Novelle des Berufsbildungsgesetzes


Entschließung des HRK-Senats vom 12.3.2019

Zur aktuellen Diskussion um die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hält der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) das Folgende fest:

Vielfach und ausdrücklich haben sich die Hochschulen zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung bekannt und ihr Interesse an einer starken beruflichen Bildung formuliert. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Hochschulen unverständlich, wenn eine Stärkung der beruflichen Bildung durch die Übernahme von Abschlussbezeichnungen aus dem akademischen Bereich (Berufsbachelor/Berufsmaster oder Bachelor/Master professional) erreicht werden soll.

Dies ist in jeder Hinsicht kontraproduktiv: Es schwächt die Eigenständigkeit der beruflichen Bildung, schafft durch die Verwechslungsgefahr Unsicherheit für Unternehmen und Stellensuchende, verletzt das rechtliche Gebot der Eindeutigkeit von Abschlussbezeichnungen und greift insoweit auch in die Zuständigkeit der Bundesländer ein. Auch international wird keine größere Transparenz über die Qualifikationen der beruflichen Bildung erreicht, da die Abschlüsse „Bachelor“ und „Master“ europaweit ausschließlich von hochschulischen Einrichtungen vergeben werden.

Die HRK bittet deshalb die Verantwortlichen auf Bundesebene sehr nachdrücklich darum, von der geplanten Veränderung des BBiG Abstand zu nehmen. Die Hochschulen haben gute Erfahrungen damit gemacht, ihre Abschlüsse durch das Diploma Supplement zu erläutern, und bieten gern an, die berufliche Bildung bei der Weiterentwicklung des Europasses für ihre Qualifikationen zu unterstützen. So könnten die Sichtbarkeit der deutschen beruflichen Bildung europaweit verbessert und die Mobilität weiter gesteigert werden.