Im Browser öffnen
HRK Hochschulrektorenkonferenz - die Stimme der Hochschulen

Newsflash 7.7. - 11.7.2025

→  Bundesverfassungsgericht: Berliner Hochschulgesetz teils verfassungswidrig
→  Internationalisierung: Vernetzungsveranstaltung deutscher Hochschulleitungen
→  Künstliche Intelligenz: Ausschreibung der vierten Max Planck School
→  HRK-Delegationsbesuche zur wissenschaftlichen Weiterbildung
→  CHE: Nachfrage nach Studienkrediten so gering wie noch nie
→  Sommerpause Newsflash

An die Rektorate und Präsidien der HRK-Mitgliedshochschulen

Bundesverfassungsgericht: Berliner Hochschulgesetz teils verfassungswidrig

Die Regelungen im Berliner Hochschulgesetz zur Anschlusszusage bei befristeten Postdoc-Verträgen sind verfassungswidrig. Wie gestern Vormittag bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer Verfassungsbeschwerde gegen die im Berliner Hochschulgesetz verankerte Entfristungsregelung für promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen einen Beschluss gefasst. Die Vorschrift verpflichtete Berliner Hochschulen, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen auf Qualifikationsstellen bei Erreichen des Qualifikationsziels eine unbefristete Anschlussbeschäftigung zuzusagen. Das BVerfG entschied, dass die Vorschrift in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft eingreife und dem Land Berlin in dieser Sache die nötige Gesetzgebungskompetenz fehle. Die Berliner Regelung nehme den Hochschulen die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und welche promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter sie nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikationsphase weiter beschäftigen. Die Entscheidung geht zurück auf eine Verfassungsbeschwerde der Humboldt Universität gegen Paragraf 110 des Berliner Hochschulgesetzes. Das von der damaligen Landesregierung reformierte Hochschulgesetz trat zunächst im September 2021 in Kraft. Nachdem die Humboldt-Universität Beschwerde in Karlsruhe eingelegt hatte, wurde die Anwendung der Norm zunächst temporär ausgesetzt. Eine Übergangsregelung wurde immer wieder verlängert und die Anwendung daher bis heute vertagt. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf vor, in dem die Entfristungsvorschrift wegfällt (mehr).


Internationalisierung: Vernetzungsveranstaltung deutscher Hochschulleitungen

Unter der Leitfrage „What´s next for university internationalisation?“ kamen vergangenen Freitag rund 50 Hochschulleitungen auf Einladung des DAAD und der HRK an der Technischen Universität Berlin zusammen, um Perspektiven der Internationalisierung von Hochschulen vor dem Hintergrund globaler und nationaler Herausforderungen zu diskutieren. HRK-Vizepräsidentin Angela Ittel unterstrich, dass die Zukunft der Wissenschaft in der Kooperation liege – national wie international. Gefordert sei zudem eine „verantwortungsvolle Internationalisierung“, in der Offenheit und Freiheit bewahrt und gleichzeitig Risiken eingeschätzt und Sicherheit gewährleistet würden. Eine Keynote von Universities UK illustrierte, dass in der Wissenschaftskommunikation und Interessenvertretung von Hochschulen evidenzbasiert kommuniziert und verbündete Stakeholder einbezogen werden sollten, um den gesellschaftlichen Mehrwert von internationalisierter Wissenschaft effektiv zu vermitteln.


Künstliche Intelligenz: Ausschreibung der vierten Max Planck School

Nachdem es im Frühjahr gelungen war, die Finanzierung der Max Planck Schools langfristig zu sichern, erfolgt nun die Ausschreibung einer vierten School auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz. Ziel ist die Entwicklung neuartiger KI-Modelle, -Methoden und -Werkzeuge innerhalb einer wissenschaftlichen Kerndisziplin außerhalb der Informatik und die Förderung starker Synergien mit den drei bestehenden Max Planck Schools. Die neue School wird jährlich bis zu 25 Doktoranden aufnehmen und zusätzliche Mittel für Forschung, Vernetzung und Verwaltungspersonal bereitstellen. Bis zum 25. August sind nun Konsortien eingeladen, einen kurzen Konzeptvorschlag einzureichen, der die Vision für die neue Max Planck School skizziert. Die 2019 gegründeten Max Planck Schools sind ein nationales Forschungs- und Qualifizierungsprogramm, in dem führende Wissenschaftler:innen ambitionierte Promovierende aus aller Welt betreuen. Sie werden gemeinsam von 26 deutschen Universitäten und 35 außeruniversitären Forschungseinrichtungen getragen, bündeln in drei Schools – PhotonicsCognition und Matter to Life – ortsverteilte Exzellenz und steigern die Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems.


HRK-Delegationsbesuche zur wissenschaftlichen Weiterbildung

In Zeiten eines sich rasant wandelnden Arbeitsmarkts wird wissenschaftliche Weiterbildung immer wichtiger. Um ihre Sichtbarkeit und Bedeutung zu stärken, besuchen Mitglieder der HRK-AG „Wissenschaftliche Weiterbildung“ Hochschulen, die entsprechende Programme anbieten, um sich vor Ort ein Bild von den Formaten, Rahmenbedingungen und Herausforderungen der wissenschaftlichen Weiterbildung zu verschaffen. Zum Auftakt der Besuchsreihe präsentierten sich Ende vergangener Woche alle Einrichtungen der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs an der PH Heidelberg. Am Folgetag besuchte die HRK-Delegation unter Leitung von HRK-Vizepräsidentin Ursula Tippe das Center for Advanced Studies der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW CAS) in Heilbronn. Bei den Besuchen wurde über den Status Quo, die strategischen Möglichkeiten und die operativen Aspekte der wissenschaftlichen Weiterbildung diskutiert. Nach Absprache mit allen HRK-Mitgliedergruppen wird ein Besuch je Mitgliedergruppe durchgeführt. Die nächsten Besuche sind für Oktober vorgesehen.


CHE: Nachfrage nach Studienkrediten so gering wie noch nie

Die Zahl der neu abgeschlossenen Studienkredite ist zwischen 2014 und 2024 um 78 Prozent gesunken. Trotz eines zwischenzeitlich sprunghaften Anstiegs neu geschlossener Verträge im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Notfallmaßnahmen der Bundesregierung setzte sich der allgemeine Abwärtstrend fort. Einer der Gründe liegt im KfW-Studienkredit begründet, erklärt das CHE in einer neuen Publikation. Dieser nimmt mit derzeit nur noch rund 29.000 Studierenden die Schlussposition im Vergleich mit anderen staatlichen Instrumenten der Studienfinanzierung ein. Als Gründe macht das CHE die unattraktiven Bedingungen aus – einen der höchsten Zinssätze und eine seit fast 20 Jahren unveränderte maximale Fördersumme. Die Bundesregierung habe den Handlungsbedarf beim KfW-Studienkredit erkannt und im Koalitionsvertrag benannt. Die HRK hatte sich in ihrer letzten Mitgliederversammlung mit dem Thema der Studienfinanzierung befasst und ein differenziertes Modell für ein neu strukturiertes BAföG vorgeschlagen. Dieses soll für eine größere Gruppe von Studierenden zugänglich sein und in der Breite ein erfolgreiches und schnelleres Studium ermöglichen. Dazu sollen die Fördersätze auf ein auskömmliches Niveau angehoben, die Elternfreibeträge erhöht, das Antragswesen vollständig digitalisiert und das BAföG insgesamt verlässlich und transparent organisiert werden (mehr).


Sommerpause Newsflash

Ein Hinweis in eigener Sache: Vom 25. Juli bis einschließlich 29. August legt der HRK-Newsflash eine Sommerpause ein. Danach erscheint der erste Newsflash wieder am 5. September.

Dieser Newsletter wird bereitgestellt von:
Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz

Prof. Dr. Walter Rosenthal (Vorstandsvorsitzender)
Ahrstraße 39
53175 Bonn
Tel.: +49 228 887-153
Fax: +49 228 887-280
E-Mail: post@hrk.de

Zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln
Stiftungsregister des Landes NRW: AZ: 15.2.1.- 23/ 65
USt-IdNr.: DE224596228

Inhaltlich verantwortlich:
Dr. Jens-Peter Gaul
gaul@hrk.de 
Adresse s.o.
Tel.: +49 228 887-114

Im Auftrag des Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz versandt durch:
Ralf Kellershohn
kellershohn@hrk.de 
Tel.: +49 30 206 292-227

Abmeldung:
Wenn Sie diesen E-Mail-Newsletter nicht mehr erhalten möchten,
schreiben Sie bitte an presse@hrk.de.