Starke Universitäten sichern Deutschlands Zukunft


Beschluss der 17. Versammlung der Mitgliedergruppe Universitäten - Berlin, 7. Juli 2003 - dem Präsidium am 1./2. September 2003 zur Veröffentlichung vorgelegt.


Existenzgrundlage und Standortfaktor Wissenschaft


Universitäten gewinnen im differenzierten Hochschulsystem Deutschlands ihr spezifisches Profil primär durch herausragende Forschung, die von der Grundlagenforschung ausgeht und anwendungsorientierte Forschung einschließt. Diese Forschungsleistungen sind die Grundlage für hoch qualifizierte wissenschaftliche Lehre, für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, für Anwendungen und Entwicklungen.


Die Bundesrepublik Deutschland braucht diese Universitäten,

  • weil sie als Forschungseinrichtungen von zentraler Bedeutung für Deutschland als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturnation sind: Sie sind der wichtigste Ort der Grundlagenforschung und die treibende Kraft für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung; sie sind der Ort disziplinärer Vielfalt und damit vielfältiger Interdisziplinarität;

  • weil die Gesellschaft darauf angewiesen ist, dass sich ein großer Anteil der jungen Menschen in einem wissenschafts- und forschungsorientierten Umfeld qualifiziert und damit auf Berufstätigkeiten mit hohen Ansprüchen vorbereitet: Dazu gehört die Vorbereitung auf die eigene Forschungstätigkeit in Hochschulen, in anderen Forschungseinrichtungen und in der Wirtschaftspraxis sowie die Vorbereitung auf die Umsetzung neuer Erkenntnisse in den verschiedenen Praxisfeldern; diese wissenschaftliche Qualifizierung an den Universitäten schafft überdies die besten Voraussetzungen für lebenslanges Lernen und wissenschaftliche Weiterbildung;

  • weil die Universitäten als Ort des Strebens nach Erkenntnis, der intellektuellen Auseinandersetzung, der kritischen Begleitung der Gesellschaft und als Stätten umfassender Bildung und Persönlichkeitsentwicklung Absolventinnen und Absolventen hervorbringen, auf die eine offene und demokratische Gesellschaft angewiesen ist; sie vermitteln Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auch dazu befähigen, spezielle Sachverhalte in größere Zusammenhänge einzuordnen und die damit auch auf das Tragen staatsbürgerlicher Verantwortung vorbereiten.

Das deutsche Bildungs- und Wissenschaftssystem bietet mit den eindeutigen Profilen und klaren Aufgabenzuweisungen seiner Einrichtungen eine wesentliche Grundlage für die Zukunftssicherung in einem Staat, dessen Wirtschaftswachstum mehr denn je auf Wissen und Technologie basiert.


Es ist seit ihrer Gründung die generelle Aufgabe der Universität, auf der Basis ihres wissenschaftlichen Profils und ihrer wissenschaftlichen Exzellenz Studierende sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs effektiv und effizient zu qualifizieren, erkenntnis- und anwendungsorientierte Grundlagenforschung sowie innovative und projektorientierte Anwendungsforschung zu betreiben, die Ergebnisse zu veröffentlichen und den Transfer der Ergebnisse in die Praxis zu fördern.


Es ist gleichzeitig Verpflichtung der Universitäten, wissenschaftliche Talente aus dem eigenen Bereich und aus anderen Bereichen wissenschaftlicher Qualifizierung - insbesondere aus den Fachhochschulen - in den wissenschaftlichen Qualifizierungsprozess vor allem durch Promotionen einzubeziehen und bei der Weiterentwicklung der Wissenschaft mit anderen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Die Universitäten haben die Verantwortung für die Qualifizierung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und sie nehmen diese Aufgabe mit Entschlossenheit wahr.


Die Universitäten sind von jeher Institutionen, deren gesellschaftlicher Nutzen sich durch Nachhaltigkeit und die damit verbundene Langfristigkeit auszeichnet. Die gegenwärtig immer noch hohe ökonomische Leistungsfähigkeit und das Niveau Deutschlands als Kulturstaat haben darin eine ihrer wesentlichen Quellen. Entgegen dem herrschenden Zeitgeist entwickeln die Universitäten ihr Fächerspektrum nicht nach kurzfristiger ökonomischer Verwertbarkeit der Forschung oder kurzfristiger Nachfrage nach Studiengängen, sondern orientieren sich an der angestrebten wissenschaftlichen Durchdringung und dem erhofften Erkenntnisgewinn. Diese Aussage betrifft alle universitären Felder, wenn auch in fachspezifischer Ausprägung.


Die Universitäten sind der Raum für Interdisziplinärität und Transdisziplinarität in Forschung und Lehre, für intellektuelle Auseinandersetzung mit Gegenwarts- und Zukunftsfragen der Gesellschaft und für Wirklichkeitsbezug.


Die Universitäten stellen sich dem Wettbewerb im Vergleich aller Einrichtungen der Forschung und Lehre im tertiären Bereich und im Vergleich untereinander. Sie fördern diese Entwicklung und befürworten, dass sich eine Differenzierung zwischen den Hochschulen herausschält, dass sich unterschiedliche Profile entwickeln, die differenzierte Forschungs- und Studienangebote bereitstellen und damit eine optimale Versorgung der Gesellschaft gewährleisten. Dies schließt die Bereitschaft der Universitäten mit ein, ein differenziertes Studienangebot mit den breit angelegten traditionellen Studiengängen, mit konsekutiv gestuften Studiengängen sowie mit ergänzenden und weiterbildenden Studienangeboten bereitzustellen.


Die Universitäten erwarten vom Staat die Gewährleistung von Wettbewerb unter fairen Wettbewerbsbedingungen, die für die deutschen staatlichen und privaten Hochschulen sowie die ausländischen Studienanbieter gleichermaßen gelten. Dies schließt die Möglichkeit zu autonomen Entscheidungen bei der Auswahl der Studierenden, der Gestaltung der Studienangebote und bei der Verfügung über finanzielle Ressourcen sowie deren Erschließung ein. Die Universitäten erwarten, dass der Staat genügend Raum für Grundlagenforschung gewährleistet und die erforderlichen Mittel bereitstellt, um die bisher erreichten Spitzenpositionen zu erhalten und auszubauen.


Auf dieser Grundlage können die Universitäten mit Erfolg daran mitwirken, dass die Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft erfüllt werden.