Empfehlung des BMBF, der KMK und der HRK an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium


Empfehlung des 200. Plenums vom 8.7.2003



Länder, Bund, Sozialpartner und Bildungsorganisationen halten eine größere Durchlässigkeit und eine bessere Verzahnung zwischen den verschiedenen Bildungswegen und Lernorten für erforderlich, weil angesichts der demographischen Entwicklung nur so die Begabungs- und Leistungsreserven ausgeschöpft und Chancengleichheit für die auszubildende Generation erreicht werden kann. Die Bundesrepublik Deutschland ist auf eine bessere Verknüpfung der Lernorte, eine Optimierung der verschiedenen Bildungswege und eine effiziente Organisation eines Systems des lebenslangen Lernens angewiesen, wie verschiedene Studien und Empfehlungen aus der jüngsten Zeit, u. a. der OECD, der Europäischen Kommission, von Bund und Ländern feststellen (Berufsbildungsbericht 2002, Weißbuch Lebenslanges Lernen der EU, Empfehlungen des Forum Bildung).


Mit der 4. Novelle zum Hochschulrahmengesetz vom 20. August 1998 wurden rahmenrechtlich die Voraussetzungen für ein Leistungspunktesystem an Hochschulen zur Akkumulation und zum Transfer von Studien- und Prüfungsleistungen geregelt (§ 15 Abs. 3 HRG); die Hochschulen betreiben zur Zeit die schrittweise Einführung des Leistungspunktsystems.In der von Bund und Ländern am 19. Juni 1999 unterzeichneten Bologna-Erklärung bekräftigen sie folgende Zielsetzung: "... Einführung eines Leistungspunktesystems - ähnlich dem ECTS - als geeignetes Mittel größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt ...".


Mit Beschluss vom 28.06.2002 hat die Kultusministerkonferenz die Möglichkeit eröffnet, außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer - ggf. auch pauschalierten - Einstufung in ein Hochschulstudium anzurechnen und die Voraussetzungen präzisiert, unter diesen eine solche Anrechnung erfolgen kann.


Anspruchsvolle Qualifizierungen im Fortbildungsbereich sind in besonderer Weise geeignet, die angestrebte stärkere Verknüpfung zwischen Hochschulen und verschiedenen Qualifizierungswegen sowie Lernorten außerhalb der Hochschulen zu erproben. Dazu zählen insbesondere die am 03.05.2002 vom Bund in Abstimmung mit den Sozialpartnern erlassenen neuen IT-Fortbildungsberufe und -abschlüsse (BGBl. I S. 1547) ebenso wie Abschlüsse der Fachschulen nach der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz. Hierzu sollen im Rahmen der beruflichen Fortbildung für durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen ECTS-Leistungspunkte. vergeben werden, die bei Aufnahme eines Studiums von der jeweiligen Hochschule angerechnet werden können. Dabei bleibt die Autonomie der Hochschulen, insbesondere für die Festlegung der Studienanforderungen und der Äquivalenzprüfung unberührt.


Im Interesse der gebotenen Qualitätssicherung sind die Anerkennungs- und Anrechnungsregelungen für in der beruflichen Bildung erworbene Leistungspunkte in die Akkreditierung der jeweiligen Studienangebote einzubeziehen. Die Hochschulen werden aufgerufen, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Beschlusses der KMK vom 28.06.2002 Leistungspunkte, die für gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen in der beruflichen Bildung vergeben wurden, in einer Höhe anzurechnen, die den Leistungsanforderungen des jeweiligen Studienganges entspricht.