Aufgaben und Struktur

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Die Mitgliedshochschulen werden in der HRK durch ihre Präsidien und Rektorate vertreten.

Die HRK hat gegenwärtig 271 Mitgliedshochschulen, an denen rund 90 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. Damit ist die Hochschulrektorenkonferenz die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und das zentrale Forum der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung im Hochschulsystem.

Die HRK befasst sich mit allen Themenfeldern, die Rolle und Aufgaben der Hochschulen in Wissenschaft und Gesellschaft betreffen, vor allem mit Lehre und Studium, Forschung, Innovation und Transfer, wissenschaftlicher Weiterbildung, Internationalisierung sowie den Fragen der hochschulischen Selbstverwaltung und Governance.

Die HRK hat im Wesentlichen drei Aufgaben:

1. Meinungsbildung und politische Vertretung. Die Hochschulleitungen informieren sich in der HRK über neue Entwicklungen des Hochschulsystems, tauschen sich zu den Themen der Hochschulpolitik aus und entwickeln gemeinsame Positionen. Auf dieser Grundlage vertreten der Präsident und das Präsidium der HRK die Interessen der Mitgliedshochschulen gegenüber Politik und Verwaltung in Bund, Ländern und EU sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Dabei greift die HRK nicht nur Themen und Positionen auf, die bereits in Politik und Gesellschaft diskutiert werden, sondern versteht sich auch als aktive Gestalterin im Sinne eines Agenda-Settings.

2. Grundlagen- und Standardentwicklung im Bildungssystem. In zentralen Bereichen des deutschen Hochschul- und Bildungssystems wirkt die HRK im intensiven Dialog insbesondere mit den Partnern aus der Wissenschaft, Bund, Ländern und EU, den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften und weiteren relevanten Akteuren auf die Formulierung gemeinsam akzeptierter und dauerhafter Normen und Standards hin. Dies betrifft, unter vielem anderem, die hochschulpolitische Rahmensetzung für die Promotion, das grundlegende Verhältnis von akademischer und beruflicher Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), die konkreten Anforderungen an die hochschulischen Prüfungsordnungen für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).

3. Dienstleistungen für Hochschulen und Öffentlichkeit. Die HRK unterstützt ihre Mitgliedshochschulen und die Öffentlichkeit mit einer Vielzahl von Dienstleistungen. So begleitet sie beispielsweise die Mitgliedshochschulen bei der Internationalisierung, der Digitalisierung, der nachhaltigen Entwicklung und bei der Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Die HRK informiert Politik, Medien, Wirtschaft und Gesellschaft zudem umfassend und aktuell über das Hochschulsystem, insbesondere das Studienangebot und die Forschungsleistung der Hochschulen.

Die Arbeit der HRK stützt sich auf Entscheidungen ihrer Gremien (Mitgliederversammlung, Senat und Präsidium). Diese werden in den Ständigen Kommissionen sowie in Arbeits- und Projektgruppen entwickelt und durch die Geschäftsstelle in Berlin, Bonn und Brüssel vorbereitet und umgesetzt. Die HRK vertritt die Hochschulen in der Allianz der großen deutschen Wissenschafts­organisationen und ist Mitglied der Europäischen Universitätsvereinigung (EUA). Finanz- und Rechtsträger der HRK ist die Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz.

Die HRK wurde 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet.
Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden am 5. November 1990 die ersten Hochschulen aus den neuen Bundesländern aufgenommen und die WRK in Hochschulrektorenkonferenz (HRK) umbenannt (mehr zur Geschichte).