Zur Situation der Zulassung zum Studium an deutschen Hochschulen


Entschließung der 2. HRK-Mitgliederversammlung am 27.11.2007



Auf der Grundlage der Verhandlungsergebnisse mit der KMK und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Organisationsüberprüfung der ZVS stellt die Mitgliederversammlung der HRK klar:

1. Die in der HRK zusammengeschlossenen Hochschulen sehen nach wie vor einen dringenden Bedarf zur Errichtung einer Servicestelle für Hochschulzulassung, um in transparenten Bewerbungs- und Auswahlverfahren ohne Ressourcen- und Zeitverschwendung für Bewerber/innen und Hochschulen einen rechtzeitigen Studienbeginn zu ermöglichen. Die optimale und rechtzeitige Besetzung von Studienplätzen liegt auch im gesamtstaatlichen Interesse von Bund und Ländern.

2. Die HRK hält an der mit der KMK vereinbarten Stiftungslösung fest und drängt die Länder zu einer zügigen Umsetzung des vereinbarten Konzepts.

3. Die HRK plädiert für eine einheitliche Struktur. Es macht keinen Sinn, dass mehrere Servicestellen im selben Bereich (Studienanfängerplätze) Serviceangebote machen, da damit die eingangs erwähnte Zielsetzung nicht erreicht werden kann.

4. Umso wichtiger ist es, dass vor Errichtung der Serviceeinrichtung Konsens über ein Konzept besteht, das die bestmögliche und zugleich kostengünstigste Lösung ermöglicht.

a. Für die HRK ist deshalb die Umsetzung des dialogorientierten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens im Sinne ihres Anforderungsprofils unverzichtbar.

b. Die HRK fordert, dass für die vorbereitenden Maßnahmen und Durchführung dieses Verfahrens die außerhalb der ZVS vorhandene Expertise genutzt wird.

c. Grundsätze sowie Einzelheiten des Zusammenwirkens sind in einen Lenkungsausschuss festzulegen, der - im Vorgriff auf die Gremienstruktur der Stiftung - von KMK und HRK paritätisch besetzt wird.

d. Das Konzept muss zum Ziel haben, Serviceleistungen für möglichst viele Studiengänge an möglichst allen Universitäten und Fachhochschulen durchzuführen.

5. Die HRK fordert die Länder auf, sich in der Stiftung an den Kosten der Serviceleistungen zu beteiligen. Wenn die Länder bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben, erwartet die HRK, dass die Länder den Hochschulen, die die Servicestelle nutzen, Kostenzuschuss gewähren.

6. Die HRK begrüßt die Absicht des Bundes, den Ländern beim Aufbau einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung zu helfen.

7. Vor diesem Hintergrund erklären die in der HRK zusammengeschlossenen Universitäten und Fachhochschulen ihre grundsätzliche Bereitschaft, die Serviceangebote der zu schaffenden Stiftung in Anspruch zu nehmen. Jedenfalls würden sich die Fachhochschulen an einem Clearing-Verfahren beteiligen.

8. Die HRK vertritt die Auffassung, dass mittelfristig alle Informations- und Serviceleistungen für Hochschulzugang und -zulassung unter dem Dach der zu schaffenden Stiftung vereint sein sollten.