Einordnung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magister-Abschlüssen im öffentlichen Dienst


Position des HRK-Präsidiums, 21. Februar 2000


Studiengänge mit den Abschlussgraden Bachelor/ Bakkalaureus sowie Master/Magister führen zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Auch wenn die Beschäftigung der Hochschulabsolventen zukünftig ganz überwiegend ausserhalb des öffentlichen Dienstes erfolgen dürfte, sollte dennoch die Einordnung beider Abschlüsse im öffentlichen Dienst - nach Möglichkeit gleichzeitig - geklärt werden. Die von der KMK in ihrem Beschluss vom 5. März 1999 ("Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus und Master-/Magisterstudiengängen") geäußerte Auffassung wird geteilt: Es kann nicht erwartet werden, dass die neuen Studiengänge internationale Anerkennung finden, wenn ihre Anerkennung in der Bundesrepublik selbst in Frage steht.


Die HRK ist für den Hochschulbereich schon bisher für eine Änderung des Laufbahnrechts zugunsten eines Berufsweges eingetreten, der Beschäftigten mit entsprechend nachgewiesener Befähigung und Leistungsbereitschaft eine Überschreitung der Laufbahngrenzen einfacher als bisher ermöglicht und die Starrheit des Beförderungssystems auflockert (Empfehlungen der 186. Plenarversammlung der HRK vom 2. November 1998).Darüber hinaus ist jedoch eine grundsätzliche Diskussion über die Struktur des öffentlichen Dienstes erforderlich. Dabei muss es im Wesentlichen um die Frage der Flexibilisierung bis hin zur Aufhebung der Laufbahngruppen sowie um die Frage der Besoldung nach individueller Leistung gehen. Die HRK empfiehlt

  • die Aufhebung der Laufbahngruppen, mindestens aber
  • die Abschaffung der institutionell gestuften Chancenverteilung - alle Abschlüsse deutscher Hochschulen, auch die neuen Abschlüsse Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister, sollen auch beruflich die gleichen Start- und Bewerbungschancen bieten.

Diese Gleichstellung ist umso wichtiger, als auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erlangte Abschlüsse nach EU-Recht hinsichtlich der beruflichen Qualifikation anzuerkennen sind. Auf der Grundlage eines solchen Modells könnte auch die einstellende Behörde flexibler am Arbeitsmarkt agieren, gerade auch in Bereichen, in denen ein Mangel besteht, wie zum Beispiel zur Zeit im Bereich der Informatik.


Solange diese grundsätzliche Änderung nicht erfolgt, müssen Regelungen für die Zuordnung der neuen Abschlüsse zum geltenden System der Laufbahngruppen getroffen werden.


Nach geltendem Recht erhalten Inhaber von Diplom-Abschlüssen an Universitäten die Bewerbungsmöglichkeit für den Vorbereitungsdienst zum höheren Dienst. Inhaber von Diplom-Abschlüssen an Fachhochschulen können sich lediglich für den Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes bewerben.


Die HRK geht vor dem Hintergrund der Vielzahl international angebotener Bachelor- und Master-Studienabschlüsse davon aus, dass das Diplom an deutschen Universitäten dem Master entspricht und das Diplom nach Studiengängen an Fachhochschulen dem "Bachelor-Honors" mit Abschlussarbeit (vgl. Entschließung der 183. Plenarversammlung der HRK vom 10. November 1997, Ziffer 9).


Die HRK setzt sich dafür ein, dass Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen mit hervorragenden Leistungen der Zugang zum Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes eröffnet wird (vgl. Entschließung der 185. Plenarversammlung der HRK "Forderungen der deutschen Hochschulen an den neuen Bundestag und die künftige Bundesregierung" vom 6. Juli 1998, Ziffer 7).


Daraus folgt aus Sicht des HRK-Präsidiums: Solange die Laufbahngruppen unverändert bleiben, sollten, unabhängig von der Hochschulart, von der die Abschlüsse vergeben werden, und unter der Voraussetzung, dass die Studiengänge und Abschlüsse akkreditiert sind,

  • Inhaber von Master-/Magister-Abschlüssen nach § 19 HRG wie Bewerber mit einem Universitätsdiplom behandelt werden und die Zugangsmöglichkeit zum Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes erhalten;
  • besonders qualifizierte Inhaber von vierjährigen Bachelor-/Bakkalaureus-Honors-Abschlüssen wie auch besonders qualifizierte Bewerber mit einem Fachhochschuldiplom die Zugangsmöglichkeit zum Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes erhalten;
  • Inhaber von dreijährigen Bachelor-/Bakkalaureus-Abschlüssen wie Absolventen von Berufsakademien und verwaltungsinternen Fachhochschulen die Zugangsmöglichkeit zum Vorbereitungdienst des gehobenen Dienstes erhalten, ohne dass die individuelle Weiterqualifizierung an Hochschulen ausgeschlossen wird.