Zum Konflikt um den Wiederaufbau der Universitätskirche in Leipzig


vom 17./18.2.2003



Die sächsische Staatsregierung hat sich am 28. Januar 2003 für den Wiederaufbau der 1968 gesprengten Universitätskirche auf dem im Eigentum der Universität stehenden Gelände ausgesprochen, welches für den Ausbau der Universität im Herzen der Stadt dringend benötigt wird.


Dieses Verhalten steht im Gegensatz zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen sächsischer Staatsregierung und Universität vom 18. Oktober 2000. Durch die Anerkennung des Körperschaftsvermögens der Universität Leipzig sollte die "Durchführung aller begonnenen oder vorgesehenen Sanierungs- und Neubauvorhaben [...] gesichert" werden.


Die Vereinbarung sollte gewährleisten, "dass die Universität Leipzig die Liegenschaften zur Unterbringung von Einrichtungen der Forschung und Lehre sowie der Verwaltung der Universität nutzt." Vorausgegangen war ein von der Universität angestrengtes Gerichtsverfahren wegen des einseitigen Verkaufs des Universitäts-Hochhauses durch den Freistaat Sachsen, welches durch diesen außergerichtlichen Vergleich seine Erledigung fand.


Das HRK-Plenum unterstützt die Organe der Universität in ihrer Haltung, sich den Drohungen, den Neubau des Campus eventuell ganz zu stoppen, nicht zu beugen. Es appelliert an die sächsische Staatsregierung, sich an die gemeinsame Erklärung aus dem Jahre 2000 zu halten und ein für die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Staat und Hochschule günstiges Zeichen zu setzen.