Zum Konjunktur- und Investitionsprogramm II


Entschließung der 5. Mitgliederversammlung am 27.1.2009



Das heute dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorliegende Konjunktur- und Investitionsprogramm II wird in den nächsten Tagen und Wochen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und von den Ländern umgesetzt. Mitgliederversammlung und Senat der HRK richten daher an die Parlamente sowie die Landesregierungen folgende Entschließung:

  1. Die deutschen Hochschulen begrüßen das Konjunktur- und Investitionsprogramm. Sie stellen einen baulichen Sanierungsstau von mindestens 25 Milliarden Euro für ihre Einrichtungen fest. Diese Summe wird von einer aktuellen HRK-Umfrage gestützt und auch von den maßgeblichen hochschulpolitischen Institutionen auf diesem Gebiet (u. a. Wissenschaftsrat, HIS GmbH) anerkannt. Ein großer Teil des Sanierungsbedarfs ergibt sich aus der Hochschulexpansion der 60er und 70er Jahre und der damals vorherrschenden Bauweise.

  2. Die Hochschulen sind auf das Programm vorbereitet und haben konkrete Sanierungspläne erstellt oder bereits angemeldet. Aufträge insbesondere an lokale Unternehmen können daher unmittelbar erteilt werden. Die Umfrage der HRK hat ergeben, dass sehr viele Hochschulen ihre Haustechnik erneuern, energetische Optimierungen vornehmen oder auch Gebäudefassaden sanieren müssen und dadurch zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz beitragen. Durch Energieeinsparungen können zusätzliche Mittel für Forschung und Lehre frei werden. Aber auch im Hinblick auf die baupolizeiliche Sicherheit - z. B. Brandschutz - benötigen die Hochschulen das Programm, weil Gebäude nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr nutzbar sind. Ebenso sind viele Maßnahmen zum Zweck des barrierrefreien Zugangs erforderlich. Die Mittel sollten auch für Planungskosten verwendbar sein. Bund und Länder sollten ermöglichen, dass die von den Hochschulen vorbereiteten Erstmaßnahmen umgesetzt werden können.

  3. Hinsichtlich der Mittelverteilung des für die Bildung vorgesehenen Gesamtvolumens von 8,7 Milliarden Euro fordert die HRK, dass - wie bereits bei der Verhandlung zwischen Bund und Ländern diskutiert - mindestens ein Drittel des Volumens den Hochschulen zur Verfügung gestellt wird. Für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands ist es unerlässlich, dass die über 2 Millionen Studierenden, die die Basis für die gesellschaftliche Entwicklung sind, unter akzeptablen Bedingungen ausgebildet sowie Forschung und Entwicklung vorangetrieben werden können.

  4. Die HRK unterstützt das Vorhaben des Bundes, durch Vereinfachung des Vergaberechts die Investitionen maßgeblich zu beschleunigen. Damit den Unternehmen ohne Verzug Aufträge erteilt werden und die Mittel zeitnah abfließen können, müssen die Schwellenwerte für Ausschreibungen angehoben werden. Die HRK fordert Länder und Kommunen nachdrücklich auf, dem Beispiel des Bundes zu folgen.

  5. Bei der Durchführung des Konjunkturpakets ist sicherzustellen, dass die Mittel nicht in Programme und Maßnahmen fließen, die von den Ländern bereits veranschlagt sind. Beim Konjunkturprogramm muss es sich um zusätzliche Mittel handeln, die den Hochschulen helfen, die dringendsten Bedarfe anzugehen.

  6. Die Ergebnisse der Umfrage machen deutlich, dass die Länder allein die Sanierungsaufgaben nicht bewältigen können. Langfristig ist daher ein gemeinsames Bund-Länder-Programm erforderlich. Eine nachhaltige Bewirtschaftung von Hochschulgebäuden setzt zudem voraus, dass die Länder zusätzliche Mittel für die Gebäudeunterhaltung von jährlich mindestens 2 Prozent statt wie bisher nur ca. 0,2 Prozent des Wiederbeschaffungswertes bereitstellen.