 2017 hinaus wird derzeit in Bund und Ländern intensiv beraten. In diesem Zusammenhang bekräftigt die HRK die Entschließung ihrer 18. Mitgliederversammlung „Zur Fortführung der Exzellenzinitiative“ vom Mai 2015, und sie formuliert hier zum Stand der Diskussion und mit Blick auf eine zielführende Ausgestaltung des Programms in vier Punkten unverzichtbare Grundsätze zur Fortführung der Exzellenzinitiative:

1.) Die Exzellenzinitiative bezweckt die Förderung der Spitzenforschung in Universitäten durch ein streng wissenschaftsgeleitetes Verfahren mit einer Begutachtung auf höchstem internationalen Niveau. Gefördert werden thematisch gefasste Vorhaben über die Breite der Disziplinen wie auch governancebezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Spitzenforschung und zur Steigerung der internationalen Sichtbarkeit (Markenbildung, Rankingerfolge).

2.) Die anerkannte Dynamik der laufenden Exzellenzinitiative ergab sich aus der klugen Beschränkung politischer Vorgaben auf eine forschungs-adäquate Ausgestaltung des Programms, das bei jeder Universität wertvolle Maßnahmen institutioneller Profilbildung befördert hat. Jede Universität muss bei Vorlage eines exzellenten Antrags die Chance auf Bewilligung haben, ohne Ansehen ihrer Größe, ihres Standorts oder der Verfügbarkeit von Partnern. Demgegenüber gingen Dynamik und Berechtigung der Exzellenzinitiative verloren, würden bestimmte Regionen, Kooperationspartner oder institutionelle Charakteristika auch nur indirekt durch politische Vorgaben bevorzugt. Die Förderwürdigkeit eines Vorhabens darf allein durch vergleichende Bewertung gemäß dem Exzellenzkriterium festgestellt werden; dazu gehört auch die Prüfung, inwieweit geeignete Partner beteiligt sind. Bei der Fortführung der Exzellenzinitiative muss es die Möglichkeit geben, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften als Partner beteiligt werden.

3.) Die für die Ausschreibung des Wettbewerbs unverzichtbaren politischen Vorgaben können und sollen angesichts der strengen Begutachtung sehr flexibel gestaltet werden. Generell ist es für die Förderung der Spitzenforschung angemessen, qualitative Ansprüche hoch anzusetzen, aber quantitative Vorgaben auf ein Minimum zu reduzieren. Wichtig sind breite finanzielle Korridore, denn die Vorhaben sollen nicht nach allzu engen Finanzvorgaben ausgerichtet werden. Für die Cluster erscheint ein Finanzkorridor zwischen drei bis zwölf Mio. Euro sinnvoll.
Indes sollen die Universitäten und beteiligten Hochschulen nicht nur bei governancebezogenen Vorhaben, sondern auch bei thematisch konzi-pierten Clustern darlegen, wie die Einbeziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie allgemein die mit einem Vorhaben verbundene Entwicklung von Personal und Organisation institutionell angelegt und verantwortet ist.

4.) Um die institutionellen Entwicklungsplanungen und fachlichen Schwerpunktsetzungen fruchtbar werden zu lassen, ist eine enge Anschlussfähigkeit zur laufenden Exzellenzinitiative zu gewährleisten. Dazu gehört unabdingbar das zweistufige Antrags- und Begutachtungs-verfahren unter Federführung der DFG.