Eckpunkte zur Konzeption eines Nachwuchspaktes


Entschließung der 19. HRK-Mitgliederversammlung am 10.11.2015

Die 19. Mitgliederversammlung der HRK fordert den Bund auf, bei der Konzeption eines Nachwuchspaktes folgende Eckpunkte zu beachten:

• Wie schon im Orientierungsrahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und akademischer Karrierewege neben der Professur benannt, benötigen die Hochschulen zur Erfüllung ihrer komplexen Aufgaben in Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung, Weiterbildung und Dienstleistungen zusätzliches Personal in dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen – auch und besonders „neben der Professur“, z.B. im Forschungsmanagement, in „core facilities“ und bei der forschungsbasierten Betreuung von Infrastruktur.

• Tenure Track Modelle sind eine sinnvolle Ergänzung und können Karrierewege planbarer gestalten – sie dürfen aber nicht zu einer Gefährdung der Strategiefähigkeit der Hochschulen bei Berufungen führen. Hochschulen müssen flexibel auf die Entwicklungen in der Wissenschaft reagieren können (u.a. sollten sie auch als vorgezogene Berufungen realisiert werden können).

• Ein Nachwuchspakt des Bundes darf nicht nur auf universitäre Personal- und Fachstrukturen ausgerichtet sein, sondern muss auch die Ausgangsbedingungen und Rahmenbedingungen aller anderen Hochschularten bei der Wahl der Instrumente der Förderung berücksichtigen.

• Bei allen Fördermodellen ist eine Vollkostenfinanzierung erforderlich. Sie dürfen nicht zu Lasten künftiger Generationen gehen. Bei der Schaffung von Professuren ist auch deren Ausstattung in der Finanzierung zu berücksichtigen.