Weiterführung der Bologna-Reform - Kontinuierliche Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium


Entschließung vom 11.5.2010


Studienreform zielt auf die kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium


Im Rahmen der Weiterführung der Studienreform rückt die kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium immer mehr in den Mittelpunkt der Reformarbeit. Ziel dabei ist, die Studierenden beim Erwerb studiengangsspezifisch definierter Kompetenzen (fachwissenschaftliche, fachübergreifende, methodische, strategische etc.) optimal zu unterstützen.

Die Hochschulen entwickeln mit großem Engagement Strategien und Prozesse, die die Qualität in diesem Sinne fördern und weiterentwickeln. Dabei hat die Zusammenarbeit mit den Studierenden und die Einbeziehung ihrer Studienerfahrungen in die Weiterentwicklung von Lehre und Studium eine zentrale Bedeutung. Die Potenziale, die in diesem Prozess der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung liegen, benötigen zur Entfaltung angemessene Rahmenbedingungen. Aktuell bietet sich die Chance, die Qualität von Lehre und Studium durch gezielte politische Initiativen weiter entscheidend voranzubringen.


Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium

  • "Gute" Lehre besteht darin, den Kompetenzerwerb der Studierenden durch anforderungsgerechte Lehr-, Lern- und Prüfungsformen optimal zu fördern (in diesem Sinne ist "gute" Lehre studierendenzentriert). Die Qualität der Lehre wird dabei u.a. wesentlich beeinflusst, durch die Gestaltung der Lernumgebung, durch Lehr- und Lernformen, die auf einen aktiven, eigenständigen Kompetenzerwerb abzielen, und durch kompetenzorientierte Prüfungsformen.      
  • Eine maßgebliche Förderung erfährt der Kompetenzerwerb durch Lehr- und Lernformen mit intensiver Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden sowie durch motivierende Kooperationen zwischen den Studierenden. Ein systematisches und regelmäßiges Feedback an die Studierenden über die Fortschritte ihres Kompetenzerwerbs ist dabei auch der Schlüssel zur Unterstützung eines aktiven, selbständigen Lernens.          
  • Eigenständiges Lernen wird nicht allein durch spezifische Lehrstrategien und -methoden unterstützt, sondern erfordert auch eine Bandbreite von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Studierende. Diese beziehen sich sowohl auf die Gestaltung des Lernprozesses selbst, als auch auf die Studienplanung und Berufsvorbereitung.          
  • Die Forschungsorientierung ist konstitutiv für die Lehre an Universitäten und die Orientierung an neuesten Erkenntnissen für die Lehre an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.          
  • Die "Studierbarkeit" der Studiengänge wird durch die Curricula gesichert. Dazu werden Studiengangsziele definiert, die den jeweiligen Stufen (Bachelor, Master) angemessen sind, und daraus inhaltlich aufeinander abgestimmte Module mit kompetenzorientierten Lehr-, Lern- und Prüfungsformen sowie koordinierten Zeitplänen entwickelt.        
  • Die Hochschulen schaffen Voraussetzungen für studentische Mobilität, die von gemeinsamen Studienprogrammen über curricular verankerte Studien- oder Praktikumszeiten im Ausland, Mobilitätsfenster bis zu Hochschulpartnerschaften und lernergebnisorientierten Anerkennungsverfahren reichen. Schließlich entwickeln sich am Übergang vom Bachelor zum Master neue Chancen für einen Wechsel des Studienortes.

Verbesserung der Rahmenbedingungen


Die Rahmenbedingungen für Lehre und Studium müssen an den Kompetenzerwerb der Studierenden angepasst werden:

  • Studiengänge und Lehr-/Lernformen, die die Studierenden intensiv unterstützen, erfordern kleine Lerngruppen und deutlich bessere Betreuungsrelationen als sie derzeit gegeben sind. Leitvorstellungen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen ergeben sich aus den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium. Die entsprechenden Maßnahmen müssen kapazitätsneutral durchgeführt werden. Dies ist durch geeignete landesrechtliche Regelungen abzusichern. 
  • Die Förderung der Lehrkompetenz durch Weiterbildung der Lehrenden muss in die Personalentwicklung der Hochschulen integriert sein. Fachspezifische Angebote werden dabei besonders stark nachgefragt, weil sie nah an der fachabhängig unterschiedlichen, individuellen Lehrsituation und damit am Qualifikationsbedarf orientiert sind.       Allerdings ist das derzeitige Angebot unzureichend. Daher könnten hochschulübergreifende Fach- und Kompetenzzentren in enger Kooperation mit den Fachgesellschaften und Fachbereichs- bzw. Fakultätentagen ausgebaut werden. Die Zentren vernetzen Fachwissenschaftler und Lehr-/Lernforscher, unterstützen Projekte zur Entwicklung und Erprobung von fachlich adaptierten Lehr-, Lern- und Prüfungsformen und bieten Weiterbildungen für Lehrende an.  
  • Für die Studiengangs­entwicklung besteht ein Bedarf an überzeugenden und umsetzbaren Konzepten und deren Vermittlung. Auch hier müssen hochschulübergreifende Angebote entwickelt bzw. erweitert werden, u. a. durch die Arbeit der Fach- und Kompetenzzentren.       
  • Für den nachfragegerechten Ausbau der Weiterbildung ist weiterhin eine Verstärkung der Lehr /Lernforschung sowie ihre Anbindung an die Qualitätsentwicklung in der Lehre wesentlich, damit Lehrstrategien in den Hochschulen aufbauend auf den neuesten Erkenntnissen und Konzepten entwickelt werden können. Eine Akademie für Lehre und Lernen sollte den Stand der internationalen hochschulbezogenen Lehr-/Lernforschung aufbereiten und selbst Forschungsprojekte initiieren bzw. fördern. Sie sollte Foren für Forscher, Lehrende und Studierende einrichten und ihre Ergebnisse auswerten, Projekte zur Weiterentwicklung von Lehre und Studium unterstützen sowie exzellente Lehrende fördern und auszeichnen. Die Akademie trägt auch Sorge dafür, die fachspezifischen Zentren zu koordinieren und an den fachübergreifenden Diskurs der Lehr /Lernforschung anzubinden.         
  • Hinderliche Vorschriften müssen aufgehoben werden, um die Qualitätsentwicklung zu erleichtern und die begrenzten Ressourcen der Hochschulen zu entlasten. Dies betrifft einige der immer noch zu engen Regelungen in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben (Modulgrößen, Umfang von Abschlussarbeiten, Begrenzung der Gesamtdauer von Bachelor und Master), in Landesgesetzen (z.B. Verpflichtung zu ausnahmslos benoteten Modulprüfungen in einigen Ländern), in den landesspezifischen Strukturvorgaben (weitere Einengung der Regelstudienzeiten, der Zugangsvoraussetzungen zum Master u.a.m.) sowie im Kapazitätsrecht.