Zur Aufhebung des Kooperationsverbotes - lasst den Worten Taten folgen!


Entschließung der 16. HRK-Mitgliederversammlung am 13.5.2014

HRK zur Aufhebung des Kooperationsverbots – lasst den Worten taten folgen!


Die Mitgliederversammlung der (HRK) fordert die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat nachdrücklich auf, die Aussage des Koalitionsvertrages bezgl. einer Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen (Abschnitt 1.2.) ohne Verzug umzusetzen. Dabei sind analog zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie beim Pakt für Forschung und Innovation jährlich Steigerungen der Grundfinanzierung der Hochschulen durch Bund und Länder zu leisten. Hierzu ist aus Sicht der HRK eine Änderung des Grundgesetzes unerlässlich.
Die HRK fordert zudem eine Aufstockung der Overheads (Programmpauschalen) öffentlich finanzierter Drittmittelprojekte auf mindestens 25 % (analog zu den Regelungen auf EU-Ebene), um auf dem Weg zur Vollkostenfinanzierung dieser Projekte einen Schritt voranzukommen. Sie fordert auch die Länder auf, sich an einer entsprechenden Erhöhung der Overheads zu beteiligen.