Akkreditierung
Mit der Einführung der Akkreditierung in Deutschland war neben der Sicherung der Studienqualität auch der Gedanke an eine stete Qualitätsverbesserung verbunden.
Die Akkreditierung von Studiengängen sollte es den Hochschulen ermöglichen, ihr Studienangebot dem Verständnis ihrer individuellen Rolle im Wissenschaftssystem und ihrer Verantwortung für die Gesellschaft gemäß zu gestalten und größere Freiräume
bei der Gestaltung von Lehre und Studium zu nutzen.
Dies ist den Verfahren der Programmakkreditierung nicht im erhofften Maße gelungen. Sie haben sich häufig als zu kleinteilig prüfende bürokratische Verfahren erwiesen, die als Kontrollmechanismus empfunden werden und das Qualitätshandeln
der Fakultäten/Fachbereiche und der Hochschule als Ganzes kaum beeinflussen.
Beim Blick über die nationale Situation hinaus lässt sich zudem konstatieren, dass sich die externe Qualitätssicherung von der Akkreditierung einzelner Programme zur entwicklungsorientierten Auditierung der Hochschule hin bewegt. Dies lässt sich auch an den Veränderungen im deutschen Akkreditierungssystem ablesen: Die Einführung
der Systemakkreditierung war der erste Schritt in diese Richtung. Zwar hat sich die Praxis der zunächst sehr rigiden Systemakkreditierung im Sinne der Hochschulen weiterentwickelt, dennoch kann sie nur als Zwischenschritt betrachtet werden, da der Ansatz des Verfahrens an sich aber immer noch auf kontrollorientierten Regelungen beruht.
Erforderlich ist daher ein weiterer Entwicklungsschritt im Akkreditierungssystem, der in den Hochschulen einen kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium anstößt. Dieser weitere Entwicklungsschritt wäre mit der Einführung eines Institutionellen Qualitätsaudits (IQA) vollzogen.
