Auslandsrepräsentanzen deutscher Hochschulen

Repräsentanzen im Ausland können ein wichtiges Element der internationalen Strategie einer deutschen Hochschule sein.

Die Aufgaben der Repräsentanzen sind dabei vielfältig. Serviceleistungen für die eigene Hochschule oder den jeweiligen Hochschulverbund stehen in der Regel im Vordergrund. So sind die Auslandsrepräsentanzen zunächst „Brückenköpfe“ für die Angehörigen der Heimathochschule sowie auch ihrer Partnerhochschulen im jeweiligen Sitzland und manchmal auch darüber hinaus. Sie unterstützen Studierende, Lehrende und Forschende bei der Realisierung ihrer Vorhaben und tragen zur Pflege der internationalen Kontakte und der Alumni-Netzwerke einer Hochschule oder eines Hochschulverbundes bei. Nicht selten unterstützen sie Hochschulen oder Verbünde bei der Rekrutierung von internationalen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Gleichzeitig schärfen Auslandsrepräsentanzen das Profil einer Hochschule oder eines Verbundes an zentralen Wissenschaftsstandorten weltweit und leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Sichtbarkeit der deutschen Hochschullandschaft insgesamt.

Die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte der einzelnen Repräsentanzen finden Sie in der Übersicht.

Weitere Hinweise zu den Angaben

Weitere Hinweise zu den Angaben

Für die Aufnahme einer Auslandsrepräsentanz in die Übersicht gilt als Hauptkriterium, dass mindestens eine Person die Interessen der jeweiligen Hochschule oder des jeweiligen Hochschulverbundes vor Ort wahrnimmt und zugleich in die zentrale Organisationsstruktur der Hochschule bzw. des Hochschulverbundes in Deutschland eingebunden ist. Die Informationen wurden der HRK von den betreffenden Hochschulen und Hochschulverbünden zur Verfügung gestellt.

Auslandsvertretungen deutscher Hochschulen, die vorwiegend mit Lehr- und Forschungstätigkeiten befasst sind, sowie Vertretungen einzelner Fakultäten, Fachbereiche oder Institute sind in der Übersicht nicht enthalten. Dies gilt ebenfalls für Auslandsvertretungen der deutschen Wissenschafts­organisationen, für diplomatische Vertretungen, für Verbindungsbüros von Bundesländern, Städten oder anderen Einrichtungen sowie für Vertretungen europäischer Hochschulverbünde, an denen deutsche Hochschulen beteiligt sind.