HRK Hochschulrektorenkonferenz Die Stimme der Hochschulen

Pressemitteilung

Bonn, 13. Juni 2012

HRK-Senat fordert Beibehaltung der W-Besoldung

Verfassungsgerichtsurteil macht Anhebung der Professorengehälter erforderlich

Bei der Vergütung von Professorinnen und Professoren muss ein der wissenschaftlichen Arbeit entsprechendes Leistungsprinzip weiterhin gestärkt werden. Die so genannte „W-Besoldung“ muss deshalb erhalten bleiben. Das betonte der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestern in Bonn. Die Hochschulen sehen die Entscheidungsmöglichkeit über Leistungskriterien und -bezüge als eine der Voraussetzungen dafür, ihre selbst gesteckten Ziele und Profile erfolgreich weiter zu entwickeln.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar die W2-Besoldung der Professoren in Hessen für verfassungswidrig erklärt mit der Begründung, sie verstoße gegen das Alimentationsprinzip: Das in Rede stehende Grundgehalt sei dem Professorenamt nicht angemessen.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung hat der HRK-Senat nun auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe Forderungen für die künftige Professorenbesoldung formuliert. Darin dringt er darauf, das funktionierende System der W-Besoldung zu erhalten und dabei die Grundgehälter angemessen zu erhöhen.

Die Länder müssten die Kosten der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Gehalts- und Pensionserhöhungen übernehmen und dürften sie nicht auf die ohnehin unterfinanzierten Hochschulen abwälzen. Sie sollen nach Überzeugung des HRK-Senats zudem die Grundelemente der W-Besoldung abstimmen und harmonisieren. Wenn Anforderungen und Aufgaben der Professorinnen und Professoren nahezu identisch seien, dürften sich auch die Besoldungssysteme zwischen den Bundesländern nicht signifikant unterscheiden. Auch der Vergaberahmen, der den Umfang möglicher Leistungszulagen in einigen Ländern stark einschränkt, sei nicht mehr zu rechtfertigen.

Zum Text der Entschließung