Kodex für deutsche Hochschulprojekte im Ausland


14. HRK-Mitgliederversammlung am 14.5.2013

Präambel
Deutsche Hochschulprojekte im Ausland(1) sind ein wichtiges Profilelement im Rahmen der Internationalisierung der deutschen Hochschulen. Die Bandbreite derartiger Bildungsprojekte, für die deutsche Hochschulen die wesentliche akademische Verantwortung tragen, reicht von einzelnen Studiengängen, die mit Partnerhochschulen im Ausland kooperativ angeboten werden, über größere Vorhaben wie Filialgründungen bis hin zu binationalen Hochschul¬gründungen. Der Deutschlandbezug in diesen Projekten kann insbesondere durch eine gemeinsame Curriculumentwicklung sowie durch sprachliche und kulturelle Angebote, aber auch durch Austauschprogramme, Studien- oder Praktikumsaufenthalte in Deutschland sowie durch deutsches bzw. in Deutschland ausgebildetes Lehrpersonal sichergestellt werden.

Die deutschen Hochschulleitungen sind sich bewusst, dass der Erfolg von Hochschulprojekten im Ausland entscheidend von der Beteiligung der relevanten Akteure und vom Engagement aller Projektpartner abhängt, und sichern zu, dass sie ihren Beitrag zu deren Gelingen leisten werden.

Im Einzelnen wird dazu festgehalten:

Deutsche Hochschulprojekte im Ausland


• folgen einem partnerschaftlichen Ansatz: Sie werden in enger Kooperation zwischen deutschen und ausländischen Hochschulpartnern entwickelt und etabliert. Alternativ zu transnationalen Studienmodulen und Studienangeboten werden sie als Filialcampus oder Ausgründung deutscher Hochschulen errichtet. Umgesetzt werden sie auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen auf Hochschul- und/oder Regierungsebene.

• gewährleisten die Freiheit von Forschung und Lehre.

• garantieren den diskriminierungsfreien Zugang zum Studium sowie zur Ausübung von Forschung und Lehre, insbesondere ohne Ansehen der Herkunft, weltanschaulich-konfessioneller Orientierung oder Geschlecht.

• informieren Studienbewerber und Studierende umfassend über ihr Studienangebot, den Studienverlauf und die Studienstruktur, über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungen und Anerkennung der angebotenen Studienabschlüsse sowie über ggf. zu leistende Studienbeiträge und andere anfallende Kosten. Sie gewährleisten zudem Transparenz bezüglich der Institution und institutioneller Verfahren, Gremien und Zuständigkeiten, z. B. indem sie entsprechende Informationen und nachvollziehbare Darstellungen auf den Hochschul- bzw. Projektwebseiten zur Verfügung stellen.
 
• fördern über klare und transparente Auswahlkriterien bei der Zulassung der Studierenden einen erfolgreichen Studienverlauf. Studierende an deutschen Hochschulprojekten im Ausland erfüllen zusätzlich zu den regulären Zulassungsvoraussetzungen ihres Studienstandortes auch die erforderlichen akademischen und sprachlichen Voraussetzungen. Sofern ein Studium an einem deutschen Hochschulprojekt im Ausland eine Einschreibung an der beteiligen deutschen Hochschule erforderlich macht, wird diesem Erfordernis in den Verfahrensabläufen besondere Beachtung geschenkt.

• erheben Studienbeiträge bzw. Studiengebühren nur in dem Maße, wie es für die Aufrechterhaltung des Studienangebots erforderlich und angemessen ist. Die beteiligten Hochschulen bemühen sich darum, Stipendien für Studierende zur Verfügung zu stellen bzw. diese von externen Stipendiengebern einzuwerben. Mögliche Stipendien werden nach leistungs¬bezogenen und/oder sozialen Kriterien vergeben.

• werden unter Beteiligung von deutschen bzw. an deutschen Hochschulen/ wissenschaftlichen Einrichtungen ausgebildeten und/oder tätigen Lehrenden durchgeführt. Das an den Studienangeboten beteiligte Lehrpersonal erfüllt in seinen Qualifikationen sowohl die Anforderungen des Studienstandortes wie auch die der beteiligten deutschen Hochschule(n). Die beteiligten Hochschulen bemühen sich, für die Weiterbildung des Lehrpersonals Sorge zu tragen.

• gewährleisten mit ihren Studienangeboten die Befähigung zur erfolgreichen fachbezogenen Beschäftigung im Sitzland des Projekts. Die von deutschen Hochschulprojekten im Ausland angebotenen Studienabschlüsse werden sowohl im Gastland wie auch durch die beteiligten deutschen Hochschulen anerkannt und eröffnen den Zugang zu weiterführenden Studienprogrammen in deutschen Hochschulen. Die beteiligten Hochschulen gewährleisten die Qualität der von ihnen angebotenen Studienprogramme im Rahmen ihrer institutionellen Qualitätssicherungsprozesse und eines regelmäßigen Monitorings.

• sehen für die Studierenden konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ihre fachlichen, studienorganisatorischen und sozialen Belange vor. Darüber hinaus richten deutsche Hochschulprojekte im Ausland eine feste Anlaufstelle für Fragen und Probleme ein, die Beschwerden seitens der Studierenden ermöglicht. In allen für die Studierenden relevanten Fragen wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Studienstandortes eine Möglichkeit zur Artikulation und Vertretung von Studierendeninteressen gegeben.

• stärken die sprachliche und kulturelle Verbindung durch einen regen Austausch von Studierenden und Lehrenden in beide Richtungen. Dabei schaffen die beteiligten Hochschulen die notwendigen Rahmenbedingungen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen. Darüber hinaus fördern sie den Austausch durch die interkulturelle Vorbereitung und Begleitung der jeweiligen Projekte. Deutsche Hochschulprojekte im Ausland sind im Interesse der Studierenden bestrebt, den Erwerb der deutschen Sprache, möglichst von deutlich über dem Anfängerniveau liegenden Kenntnissen, zu ermöglichen.

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(1) Mit der Bezeichnung „Deutsche Hochschulprojekte im Ausland“ sind sowohl die beteiligten deutschen Hochschulen als auch ihre ausländischen Hochschulpartner einbezogen.