Bundesrat billigt Medizinforschungsgesetz Der Bundesrat hat das Medizinforschungsgesetz gebilligt. Es soll die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln verbessern und so die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung steigern, heißt es in der Gesetzesbegründung. So könnten Patientinnen und Patienten auch schneller Zugang zu neuen Therapieoptionen erhalten. Unter anderem sieht das Gesetz Änderungen vor, welche die Zulassung von Arzneimitteln sowie die Genehmigung und Durchführung klinischer Prüfungen vereinfachen und beschleunigen sollen. Stärkere Forschungsanreize verspricht sich die Bundesregierung von der Aussetzung der sogenannten Leitplanken für die Vereinbarung von Arzneimittelpreisen für in Deutschland forschende pharmazeutische Unternehmen. Voraussetzung ist, dass mindestens fünf Prozent der Gesamtbeteiligung an der jeweiligen klinischen Studie in Deutschland erfolgen. In einer begleitenden Entschließung fordert daneben der Bundesrat die Bundesregierung auf, die im Zuge der Beratungen im Bundestag im Gesetz ergänzten Meldepflichten für medizinisches Personal wieder zurückzunehmen (mehr). |