Hochschulen und Corona-Pandemie: Nachteile vor allem für Studierende und Nachwuchskräfte begrenzen, Forschung weiterführen

24. März 2020

Angesichts der inzwischen von allen Bundesländern beschlossenen Verschiebungen der Vorlesungszeiten sowie der Ungewissheit über die notwendige Dauer dieser Maßnahmen fordert die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für das Sommersemester 2020 ein differenziertes Vorgehen, um Nachteile insbesondere für Studierende und wissenschaftliche Nachwuchskräfte zu begrenzen. Die Forschung wird in größtmöglichem Umfang weitergehen.

HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Die seit Montag geltende bundesweite Verschärfung der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise zeigt die Dynamik der gegenwärtigen Situation. Immer mehr Hochschulen müssen seit der vergangenen Woche auf Notbetrieb umschalten. Die Hochschulen messen trotz dieser schwierigen Umstände der Aufrechterhaltung des Wissenschaftsbetriebs auch im Sommersemester 2020 hohe Bedeutung bei. Allen Hochschulangehörigen, die sich in der gegebenen Lage nach Kräften um Lehre und Forschung bemühen, gilt unser herzlicher Dank und unsere Anerkennung!“

Zugleich, so der HRK-Präsident weiter, liege in der Krise auch eine Chance. Alt: „Die Hochschulen werden ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Wissenschaft ist darauf ausgerichtet, Probleme zu lösen, und wird deshalb so weit wie möglich auch die Handlungsmöglichkeiten nutzen, die sich durch die Digitalisierung bieten.“

HRK-Vizepräsident Prof. Dr. Ulrich Radtke: „Prüfungs- und Abschlussmöglichkeiten wollen wir so umfassend wie möglich eröffnen und rechtssicher gestalten. Wir müssen aber unbedingt der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Prüflinge sich derzeit nur unter erschwerten Bedingungen vorbereiten können und dass Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen trotz aller Anstrengungen nur zum Teil durch digitale Formate ersetzt werden können. Dies darf den Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen. Ein Nachteilsausgleich, etwa durch Nicht-Anrechnung des Semesters auf die Regelstudienzeit oder durch die Verschiebung von Prüfungszeitpunkten, ist für alle Studierenden, besonders aber für sozial schwächere oder durch Pflege und Erziehung gebundene Studierende überaus wichtig. Wir müssen auch an die Medizin-Studierenden denken, die jetzt die Kliniken unterstützen. Die Bundesregierung hat dankenswerterweise bereits eine entsprechende Regelung für das BAföG getroffen.“

Grundsätzlich müsse das Sommersemester 2020 aber unbedingt als regulärer Teil des Studiums oder der Qualifizierung anerkannt werden. Radtke: „Im Sinne der Studierenden, Lehrenden und Forschenden darf dies kein verschenktes Semester sein. Alle Anstrengungen der Hochschulen zielen darauf ab, den Wissenschaftsbetrieb möglichst umfassend fortzuführen. Das heißt, für Studierende muss diese Zeit als Studienzeit gelten, wenn sie dies wollen. Und für Lehrende und Forschende dürfen in ihrer Biografie keine Lücken bei Lehrerfahrung oder Forschungsleistung entstehen.“